Keines der Spiele ist verboten!
Wieder mal die alte Leier....aber gut, zum 1000. mal:
Spiele, die auf Liste A indiziert sind, dürfen weder öffentlich aufgeführt, beworben, an Minderjährige verkauft werden oder offen im Ladenregal stehen.
Aber jede volljährige Person darf diese Spiele kaufen und Besitzen!
Ist ein Spiel auf Liste B indiziert, ist das schon schlimmer.
Passiert dies, wird das Spiel erneut geprüft (nicht mehr von der BPjM, sondern durch die Staatsanwaltschaft), dann gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Das Spiel wird als jugendgefährdend eingestuft und landet auf Liste A.
2. Das Spiel wird beschlagnahmt.
Beschlagnahmt werden alle Spiele, die "grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt, oder Schriften, die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen."
Dann ist Herstellung und Vertrieb innerhalb Deutschlands strafbar. Auch darf das Spiel nicht durch den Versandhandel importiert werden.
Dennoch ist ein beschlagnahmtes Spiel nicht verboten!
Man darf es besitzen und persönlich einführen, was bedeutet, dass man z.B. das beschlagnahmte Manhunt 2 in den USA kaufen, nach Deutschland bringen und besitzen darf.
Soviel zu "verboten". Derzeit können keine Spiele in Deutschland "verboten" werden. Auch wenn die Beschlagnahmung fast einem Verbot gleichkommt.