Das ist richtig. Allerdings:
"Jedoch wird im § 41a „Netzneutralität“ des Telekommunikationsgesetzes (TKG)[26] die Bundesregierung dazu ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Grundsätze von diskriminierungsfreier Datenübermittlung und Zugang zu Inhalten und Anwendungen festlegt. Hiermit soll verhindert werden, dass ein Netzbetreiber einen Dienst willkürlich verschlechtert oder den Datenverkehr ungerechtfertigt behindert oder verlangsamt. Des Weiteren wird die Bundesnetzagentur dazu befähigt, die Mindestanforderungen an die Dienstqualität festzulegen."
Quelle:
Netzneutralität ? Wikipedia
Ich bin kein Jurist, allerdings sollte man aufgrund dessen Vorgehen wie der Telekom anfechten können.
Sei wie es sei. Ich bin froh, dass das Urteil in seiner jetzigen Form steht.