Telekom: Kölner Landgericht stoppt Drossel-Pläne

Jawoll! Es war von Anfang an klar, dass die Drosselung der Vorgabe der Datenneutralität nicht entspricht. Erfreuliches Urteil.
 
Jawoll! Es war von Anfang an klar, dass die Drosselung der Vorgabe der Datenneutralität nicht entspricht. Erfreuliches Urteil.
Die Netzneutralität ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher kann das Urteil deswegen gar nicht so begründet werden. Bei Heise habe ich gelesen, dass die Begründung für das Urteil die irreführende Bezeichnung "Flatrate" und die Benachteiligung zu vieler Kunden ist. Die Begründung findet ich nachvollziehbar, wundere mich aber, dass diese Klage dann nicht schon im Mobilbereich eingereicht wurde. Dort wird ja auch gerne der Begriff Flatrate für "1 GB/Monat High Speed Download, ab dann gebremst" genutzt :confused: Immerhin bleibt so der Rückschritt im Festnetz erspart.
 
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Die Netzneutralität ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher kann das Urteil deswegen gar nicht so begründet werden.
Das ist richtig. Allerdings:
"Jedoch wird im § 41a „Netzneutralität“ des Telekommunikationsgesetzes (TKG)[26] die Bundesregierung dazu ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Grundsätze von diskriminierungsfreier Datenübermittlung und Zugang zu Inhalten und Anwendungen festlegt. Hiermit soll verhindert werden, dass ein Netzbetreiber einen Dienst willkürlich verschlechtert oder den Datenverkehr ungerechtfertigt behindert oder verlangsamt. Des Weiteren wird die Bundesnetzagentur dazu befähigt, die Mindestanforderungen an die Dienstqualität festzulegen."
Quelle: Netzneutralität ? Wikipedia
Ich bin kein Jurist, allerdings sollte man aufgrund dessen Vorgehen wie der Telekom anfechten können.
Sei wie es sei. Ich bin froh, dass das Urteil in seiner jetzigen Form steht.
 
Das ist richtig. Allerdings:
"Jedoch wird im § 41a „Netzneutralität“ des Telekommunikationsgesetzes (TKG)[26] die Bundesregierung dazu ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Grundsätze von diskriminierungsfreier Datenübermittlung und Zugang zu Inhalten und Anwendungen festlegt. Hiermit soll verhindert werden, dass ein Netzbetreiber einen Dienst willkürlich verschlechtert oder den Datenverkehr ungerechtfertigt behindert oder verlangsamt. Des Weiteren wird die Bundesnetzagentur dazu befähigt, die Mindestanforderungen an die Dienstqualität festzulegen."
Quelle: Netzneutralität ? Wikipedia
Ich bin kein Jurist, allerdings sollte man aufgrund dessen Vorgehen wie der Telekom anfechten können.
Sei wie es sei. Ich bin froh, dass das Urteil in seiner jetzigen Form steht.
Ich bin auch froh über dieses Urteil. Aber dein Angriffspunkt existiert leider nicht. In dem Wikipedia-Eintrag steht leider nämlich auch folgender Satz:
Wikipedia schrieb:
Weder von der Bundesregierung noch der Bundesnetzagentur wurden daraufhin Schritte bekannt, die vorgesehene Rechtsverordnung oder Technische Richtlinie zu erlassen.
Quelle: Netzneutralität ? Wikipedia

Da hat wohl jemand im Bundeskabinett geschlafen :(
 
Jeder normal denkende Mensch wird einfach sehen, dass solch eine Drosselung in Zeiten wo das Internet mehr und mehr an Befürwortung, Nutzen etc. dazu gewinnt, so einfach inakzeptabel ist.
Ich freu mich daher über das Urteil.
 
Allerdings gilt dies nur für die AGB-Änderung laufender Verträge.
Ähnlich wie der Vermieter bei einem Mietvertrag, kann auch der Anbieter mit einer bestimmten Kündigungsfrist den Vertrag kündigen und dem Kunden einen Neuen anbieten. Das wird in baldiger Zukunft sowieso passieren, wenn das komplette Festnetz auf IP umgestellt wird.
Dann wird es wohl bei der T-Com so sein wie bei 1&1. Ein günstigerer Tarif mit Drossel und ein teurer Tarif als Flatrate.
Der Kunde entscheidet dann mit dem Geldbeutel.
 
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