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Schadensersatz für eine stornierte Vorbestellung? Dir ist durch die Stornierung kein Schaden entstanden. Selbst wenn du ein anderes, teureres Angebot annimmst, wirst du nicht von Amazon.de dazu gezwungen mehr zu bezahlen. Das ist deine eigene Entscheidung.Soll amazon auch mal machen^^
Dann mahne ich die erst mal ab und
dann kaufe ich mir bei ebay eine LE für 200 bis 300 € mit der anfallenden Differenz auf deren Kosten = D (natürlich die günstigste, sonst kann ich das ja nicht als Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, bzw. zahle dann trotzdem drauf).
Amazon.de AGB schrieb:2 VERTRAGSSCHLUSS
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an Amazon zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an Amazon aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
"Auch durch die üblicherweise zugesandten Bestellbestätigungen nimmt der Händler das Angebot noch nicht zwingend an. "Es kommt darauf an, wie diese Bestätigungen formuliert sind", sagt Keller. "Die meisten bestätigen nur den Eingang einer Bestellung, nicht aber die Annahme des Vertrags." Dies sei nur dann der Fall, wenn entweder die Annahme explizit in der Bestätigung angeführt wird, oder wenn sie zur Überweisung von Geld auffordert. Online-Shops nehmen oft auch erst bei der Übersendung der Ware das Angebot des Kunden an, womit der Vertrag zustande kommt."
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Wie ich schon geschrieben habe, entscheidet das ein Richter. Alles andere sind auch nur Meinungen und mich interessiert dieses Thema nicht wirklich. Es genügt mir, dass andere nun lesen können, dass es ein nicht zu unterschätzendes Risiko bei so einer Klage gibt.klar tut amazon das.
Du ziehst teilweise wirklich sehr unlogische Schlüsse und die ständig neuen Gesetze machen das ganze nur schlimmer Die 2 Wochen gelten auch ab Vertragsabschluss, wie in dem zitierten Gesetz steht. Deiner Logik nach würde ich also ab der Vorbestellung nur 14 Tage Zeit zum Stornieren haben. Selbst wenn der Artikel erst in 4 Monaten erscheint! Der Widerruf ist aber auch 2 Wochen nach Versand (!) der Ware möglich, eben weil der Vertrag nach den AGB frühestens mit dem Versand zu Stande kommt.nd wenn da nichts in den agb steht dazu, kannst du es immer noch in 2 wochen...