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M@ur!

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Hi Leute,

weiß jemand wie man einen zuvor reingestellten Artikel bei Ebay
wieder rausnehmen kann?
Wenn ja, könnte mir jemand dann das Prozedere erklären?
Danke vielmals!:hoch:
 
M@ur! schrieb:
Hi Leute,

weiß jemand wie man einen zuvor reingestellten Artikel bei Ebay
wieder rausnehmen kann?
Wenn ja, könnte mir jemand dann das Prozedere erklären?
Danke vielmals!:hoch:


wenn du keine gebote hast, kannst du einen artikel doch jederzeit wieder rausnehmen.
 
Bonkic schrieb:
wenn du keine gebote hast, kannst du einen artikel doch jederzeit wieder rausnehmen.

Man kann auch sein Angebot beenden, wenn schon Gebote abgegeben worden sind. Dazu musst Du einfach rechts bei "Ähnlichen Artikel verkaufen" auf das Pfeil gehen, wo Dir dann einige Optionen zur Verfügung stehen.
Dort findest Du auch einen Link "Angebot beenden" - einfach draufklicken, irgendeinen Grund angeben und schon ist Dein Angebot wieder draußen.
 
GeeNeeX schrieb:
Man kann auch sein Angebot beenden, wenn schon Gebote abgegeben worden sind. Dazu musst Du einfach rechts bei "Ähnlichen Artikel verkaufen" auf das Pfeil gehen, wo Dir dann einige Optionen zur Verfügung stehen.
Dort findest Du auch einen Link "Angebot beenden" - einfach draufklicken, irgendeinen Grund angeben und schon ist Dein Angebot wieder draußen.

dummerweise besteht in solchen fällen ein gültiger kauvertrag mit dem bis dato höchstbietenden.
und wenn der dir dumm wollte...
 
GeeNeeX schrieb:
Man kann auch sein Angebot beenden, wenn schon Gebote abgegeben worden sind. Dazu musst Du einfach rechts bei "Ähnlichen Artikel verkaufen" auf das Pfeil gehen, wo Dir dann einige Optionen zur Verfügung stehen.
Dort findest Du auch einen Link "Angebot beenden" - einfach draufklicken, irgendeinen Grund angeben und schon ist Dein Angebot wieder draußen.

Das finde ich aber bissel komisch, dachte das wäre nicht möglich denn indem man ein Artikel einstellt gibt man ja eine Willenserklärung ab und sobald ein Gebot gemacht wird kommt der Vertrag zustande?
 
Das ist auch richtig so...
Außer es hat noch niemand ein Angebot abgegeben, dann kannst du jederzeit dein Angebot wieder herausnehmen.
Wenn bereits jem. ein Angebot auf deinen Artikel abgegeben hat, musst du dich eigentlich an den Kaufvertrag halten, der mit der Abgabe des Angebots eingegangen ist.

Es gibt aber noch eine Möglichkeit. Du müsstest in der Beschreibung für den Artikel darauf hinweisen, dass du dir das Recht nimmst, den Verkauf des Artikels vorzeitig zu beenden
(da z.B. jem. dir über PN ein privates Angebot gemacht, o.ä.).
Dann hast du das recht dazu, den Artikelverkauf vorzeitig zu beenden, da du ja darauf hingewiesen hast.
 
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