Gewährleistungsrecht ect.

TheEnemy_Inside

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Hallo ich habe da mal eine Frage und vielleicht kann mir die jemand beantworten.

Ich habe mir etwas vor über einem Jahr gekauft und möchte nun mein Geld zurück haben, nachdem der Artikel mir schon zweimal ersetzt wurde und nun wieder kaputt ist. Ich habe angerufen und der Verkäufer meinte, dass die Garantie nicht mehr aktuell ist, aber die Gewährleistung. Er könne mir das Geld nicht zurück geben, sondern den Artikel nur gegen Bares reparieren lassen.

Nun ist es ja so, dass das Gewährleistungsrecht noch greift laut § 438 BGB (24 Monate). Es liegt ein Mangel vor, der erst nach längerer Zeit bemerkbar wurde (welcher das auch immer sein mag, ist für mich nicht ermittelbar). Nun ist es so, dass der Verkäufer das Gerät reparieren muss oder Ersatz leisten muss. Der Nachbesserungsversuch des Ersatzgerätes ist jedoch fehlgeschlagen, da der Artikel wieder kaputt ist. Nachdem das schon zwei Nachbesserungsversuche waren, sieht das Gewährleistungsrecht vor, dass ich den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder vom Händler Schadensersatz verlangen kann.
Nun habe ich gelesen, dass ein Mangel 6 Monate nach Kauf vermutet wird. In dem Fall muss ich nicht nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Wenn 6 Monate rum sind, muss ich es nachweisen.
Nun zur Frage:
Der Kauf ist zwar über ein Jahr her, aber der Erhalt des letzten Ersatzgerätes nur 4 Monate. Wird es nun am Kaufdatum gemessen oder ab Erhalt des Ersatzgerätes?

Hoffentlich haben wir hier ein paar ältere User, die wirklich Ahnung haben.


Enemy:)
 
puh das ist echt knifflig. aber soviel ich weiß zählt das datum auf der kaufquittung. das war der eigentliche vertragsabschluss. die austauschgeräte waren zählen da normalerweisse nicht. allerdings kannst du wie du schon geschrieben hast bei mangelhafter leistung nach mehrmaligem austauchen vom kaufvertrag zurücktreten. evtl kannst du auch schadensersatzansprüchegeltend machen, falls dir dadurch schaden entstanden ist.
 
puh das ist echt knifflig. aber soviel ich weiß zählt das datum auf der kaufquittung. das war der eigentliche vertragsabschluss. die austauschgeräte waren zählen da normalerweisse nicht. allerdings kannst du wie du schon geschrieben hast bei mangelhafter leistung nach mehrmaligem austauchen vom kaufvertrag zurücktreten. evtl kannst du auch schadensersatzansprüchegeltend machen, falls dir dadurch schaden entstanden ist.

Das dachte ich mir schon, aber um vom Kaufvertrag zurückzutreten muss ich doch nachweisen, dass der Mangel bei Erhalt schon vorhanden war oder nicht? Es greift ja das Gewährleistungsrecht, das dies rückwirkend fordert.
Das Gerät lässt sich nicht mehr bedienen und wird vom PC nicht mehr erkannt. Wie soll ich denn jetzt einen Mangel nachweisen? Es ist ein technisches Problem, dass ich nicht mal mit dem PC einsehen kann.
 
Das dachte ich mir schon, aber um vom Kaufvertrag zurückzutreten muss ich doch nachweisen, dass der Mangel bei Erhalt schon vorhanden war oder nicht? Es greift ja das Gewährleistungsrecht, das dies rückwirkend fordert.
Das Gerät lässt sich nicht mehr bedienen und wird vom PC nicht mehr erkannt. Wie soll ich denn jetzt einen Mangel nachweisen? Es ist ein technisches Problem, dass ich nicht mal mit dem PC einsehen kann.
du kannst doch bestimmt belegen, dass das gerät schon mehrmals ausgetauscht wurde. das würde man ohne mangel nicht machen. und da das gerät nicht funktioniert, ist ja auch beweisgenug. das kann ja der verkäufer selbst testen. schreib dir allerdings die seriennummer auf, wenn du es zurückschickst. damit man das gerät zuordnen kannst und der verkäufer nicht ein anderes nehmen kann und sagt, dass es funktioniert.
 
Das dachte ich mir schon, aber um vom Kaufvertrag zurückzutreten muss ich doch nachweisen, dass der Mangel bei Erhalt schon vorhanden war oder nicht? Es greift ja das Gewährleistungsrecht, das dies rückwirkend fordert.
Das Gerät lässt sich nicht mehr bedienen und wird vom PC nicht mehr erkannt. Wie soll ich denn jetzt einen Mangel nachweisen? Es ist ein technisches Problem, dass ich nicht mal mit dem PC einsehen kann.


wenn das gerät bei der ersten reklamation bereits älter als 6 monate war, hast du in aller regel keine chance.
du wirst bei einem technischen gerät schlichtweg (ohne sachverständigen natürlich) nicht in der lage sein zu beweisen, dass der mangel bereits bei kauf vorgelegen hat.
du musst dann eigentlich auf kulanz hoffen.
 
du kannst doch bestimmt belegen, dass das gerät schon mehrmals ausgetauscht wurde. das würde man ohne mangel nicht machen. und da das gerät nicht funktioniert, ist ja auch beweisgenug. das kann ja der verkäufer selbst testen. schreib dir allerdings die seriennummer auf, wenn du es zurückschickst. damit man das gerät zuordnen kannst und der verkäufer nicht ein anderes nehmen kann und sagt, dass es funktioniert.

Ein Beleg für die umgetauschten Geräte habe ich nicht. Ich habe es jedes mal zurückgesendet und ein neues erhalten. Nicht mal E-Mail Schriftverkehr, da der Verkäufer nie antwortet. Ich musste immer anrufen, damit die überhaupt bemerken, dass ich etwas zurückgesendet habe.

Die Seriennummer ist ein einfacher Sticker, da könnte der Käufer den einfach entfernen.
 
wenn das gerät bei der ersten reklamation bereits älter als 6 monate war, hast du in aller regel keine chance.
du wirst bei einem technischen gerät schlichtweg (ohne sachverständigen natürlich) nicht in der lage sein zu beweisen, dass der mangel bereits bei kauf vorgelegen hat.

Das war es nicht. In einem Jahr wurde es zwei mal umgetauscht immer nach ca 4 Moanten.

du musst dann eigentlich auf kulanz hoffen.
So wie sich der Verkäufer am Telefon gibt wird er mir wohl nicht entgegenkommen.
Aber ohne Reklamationsnachweis geht es wohl nicht, oder?
 
Ein Beleg für die umgetauschten Geräte habe ich nicht. Ich habe es jedes mal zurückgesendet und ein neues erhalten. Nicht mal E-Mail Schriftverkehr, da der Verkäufer nie antwortet. Ich musste immer anrufen, damit die überhaupt bemerken, dass ich etwas zurückgesendet habe.

Die Seriennummer ist ein einfacher Sticker, da könnte der Käufer den einfach entfernen.
hast das über ebay gekauft? scheint ein ziemlich unseriöser typ zu sein.
da kann ich dir jetzt allerdings auch nicht weiter helfen.
hast du dich schonmal an den hersteller gewandt?
vielleicht kann der dir helfen.
 
hast das über ebay gekauft? scheint ein ziemlich unseriöser typ zu sein.
da kann ich dir jetzt allerdings auch nicht weiter helfen.
hast du dich schonmal an den hersteller gewandt?
vielleicht kann der dir helfen.

Bei Amazon.
Habe grade in meinen Emails nachgesehen. Das Gerät wurde mir schon dreimal ersetzt. Zwei Bestätigungen des Ersatzes wurden mir in einer Email zugesichert, bei der dritten Reklamation wurde mir der Umtausch telefoniert zugesichert. Sind Emails denn rechtskräftig? Zwei "Umtauschbeweise" wären es ja sonst. Am 06.08.08, 19.09.08. Die letzte war so am 17.01.09.
 
das weiß ich leider nicht, ob emails rechtskräftigsind. kontaktier mal den hersteller. es gibt ja immerhin auch sowas wie ne herstellergarantie.
 
das weiß ich leider nicht, ob emails rechtskräftigsind. kontaktier mal den hersteller. es gibt ja immerhin auch sowas wie ne herstellergarantie.

Die Herstellergarantie ist nach einen Jahr abgelaufen. Außerdem ist der Hersteller nicht ermittelbar. Der Verkäufer vertreibt das Produkt unter seinem Namen ohne Herstellerangaben (scheinbar nur für den Verkäufer hergestellt).
 
Der Kunde muss nachweisen können, daß innerhalb der ersten 6 Monate ein Defekt vorgelegen hat. Dann besteht innerhalb der 24 Monate nach Kauf ein Gewährleistungsanspruch. Nach 3 erfolglosen Reparaturen besteht dann die Möglichkeit eine Wandlung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag zu verlangen. Der Verkäufer entscheidet allerdings welche Möglichkeit er wahrnimmt, je nach ökonomischer Zumutbarkeit.
 
6 Monate also..
Habe 2004 einen MP3 Player gekauft. Nach 11 Monaten ging dieser nicht mehr an. Habe ihn Vorort zurückgebracht, nach 1 Woche bekam ich einen Neuen zurückgeschickt.

Warum greifen dort die 6 Monate nicht?
Ich weiß nicht woran es lag, als auch ob ich ihn verursacht habe.
 
Der Kunde muss nachweisen können, daß innerhalb der ersten 6 Monate ein Defekt vorgelegen hat. Dann besteht innerhalb der 24 Monate nach Kauf ein Gewährleistungsanspruch. Nach 3 erfolglosen Reparaturen besteht dann die Möglichkeit eine Wandlung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag zu verlangen. Der Verkäufer entscheidet allerdings welche Möglichkeit er wahrnimmt, je nach ökonomischer Zumutbarkeit.


oh weh oh weh, kraut und rüben durcheinander.
da solltest du besser noch mal recherchieren. :)
 
6 Monate also..
Habe 2004 einen MP3 Player gekauft. Nach 11 Monaten ging dieser nicht mehr an. Habe ihn Vorort zurückgebracht, nach 1 Woche bekam ich einen Neuen zurückgeschickt.

Warum greifen dort die 6 Monate nicht?
Ich weiß nicht woran es lag, als auch ob ich ihn verursacht habe.

Bei einem Jahr hat man eine Garantie des Herstellers.

Der Verkäufer von mir meinte eben, dass der Kauf mehr als 6 Monate her ist, obwohl ich den letzten Ersatz von 4 Monaten bekommen habe. Ich muss nun nachweisen, dass der Schaden schon bei Lieferung bestand. Doch wie soll ich nachweisen, ob ein technisches Gerät schon vorher einen Mangel hatte oder wie soll ich erfahren, was überhaupt kaputt ist. Das mit diesen 6 Monaten ist das Sch****. Garantie und Gewährleistung ist ja fast das selbe, nur, dass das erste den Hersteller betrifft und das zweite den Verkäufer. Doch wenn ich nach 6 Monaten den Mangel nachweisen muss, aber dies einfach unmöglich ist, dann bringt eine Gewährleistung doch mal überhaupt nix. Den Nachweis kann ich eventuell erbringen, wenn ich das Ding einschicke, wobei die das dann aber als Reparatur ansehen und ich dafür zahlen muss. Das lohnt sich im Endeffekt kein bisschen.
Meiner Meinung nach ist das alles mit Käuferschutz nicht so gut überdacht, da wohl fast niemand erkennen kann, was an einem technisch komplizierten Gerät kaputt ist. :uff:
 
@Bonkic: Erst mal das Gesetzbuch lesen, DANN anderen falsche Aussagen andichten.
Wir haben hier ständig mit Gewährleistungsfragen zu tun, sind alle geschult worden und wissen was RECHT ist.

Einige Hersteller bieten während der kompletten GARANTIEZEIT dem Händler eine Abwicklung per Gutschrift an, d.h. der Kunde bekommt sofort ein neues Gerät, der Händler sammelt die Defektgeräte und schickt die regelmäßig per Retoure zum Hersteller.
 
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@Bonkic: Erst mal das Gesetzbuch lesen, DANN anderen falsche Aussagen andichten.
Wir haben hier ständig mit Gewährleistungsfragen zu tun, sind alle geschult worden und wissen was RECHT ist.

glaubs mir einfach, ich kenn mich (gezwungenermassen) ganz gut damit aus. :)
 
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