Stellt Eure Fragen an die USK!

Wirklich sehr erwachsen ;-) !

Und bevor hier wieder irgendein Zensur-Kommentar kommt: die USK zensiert nicht, das machen die Entwickler. Es kann eben nur sein, dass Medien ohne bestimmte Zensur kein Siegel bekommen.
 
Die Darstellung abgetrennter Gliedmaßen bei Menschen und Monstern entscheidet oft über eine Freigabe der USK. Wie genau differenziert die USK zwischen "Monstern", also z.B. Zombies oder mutierten Menschen und lebenden Menschen in einem Spiel?
 
Werden Spiele tatsächlich komplett von USK-Mitarbeitern durchgespielt, oder wie funktioniert die Einschätzung der Spiele?

Nimmt bei Spielen mit hohem Gewaltanteil die Gewichtung der Story einen Einfluss auf die Bewertung? Also kann ein Spiel, welches einen hohen Grad an Gewalt besitzt, aber das Hauptaugenmerk auf der Story legt (bzw. die Gewalt durch die Story begründet wird) eine Freigabe bekommen, aber ein Spiel mit gleichem Gewaltanteil bei nebensächlicher Story keine Freigabe?
 
@KaydonJAK:

Ganz einfach ;-). Der Publisher hat das Spiel ungeschnitten der USK zur Sichtung vorgelegt. Die USK hat es mit einer Freigabe ab 18 bewertet. Damit konnte es frei verkauft werden und kann nun auch nicht mehr nachträglich indiziert werden.
Der Entwickler war zu keiner Zensur gezwungen.
 
Wie sehr hat sich die Bewertung geändert? Die Gewaltdarstellung in Spielen ab 16 Jahren von heute ist das USK 12 von morgen, wenn man sich den Verlauf der letzten Jahrzehnte ansieht. Ist diese Wahrnehmung korrekt?
 
Gibt es in allen europäischen Ländern eigene Institutionen wie die deutsche USK?

Kann man sagen, dass es Videospiele in Deutschland schwerer haben - in Bezug auf eine "Freigabenbewertung" - als in anderen Ländern? Und wenn ja, wieso ist das so?

Was für eine Berufsweg muss man eingeschlagen haben, um bei der USK arbeiten zu dürfen?
Haben solche auch überhaupt einen Bezug zu Videospielen? (Was meiner Meinung nach ein wichtiger Faktor ist, um ein gerechtes und billiges Urteil zu fällen)
 
Ich persönlich finde den Sprung zwischen einigen Alterseinstufungen wie 6 und 12 Jahren ziemlich groß. Gibt es Überlegungen weitere Stufen einzuführen? Woher kamen diese eigentlich ursprünglich?

Die USK hat es mit einer Freigabe ab 18 bewertet. Damit konnte es frei verkauft werden und kann nun auch nicht mehr nachträglich indiziert werden.
Das stimmt so allerdings nicht... Die Freigabe "ab 18 Jahren" ist die gleiche wie "Keine Jugendfreigabe" und solche Titel könnten immer noch indiziert werden, wenn Verstöße gegen Richtlinien der BPjM festgestellt werden.
 
Nicht seit Novellierung des JuschG. Wenn Spiele einmal eine Kennzeichnung durch die USK erhalten haben (oder Filme durch die FSK), ist die BPJM dafür nicht mehr zuständig. Nachzulesen auf bundespruefstelle.de ;-)
Die BPJM kann nur ungeprüfte Medien oder solche, denen das Siegel verweigert wurde indizieren.
 
Nicht seit Novellierung des JuschG. Wenn Spiele einmal eine Kennzeichnung durch die USK erhalten haben (oder Filme durch die FSK), ist die BPJM dafür nicht mehr zuständig. Nachzulesen auf bundespruefstelle.de ;-)
Die BPJM kann nur ungeprüfte Medien oder solche, denen das Siegel verweigert wurde indizieren.
Ich habe es gerade nochmal nachgelesen und du hast recht. Schon wieder was gelernt :hoch:
 
Zurück