Dying Light setzt laut Entwickler Maßstäbe im Shooter-Genre

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Nach diesem "hierzulande indizierten Survival-Horror-Shooter" den man hier leider totschweigen muss :D erwarte ich von Techland jetzt nicht wirklich dass sie das Shooter Genre revolutionieren. Trotzdem werde ich mir das Spiel sicher mal ansehen.
 
Da freue ich mich drauf! :hoch:
Zombies metzeln mit Parkour Elementen gab's in dieser Form jedenfalls noch nicht.
 
Naja als Shooter würde ich das Game eher nicht bezeichnen ^^

es ist eher ein Zombiegemetzel und das macht einfach Spaß, hat es schon bei dem vorherigen Titel von Ihnen und jetzt mit besserer Grafik und Parkourelementen, immer her damit :)
 
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@LordVessex
Du solltest dein Kommentar mal editieren sonst ist der schnell gelöscht;)
 
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Da ich die Spiele von Techland kenne behaupte ich einfach mal, dass sie keine neuen Maßstäbe setzen werden. Sie trumpfen höchstens mit noch mehr Bugs auf.
 
jo das hab ich mir schon gedacht, ist aber total bescheuert, wie ich finde :palm:

Bei indizierten Produkten ist jegliche Werbung, zur-Schau-Stellung, Nennung in Medien und öffentlicher Verkauf untersagt. Ansonsten hätte der Wert "Indizierung" ja keinen Sinn.
 
Bei indizierten Produkten ist jegliche Werbung, zur-Schau-Stellung, Nennung in Medien und öffentlicher Verkauf untersagt.
Alles Richtig. Aber das hier ist ein Forum wo normale Spieler mMn ihre Meinung sagen dürfen sollten.
Ich könnts verstehn wenn jetzt die GA Redakteure hier über die Spiele reden würden. Aber bei normalen Spielern ist das doch total dämlich da so ein tamtam zu machen.
Zumal die Spiele sogar im Artikel indirekt genannt werden. Zwar nicht mit Namen aber ich denke doch jeder hier weis welche Spiele mit "hierzulande indizierten Survival-Horror-Shooter" gemeint sind. :rolleyes:
 
Zumal die Spiele sogar im Artikel indirekt genannt werden. Zwar nicht mit Namen aber ich denke doch jeder hier weis welche Spiele mit "hierzulande indizierten Survival-Horror-Shooter" gemeint sind. :rolleyes:
Die gesetzlichen Bestimmungen sprechen eine klare Sprache. Nennungen sind verboten, auch weil sie u.a. als Bewerbung ausgelegt werden könnten. Die Sinnigkeit ist fraglich, gesetzlich gibt es jedoch keine Lücken.
 
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