Spiel weiterverkaufen - Jugendschutz?

elcid

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Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage:

Wenn ich ein Spiel, das keine Jugendfreigabe hat, online weiterverkaufen will (z.B. weil ich es durch habe), was muss ich beachten? Im Internet ist es ja schließlich nicht ganz einfach, das Alter des Käufers zu bestimmen.

Hat jemand da Erfahrungen oder Tipps? Ich möchte nicht eine Abmahnung kassieren, weil ich auf *bay den Jugendschutz nicht beachtet habe...

Danke und Grüße,

elcid
 
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage:

Wenn ich ein Spiel, das keine Jugendfreigabe hat, online weiterverkaufen will (z.B. weil ich es durch habe), was muss ich beachten? Im Internet ist es ja schließlich nicht ganz einfach, das Alter des Käufers zu bestimmen.

Hat jemand da Erfahrungen oder Tipps? Ich möchte nicht eine Abmahnung kassieren, weil ich auf *bay den Jugendschutz nicht beachtet habe...

Danke und Grüße,

elcid
Verkauf doch das Spiel über den Marktplatz von Amazon,da ist das Verkaufen von 18er Inhalten ganz legal und wenn du Dich absichern willst verlang vom Käufer eine Ausweiskopie per E-Mail.
 
ab wann kann man sich denn bei *bay anmelden? Das geht doch sicher erst ab 18, oder? Dann solllte es auch da ok sein, wenn du es dick dazu schreibst
 
ab wann kann man sich denn bei *bay anmelden? Das geht doch sicher erst ab 18, oder? Dann solllte es auch da ok sein, wenn du es dick dazu schreibst
Bei E-Bay darf man nur Inhalte bis 16Jahren verkaufen,für alles andere kassiert man eine Abmahnung.
Wenn du über ein Aktionshaus verkaufen willst dann nimm www.roteerdbeere.com.
Da muss jeder sein Alter per Ausweis nachweisen daher darf man dort auch Sachen ab 18 verkaufen.
 
Bei E-Bay darf man nur Inhalte bis 16Jahren verkaufen,für alles andere kassiert man eine Abmahnung.
Wenn du über ein Aktionshaus verkaufen willst dann nimm www.roteerdbeere.com.
Da muss jeder sein Alter per Ausweis nachweisen daher darf man dort auch Sachen ab 18 verkaufen.


Richtig, desweiteren solltest du beachten das Titel ab 18 (so kenne ich das jedenfalls)normalerweise nur Eigenhändig od. mit Vermerk "Empfänger persönlich" verschickt werden dürfen. Ich schreibe deswegen normalerweise weil ich weiss, dass 90 % der Leute dies nicht tun. Die Abgabe von ab 18 Titeln ist an Minderjährige bekanntlich nicht erlaubt.
 
Richtig, desweiteren solltest du beachten das Titel ab 18 (so kenne ich das jedenfalls)normalerweise nur Eigenhändig od. mit Vermerk "Empfänger persönlich" verschickt werden dürfen. Ich schreibe deswegen normalerweise weil ich weiss, dass 90 % der Leute dies nicht tun. Die Abgabe von ab 18 Titeln ist an Minderjährige bekanntlich nicht erlaubt.
Stimmt,aber das ist,wie du schon sagtest, so gut wie nie der Fall.
Aber die Meisten sehen da wohl nur die Kohle,die ihnen durch die Lappen geht,wenn sie nach einem Ausweis oder ähnlichem Fragen.
 
Ich bin glücklich dadrüber, dass nur 90% einen Altersnachweis verlangen. Sonst würde ich nicht an "Über 18" Games rankommen.
 
Stimmt,aber das ist,wie du schon sagtest, so gut wie nie der Fall.
Aber die Meisten sehen da wohl nur die Kohle,die ihnen durch die Lappen geht,wenn sie nach einem Ausweis oder ähnlichem Fragen.



Ich könnte mir aber auch vorstellen das der Postbote bzw. der Absender Ärger bekommen könnte wenn es wirklich mal hart auf hart kommen sollte. Ich bin auch froh das meine Post öfters einfach im Briefkasten landet (obwohl man diese eigentlich laut Gesetz mir persönlich aushändigen müsste) aber weil ich zu der Zeit oft arbeiten bin wäre ich gezwungen nächsten Tag auf die Post zu fahren und die Games/ DVD`s abzuholen. Ist etwas umständlich. In einem Haushalt wo keine Minderjährigen leben finde ich es auch weniger tragisch. Aber wenn wirklich mal eine Familie klagen würde weil ihr kleiner Sohn durch sowas zu einem brutalen Spiel kommt, wäre es denkbar das diese Recht bekommen würden.
 
Ich könnte mir aber auch vorstellen das der Postbote bzw. der Absender Ärger bekommen könnte wenn es wirklich mal hart auf hart kommen sollte. Ich bin auch froh das meine Post öfters einfach im Briefkasten landet (obwohl man diese eigentlich laut Gesetz mir persönlich aushändigen müsste) aber weil ich zu der Zeit oft arbeiten bin wäre ich gezwungen nächsten Tag auf die Post zu fahren und die Games/ DVD`s abzuholen. Ist etwas umständlich. In einem Haushalt wo keine Minderjährigen leben finde ich es auch weniger tragisch. Aber wenn wirklich mal eine Familie klagen würde weil ihr kleiner Sohn durch sowas zu einem brutalen Spiel kommt, wäre es denkbar das diese Recht bekommen würden.
Stimmt schon,aber ich glaube trotzdem nicht,dass sich dann was ändern würde.
Wer soll denn die ganzen Verkäufe der privat Leute bei zB. Amazon nachprüfen?
Denen ist das doch egal ob der Käufer 16,17 oder 18 ist,Hauptsache sie bekommen ihre Kohle.
Außerdem können die das ja auch gar nicht wirklich nachprüfen.
Von mir wollte auch mal einer einen Ausweis haben,dem hab ich eine Mail geschrieben, (sag jetzt mal nichts über den Inhalt) nur um festzustellen,wie er reagiert.
Das Ende vom Lied war die Antwort von ihm...Schon gut,ich glaube Dir ja das du volljährig bist,Deinen Artikel habe ich gerade abgeschickt...
Er wollte auch lieber die Kohle.
 
Verkauf doch das Spiel über den Marktplatz von Amazon,da ist das Verkaufen von 18er Inhalten ganz legal und wenn du Dich absichern willst verlang vom Käufer eine Ausweiskopie per E-Mail.

Ähm, das ist nicht so ganz korrekt. Du kannst, glaube ich, bei der Post Pakete aufgeben die eine Altersüberprüfung erfordern. Eine simple Kopie eines Ausweises reicht hier in Deutschland nicht.
Das hat den einfachen Grund, dass du z.B. den Ausweis eines älteren einfach nehmen und die Kopie verschicken könntest. Daher muss eine Bestätigung vorgenommen werden, so ist man rechtlich gesehen auf der richtigen Seite.


@ Kratos666
Es ging darum was richtig ist und nicht mit was man trotzdem durchkommt. Rechtlich gesehen muss man imemr das Alter überprüfen sonst kann man belangt werden.
 
Ähm, das ist nicht so ganz korrekt. Du kannst, glaube ich, bei der Post Pakete aufgeben die eine Altersüberprüfung erfordern. Eine simple Kopie eines Ausweises reicht hier in Deutschland nicht.
Das hat den einfachen Grund, dass du z.B. den Ausweis eines älteren einfach nehmen und die Kopie verschicken könntest. Daher muss eine Bestätigung vorgenommen werden, so ist man rechtlich gesehen auf der richtigen Seite.
Du hast Recht es gibt bei der Post einen Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe.
Außerdem hab ich mich nochmal schlau gemacht,was die Ausweiskopie angeht,da hast du auch Recht,die reicht seit 2003 nicht mehr aus.
Zu der Annahme bin ich gekommen,als ich letztens was auf dem Marktplatz gekauft hab und der Verkäufer eine Kopie des Ausweises haben wollte.
So kann man sich irren.


@ Kratos666
Es ging darum was richtig ist und nicht mit was man trotzdem durchkommt. Rechtlich gesehen muss man imemr das Alter überprüfen sonst kann man belangt werden.
Ja das stimmt schon,aber wir haben uns eigentlich auch nur über die Fehler der Verkäufer dieser Inhalte unterhalten.
 
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