TheEnemy_Inside
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Hallo ich habe da mal eine Frage und vielleicht kann mir die jemand beantworten.
Ich habe mir etwas vor über einem Jahr gekauft und möchte nun mein Geld zurück haben, nachdem der Artikel mir schon zweimal ersetzt wurde und nun wieder kaputt ist. Ich habe angerufen und der Verkäufer meinte, dass die Garantie nicht mehr aktuell ist, aber die Gewährleistung. Er könne mir das Geld nicht zurück geben, sondern den Artikel nur gegen Bares reparieren lassen.
Nun ist es ja so, dass das Gewährleistungsrecht noch greift laut § 438 BGB (24 Monate). Es liegt ein Mangel vor, der erst nach längerer Zeit bemerkbar wurde (welcher das auch immer sein mag, ist für mich nicht ermittelbar). Nun ist es so, dass der Verkäufer das Gerät reparieren muss oder Ersatz leisten muss. Der Nachbesserungsversuch des Ersatzgerätes ist jedoch fehlgeschlagen, da der Artikel wieder kaputt ist. Nachdem das schon zwei Nachbesserungsversuche waren, sieht das Gewährleistungsrecht vor, dass ich den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder vom Händler Schadensersatz verlangen kann.
Nun habe ich gelesen, dass ein Mangel 6 Monate nach Kauf vermutet wird. In dem Fall muss ich nicht nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Wenn 6 Monate rum sind, muss ich es nachweisen.
Nun zur Frage:
Der Kauf ist zwar über ein Jahr her, aber der Erhalt des letzten Ersatzgerätes nur 4 Monate. Wird es nun am Kaufdatum gemessen oder ab Erhalt des Ersatzgerätes?
Hoffentlich haben wir hier ein paar ältere User, die wirklich Ahnung haben.
Enemy
Ich habe mir etwas vor über einem Jahr gekauft und möchte nun mein Geld zurück haben, nachdem der Artikel mir schon zweimal ersetzt wurde und nun wieder kaputt ist. Ich habe angerufen und der Verkäufer meinte, dass die Garantie nicht mehr aktuell ist, aber die Gewährleistung. Er könne mir das Geld nicht zurück geben, sondern den Artikel nur gegen Bares reparieren lassen.
Nun ist es ja so, dass das Gewährleistungsrecht noch greift laut § 438 BGB (24 Monate). Es liegt ein Mangel vor, der erst nach längerer Zeit bemerkbar wurde (welcher das auch immer sein mag, ist für mich nicht ermittelbar). Nun ist es so, dass der Verkäufer das Gerät reparieren muss oder Ersatz leisten muss. Der Nachbesserungsversuch des Ersatzgerätes ist jedoch fehlgeschlagen, da der Artikel wieder kaputt ist. Nachdem das schon zwei Nachbesserungsversuche waren, sieht das Gewährleistungsrecht vor, dass ich den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder vom Händler Schadensersatz verlangen kann.
Nun habe ich gelesen, dass ein Mangel 6 Monate nach Kauf vermutet wird. In dem Fall muss ich nicht nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Wenn 6 Monate rum sind, muss ich es nachweisen.
Nun zur Frage:
Der Kauf ist zwar über ein Jahr her, aber der Erhalt des letzten Ersatzgerätes nur 4 Monate. Wird es nun am Kaufdatum gemessen oder ab Erhalt des Ersatzgerätes?
Hoffentlich haben wir hier ein paar ältere User, die wirklich Ahnung haben.
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