How to: Kreuzchen setzen!

Obihörnchen

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Die Wahllokale haben soeben eröffnet, das große Rennen um das kleinere Übel hat begonnen! Wer noch nie einen Stimmzettel ausgefüllt hat, ist entweder Erstwähler, oder verweigert die Teilnahme an politischen Wahlen. Wer sich noch kurzfristig doch dazu entschließen möchte wählen zu gehen, aber sich unsicher ist, wie man diesen komischen Zettel ausfüllt, den man im Briefkasten hatte, findet hier eine Erklärung zum Wahlvorgang bei der Bundestagswahl 2009.

1. Die Wahlbenachrichtigung
Aufmerksame Leser werden den kleinen Fehler im ersten Absatz schon bemerkt haben: Der Zettel, den man im Briefkasten hatte, ist nicht der Stimmzettel, sondern die Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung macht zunächst erstmal genau das, was ihr Name mitteilt: Sie sagt dem Bürger "Du hast die Wahl?. Auf der Benachrichtigung finden sich ausserdem einige Angaben zur Person des angeschriebenen Wählers und - janz wichtig - der Wahlraum, also der Ort, wo die Wahlhelfer hocken und auf Kundschaft warten. Ist dieser Ort Behindertengerecht, ist dies mit einem Rollstuhl-Symbol vermerkt. Wenn heute nicht schon Wahltag wäre, könnte man mithilfe der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahl beantragen.

2. Die Unterlagen
Mancher mag sich fragen, was man denn zur Wahl alles mitnehmen muss. Pflicht ist hier nur der Personalausweis oder Reisepass. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist zwar vermerkt, man müsse auch die Wahlbenachrichtigung mitbringen, dies ist aber nur erwünscht, nicht zwingend. Die Wahlbenachrichtigung zu verbrennen ist also keine Ausrede um nicht zur Wahl zu gehen!

3. Im Wahllokal
Am Ort der Entscheidung, dem Schicksalsberg, wo Frodo bestimmen muss ob er den Ring dem roten Feuer oder dem schwarzen Sauron preisgibt, sitzen meist 3 oder 4 andere Hobbits, die einem nach Vorlage der Unterlagen den Stimmzettel aushändigen. Mit dem geht man dann in die Wahlkabine und zieht den Vorhang hinter sich zu, schließt die Tür oder baut einen Sichtschutz aus Schulbüchern, damit die anderen nicht abschreiben können.

4. Der Stimmzettel
Wer sich vorab mal anschauen möchte, wie so ein Stimmzettel aussieht, kann das auf www.bundestagswahl-2009.de tun. In jedem Wahlbezirk sieht der Zettel etwas anders aus, denn nicht überall stehen die gleichen Kandidaten für die Erststimme und die gleichen Parteien für die Zweitstimme zur Wahl. Wer sich wundert, wieso man weder Angie Merkel noch Frank-Walter ankreuzen kann, sollte bedenken, dass man nicht direkt den Bundeskanzler wählt, sondern die Abgeordneten des Bundestags und die Menge der Sitze, die eine Partei dort einnehmen darf. Wichtig ist in jedem Fall, dass man lediglich eine Stimme pro Spalte auf dem Stimmzettel macht, denn sonst ist der Stimmzettel ungültig und der Weg ins Wahllokal war ganz umsonst.

5. Erst- und Zweitstimme
Man steht nun also vor dem Pult, Tisch oder Bierkasten auf dem der Stimmzettel liegt und muss eine Wahl treffen. Links auf dem Zettel findet ihr die Spalte für die Erststimme. Aufgelistet sind hier Personen aus eurem Wahlkreis, die für den Bundestag kandidieren. Ein Kandidat, der die meisten der abgegebenen Stimmen erhalten hat, zieht direkt ins Parlament ein. Auf der linken Seite kreuzt ihr eine Partei an. Je mehr Stimmen eine Partei von den Bürgern bekommt, desto mehr Abgeordnete darf sie in den Bundestag schicken. Und jetzt wird?s ein bisschen kompliziert: Die Sitze, die eine Partei mit der Zweitstimme bekommt, werden normalerweise über eine Liste an konkrete Personen verteilt. Jede Partei hat im Aktenschrank so eine durchnummerierte Liste. Bekommt eine Partei also über die Zweitstimme 20 Sitze zugeteilt, dürfen sich die ersten 20 Kandidaten von dieser Liste ihren Hintern in Zukunft unter der großen Glaskuppel in Berlin plattsitzen. Dabei muss eine Partei allerdings mindestens 5% der Stimmen bekommen. Nun kommt die Erststimme ins Spiel: Bekommt ein Kandidat unser 20-Sitze-Partei in einem Wahlkreis die meisten Stimmen, sagen wir mal er hiesse Dieter-Ummes G. Laber, wird ein Kandidat von der Liste gestrichen und Dieter darf stattdessen in Berlin einfallen. Wenn nun aber mehr als 20 Abgeordnete für unsere Partei durch die Erststimme zustande kommen, kommt es zu so genannten Überhangmandaten. Die Kandidaten dürfen sich dann trotzdem ins Parlament setzen.

6. Abgabeschluss
Wer Schüler ist oder mal war oder auch als Student sein Dasein fristet, kennt das: Man schreibt gerade seelenruhig an seiner Klausur und plötzlich steht jemand vor einem und möchte das halbfertige Machwerk an sich reißen. Die Chance auf den Nobelpreis oder Pulitzerpreis wird einem von der Obrigkeit damit verwehrt. So einen Abgabeschluss gibt es bei der Bundestagswahl leider auch. In den meisten Wahllokalen muss man bis 18 Uhr seine Stimme abgegeben haben. Wer mit seinem Stimmzettel länger in der Kabine steht darf aber meist trotzdem noch sein Schmierblatt abgeben, solange man keine Stunden für zwei Kreuze braucht.

7. Und was ist jetzt mit Angie und Steinmeier?
Dass es überhaupt Kanzlerkandidaten gibt, ist erst seit 1961 der Fall. Im Wahlrecht verankert ist diese Präsentation der Was-wäre-wenn-Kanzler nicht. Jedenfalls zeigt sich nach der Stimmenauszählung, die meistens bis spät in die Nacht von Hochrechnungen der Fernsehsender begleitet wird, welche Parteien wie viele Pobacken in den Bundestag bekommen. Die Besitzer dieser Pobacken müssen sich dann erstmal überlegen wie eine Regierung zustande kommen kann. Normalerweise benötigt man als Partei nämlich 51% der Pobacken im Bundestag, um eine Regierung allein stellen zu können oder muss versuchen eine Minderheitenregierung zu bilden. Im Regelfall kommt es in Deutschland allerdings zu einer regierenden Koalition. Dabei schließen sich 2 oder mehr Parteien zusammen, die gemeinsam mindestens 51% der Sitze bekommen haben. Wenn die ganzen Abgeordneten dann erstmal im Bundestag einen Platz gefunden haben und so gemütlich zusammensitzen, stimmen alle gemeinsam und geheim über den neuen Kanzler ab. Wenn eine Partei bzw. koalierende Parteien (nicht mit kopulierenden Parkuhren verwechseln!) bereits die Mehrheit der Sitze im Parlament auf sich vereint, ist es wahrscheinlich, dass diejenige oder derjenige zum Kanzler gewählt wird, der Kanzlerkandidat der Partei mit den meisten Sitzen im Bundestag ist. Unsere 20-Sitze-Partei hätte also absolut keine Chance den Kanzler zu stellen.

8. Wahllokal finden
Wenn ihr das jetzt alles gelesen habt und es noch keine 18 Uhr ist, sucht schnell euer Wahllokal und sprintet los!
 
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