IP-Adressen anderer Leute

the pa!n

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hallo,
wenn ich gästebuch einträge auf hompages hinterlasse kommt eine meldung das meine ip gespeichert wurde. wie kann ich heraus finden wen eine bestimmte ip adresse gehört wenn ich zb in meinem gäste buch eine vorfinde?
 
Nur der Provider weiß, wem welche Ip gehört.Du kannst es nicht rausfinden.
 
Du könntest zB. Anzeige auf Unbekannt erstatten, dann gehst du mit der ip zur Polizei und sagst das sie irgendwas von dir kaputt gemacht haben o.ä. Früher oder später (wenn die ip gefunden wurde, auf Nachfrage beim Internetanbieter) wirst du dann Kontakt mit der Person haben. Allerdings könnte es sein das er sich zB bei einer Telefonzelle eingewählt hat (kabel aufschneiden und mit modem verbinden) o.ä dann wird das ein Problem. :ugly:
Aber nun mal im Ernst, wie du als Privatnutzer oder besitzer einer Hp einen Namen zur Ip finden kannst weiß ich nicht. Allerdings frag ich mich das inzwischen auch. Es gibt auf jeden Fall illegale Möglichkeiten, über die ich hier jetzt nicht berichten werde.
Also gibts auch ne legale und "einfache" Möglichkeit?
 
HerrLich schrieb:
Aber nun mal im Ernst, wie du als Privatnutzer oder besitzer einer Hp einen Namen zur Ip finden kannst weiß ich nicht. Allerdings frag ich mich das inzwischen auch. Es gibt auf jeden Fall illegale Möglichkeiten, über die ich hier jetzt nicht berichten werde.
Also gibts auch ne legale und "einfache" Möglichkeit?

Für das hgerrausfinden wem ne HP gehört ( bzw. die Domain ) gab/gibt es internetseiten.....habe blos vergessen wie die heißt.
Und sonst kann man wenn man die IP einer Person hatt, diese eigentlich nur bis zum einwahlpunkt des Providers nachverfolgen....aber der kann ja unter Umständen einen Umkreis von 100km oder mehr betragen ( nehme ich mal an )
 
Wolfpig schrieb:
Für das hgerrausfinden wem ne HP gehört ( bzw. die Domain ) gab/gibt es internetseiten.....habe blos vergessen wie die heißt.

Oder du benutzt den whois-Dienst (ich weiß jetz net, wie man per Windows drankommt, aber googlen hilft da evtl.)
Und bezüglich der IP - legal bekommst du es als Privatperson nicht raus - das ist aus Datenschutzgründen nicht möglich - es gab ja damals auch eine relativ große Diskussion über die Speicherung der IP's bei den Providern eben zur strafrechtlichen Verfolgung...
aber mal ehrlich: Wer wirklich Schaden anrichten will, nutzt irgendwelche taiwanesischen Proxies und ist dann nicht (bzw. extrem schwer) belangbar xD
 
Für das hgerrausfinden wem ne HP gehört ( bzw. die Domain ) gab/gibt es internetseiten.....habe blos vergessen wie die heißt.
Das wollte ich eigentlich garnich wissen, aber egal ;)
Und bezüglich der IP - legal bekommst du es als Privatperson nicht raus - das ist aus Datenschutzgründen nicht möglich -
Quelle bitte, weil ich dann die suche nach legalen mitteln aufgeben kann.
aber mal ehrlich: Wer wirklich Schaden anrichten will, nutzt irgendwelche taiwanesischen Proxies und ist dann nicht (bzw. extrem schwer) belangbar xD
Nur leidet darunter die Geschwindigkeit deiner Verbindung ziemlich. Aber es gibt ja auch andere Möglichkeiten das zu tun.



*gelöhscht* :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
HerrLich schrieb:
Quelle bitte, weil ich dann die suche nach legalen mitteln aufgeben kann.
www.ecin.de/recht/datenschutz2/
"Von den Regelungen des BDSG und TDDSG werden die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten erfasst. Darunter sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (dem sogenannten „Betroffenen“) umfasst. Zu solchen personenbezogenen Daten zählen z.B. der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, aber auch die eMail-Adresse und sogar IP-Adressen. Letztere verweisen direkt auf einen Nutzer, wenn sie „statisch“ vergeben wurden und daher einer bestimmten Person (bzw. deren Internet-Anschluss) fest zugeordnet sind. Dies gilt aber auch bei dynamischen IP-Adressen, bei denen ebenfalls eine Individualisierung möglich ist, da diese Adressen trotz jeweils neuerlicher Zuteilung für jede weitere Verbindung aus einem relativ schmalen Gesamtspektrum eines einem Provider zur Verfügung gestellten IP-Adressraums zugeteilt werden, so dass insbesondere bei regionalen Anbietern eine Identifizierung leicht möglich sein kann. Daher unterliegen auch sogenannte „log-files“, die auf den Servern von Internet-Anbietern jeden einzelnen Zugriff und/oder Verbindungen des Nutzers speichern, grundsätzlich den datenschutzrechtlichen Vorschriften."
Und eben diese "datenschutzrechtlichen Vorschriften" sind in mehreren Gesetzen geregelt, darunter auch das BDSG und das TKG.
Im BDSG wird unter Anderem definiert, dass die Daten überhaupt nur unter folgenden Richtlinien erhoben UND GENUTZT werden dürfen:
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__4.html
"(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
(2) Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben. Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn
1.eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder zwingend voraussetzt oder
2.a)die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder der Geschäftszweck eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich macht oder
b)die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde

und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.
(3) 1Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen erhoben, so ist er, sofern er nicht bereits auf andere Weise Kenntnis erlangt hat, von der verantwortlichen Stelle über
1.die Identität der verantwortlichen Stelle,
2.die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und
3.die Kategorien von Empfängern nur, soweit der Betroffene nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss,
zu unterrichten. 2Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft verpflichtet, oder ist die Erteilung der Auskunft Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsvorteilen, so ist der Betroffene hierauf, sonst auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. 3Soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, ist er über die Rechtsvorschrift und über die Folgen der Verweigerung von Angaben aufzuklären."

Somit brauchst du entweder rechtliche Handhabe oder die Zustimmung des jeweiligen "Betroffenen"...
Siehe hierzu auch:
Quelle http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/BJNR029550990.html#BJNR029550990BJNG000601301
"
§ 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke

(1) 1Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig
1.wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen dient,
2.soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder
3.wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.
Bei der Erhebung personenbezogener Daten sind die Zwecke, für die die Daten verarbeitet oder genutzt werden sollen, konkret festzulegen.
"
bzw.
§ 14 und §16 des BDSG

und bezüglich der Proxies: Es müssten nicht mal langsamere Proxies sein (nebenbei: Geschwindigkeit spielt etwa bei Ddos o.Ä. keine große Rolle) - Stichwort: Botnetze :(
 
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