Da wären wir wieder beim Fingerspitzengefühl Leute. Wenn das ohne böse Absicht passiert ist löscht, oder noch besser, editiert den Post, schreibt hin wieso und die Sache hat sich.
Blödsinn.Du kannst nicht ernsthaft denken dass es uns Spaß macht den ganzen Krempel zu verbieten. Allein die Mehrarbeit die jetzt anfällt ist enorm, ist ja nicht so als müssten wir nicht jetzt immer und überall wissen welche Titel auf dem Index landen und daher Tabu sind.
Für mich bedeutet das jedenfalls ein Arsch voll Arbeit den ich sehr gerne vermieden hätte.
Ich glaube wir haben uns verstanden.
Unabsichtlich: keine Bestrafung.
Mehrfach trotz Warnung (und innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne): Ermahnung etc.
Dementsprechend brauchen die Normalos nicht mehr drüber nachzudenken was richtig und oder falsch ist.
Nö, da Du ja hier in einem Deutschen Forum bist und hier das Hausrecht an Deutsche Gesetze gebunden wurde die es aber gar nicht gibt.PS: Darf ich als Schweizer bzw. Pegi-Spieler trotzdem indizierte USK-Spiele nennen?
Ich hatte die Sachlage geschildert. Dass du ständig Unwahrheiten verbreitest, ist weder angemessen noch hilfreich. Bitte lass es jetzt. Wenn du dich mit unserer Entscheidung nicht abfinden kannst, dann ist das sicher bedauerlich, aber dieses permanente Nachtreten wird nichts ändern.Nö, da Du ja hier in einem Deutschen Forum bist und hier das Hausrecht an Deutsche Gesetze gebunden wurde die es aber gar nicht gibt.
Wer jetzt wegen so einer Repressalie geht, der hat genau so wenig Eier in der Hose, wie die Chefetage von Computec!Super Florian! Komm schmeiß ihn raus...und vergiss mich dann bitte nicht gleich mit rauszuschmeißen! Aber Simon hat uns ja schon unmissverständlich klar gemacht das die Leute denen es nicht passt auch gerne gehen können! Es bricht mir das Herz da ich Gamer bin und hier viele User als Freunde gewonnen habe......aber das hier kann, darf, und will ich so nicht stehen lassen!
Ständig Unwahrheiten?Ich hatte die Sachlage geschildert. Dass du ständig Unwahrheiten verbreitest, ist weder angemessen noch hilfreich. Bitte lass es jetzt. Wenn du dich mit unserer Entscheidung nicht abfinden kannst, dann ist das sicher bedauerlich, aber dieses permanente Nachtreten wird nichts ändern.
"hier das Hausrecht an Deutsche Gesetze gebunden wurde die es aber gar nicht gibt."Ständig Unwahrheiten?
Die da währen?
"Fieses Nachtreten" kommt ja nicht von ohnehin. Wer hat denn angefangen mit der Zensur? Ihr Mods/Redis/Chefetage habt uns doch ein Stück von unsrer Meinungsfreiheit hier im Forum genommen. Erwartet ihr ernsthaft, dass sich die User wie Lämmer zur Schlachtbank führen lassen? Ein hartes Urteil muss auch harte Kritik einstecken können.Ständig Unwahrheiten?
Die da währen?
Das das nix ändert ist klar, ihr habt entschieden und gut ist.
Hast Du bzw. hat sich Simon mal überlegt was ihr einer Person mit diesem Mist angetan habt?
Sechs Jahre lang habr ihr Diskussionen auf GA.de über indizierte Spiele toleriert und jetzt kommt die Zensur! Schämt euch! Braucht ihr sechs Jahre für diese Erkenntnis? Ihr hättet die Regelung gleich von Beginn an verschärfen können. Aber nach sechs Jahren geht man davon aus, dass hier Profis, also auch Core-Gamer unter sich (den Usern) sind und über alles und jedes Spiel reden dürfen und jetzt wollt ihr uns den Mund verbieten, weill irgendeine Instanz mit Strafen droht? Das ist nicht akzeptabel."hier das Hausrecht an Deutsche Gesetze gebunden wurde die es aber gar nicht gibt."
Es gibt den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der verbietet das Bewerben von indizierten Spielen in frei zugänglichen Bereichen von Telemedien/Webseiten. Daher beruhen unsere Forenregeln auf einer entsprechenden Grundlage. Die weiteren Zusammenhänge hatte ich bereits beschreiben.
Der deutsche Jugendschutz unterschiedet sich von dem in anderen Ländern und er ist sicher nicht in allen Bereichen zeitgemäß. Das ändert aber nichts an seiner rechtlichen Verbindlichkeit.
Erstens, hat die einfachen Nennung eines Produktes nichts mit Werbung zu tun und zweitens ist das ganze nun mal nach wie vor eher sowas wie eine Gesetzliche Grauzone und eine Garuzone hat nichts mit einem bestehenden Gesetz zu tun woran man sich halten muss."hier das Hausrecht an Deutsche Gesetze gebunden wurde die es aber gar nicht gibt."
Es gibt den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der verbietet das Bewerben von indizierten Spielen in frei zugänglichen Bereichen von Telemedien/Webseiten. Daher beruhen unsere Forenregeln auf einer entsprechenden Grundlage. Die weiteren Zusammenhänge hatte ich bereits beschreiben.
Und was wollten die?Die Chefredakteure bei uns hatten schon öfter Kripo und Anwälte am Telefon oder Schreiben im Faxeingang.
Zwei aktuelle Beispiele: "hat die einfachen Nennung eines Produktes nichts mit Werbung zu tun" - damit wir das so wie von dir gesehen umsetzen können, brauchen wir bitte ein rechtsverbindliches Gutachten, dass das tatsächlich so ist. Schließlich wollen wir ja eventuellen Problemen nicht unvorbereitet entgegen treten, gell? Bisher wollte uns das kein Anwalt geben. Außerdem: "und zweitens ist das ganze nun mal nach wie vor eher sowas wie eine Gesetzliche Grauzone und eine Garuzone hat nichts mit einem bestehenden Gesetz zu tun woran man sich halten muss" - wie ich bereits erklärte, ist es gerade deswegen eine Risikoabwägung, da keiner weiß, welche Behörde welche Inhalte wie auslegt. Da du uns wohl keine rechtliche Absicherung an die Hand geben kannst, müssen wir das eben selber mit klaren Regeln erledigen. Die wiederholte Behauptung, es gäbe keine rechtliche Grundlage für den Jugendschutz, ist falsch.Erstens, hat die einfachen Nennung eines Produktes nichts mit Werbung zu tun und zweitens ist das ganze nun mal nach wie vor eher sowas wie eine Gesetzliche Grauzone und eine Garuzone hat nichts mit einem bestehenden Gesetz zu tun woran man sich halten muss.
Außerdem ist das ein sehr dürftiges Beispiel für meine STÄNDIGEN Verbreitungen von Unwahrheiten die Du beschrieben hast.
Vielleicht habt ihr nur die falschen Anwälte?Zwei aktuelle Beispiele: "hat die einfachen Nennung eines Produktes nichts mit Werbung zu tun" - damit wir das so wie von dir gesehen umsetzen können, brauchen wir bitte ein rechtsverbindliches Gutachten, dass das tatsächlich so ist. Schließlich wollen wir ja eventuellen Problemen nicht unvorbereitet entgegen treten, gell? Bisher wollte uns das kein Anwalt geben. Außerdem: "und zweitens ist das ganze nun mal nach wie vor eher sowas wie eine Gesetzliche Grauzone und eine Garuzone hat nichts mit einem bestehenden Gesetz zu tun woran man sich halten muss" - wie ich bereits erklärte, ist es gerade deswegen eine Risikoabwägung, da keiner weiß, welche Behörde welche Inhalte wie auslegt. Da du uns wohl keine rechtliche Absicherung an die Hand geben kannst, müssen wir das eben selber mit klaren Regeln erledigen. Die wiederholte Behauptung, es gäbe keine rechtliche Grundlage für den Jugendschutz, ist falsch.
Daher danke für die Anfrage nach mehr Transparenz. Die hat wohl gefehlt und ist jetzt vorhanden.
Unkenntnis ist immer die Kenntnis des Unwissenden. In diesem Fall hast Du keine Ahnung. Hier ist die Mail-Adresse eines ehrenamtlichen USK-Mitarbeiters, der auch für die Bundesstaatsanwaltschaft arbeitet: [email protected]. Der Mann heißt Jürgen Hilse.Ein Staatsanwalt ist für den Staat tätig und nicht für die USK
Das Problem offenbart sich hier recht deutlich: Unkenntnis. Tut mir leid, das so direkt sagen zu müssen, aber Zweifel an der Sinnhaftigkeit eines Verbots von indizierten Spielen (die ja nicht verboten sind), ändern nichts an der Sachlage. Ob ein (Staats-)Anwalt die Regelung für "okay" hält oder nicht ist ebenfalls irrelevant.
Games Aktuell bewirbt keine indizierten Spiele. Wenn Spiele nach der Veröffentlichung des Hefts indiziert werden, ist das kein Problem.
Zensur ist auch etwas anderes, nebenbei erwähnt...
Das ist richtig. Ihr macht uns nur den Mund wässrig (ich sage hier nur mal im Rahmen der Diskussion "Conedmned 2: Bloodshot", welches ich nicht bewerbe, aber in der GA eine verdammt hohe Wertung eingefahren hatte), man soll es kaufen, weil es supergeil und gruselig sei, aber dann bekommt das Spiel in Deutschland keine Zulassung und ihr zieht den Schwanz ein. Das kann's doch nicht sein!?Games Aktuell bewirbt keine indizierten Spiele. Wenn Spiele nach der Veröffentlichung des Hefts indiziert werden, ist das kein Problem.
Genauer gesagt: Jürgen Hilse ist "Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK" (und auch bei der FSK tätig) und sitzt im USK-Beirat/Gremium. Deine Formulierung klang anders (wie "Staatsanwalt ist bei USK angestellt"), daher mein Einwurf, aber Jürgen Hilse ist ein Kenner der Materie. Und zweifellos hat er Recht, dass die aktuellen Regelungen in vielen Punkten nicht optimal sind. Sehen wir ja auch so. Sieht die USK so. Was immer noch nichts daran ändert, dass sie gültig sind...Unkenntnis ist immer die Kenntnis des Unwissenden. In diesem Fall hast Du keine Ahnung. Hier ist die Mail-Adresse eines ehrenamtlichen USK-Mitarbeiters, der auch für die Bundesstaatsanwaltschaft arbeitet: [email protected]. Der Mann heißt Jürgen Hilse.