Indianerwoman
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Ich bin das erste Mal hier auf GA auf das JMStV aufmerksam geworden. Es geht hierbei um folgenden Artikel.
Nachdem day das hier in diesem oben verlinkten Artikel als Kommentar geschrieben hat.
Dazu kam dann von Tobi diese Antwort:
Dazu hab ich mir dann den besagten Paragrafen angesehen. Hier für die die sich nicht durchwuseln wollen:
Was ist nun genau die JMStV eigentlich? Ich hab gestern versucht, mehrfach eine Lösung zu ergooglen. Aber so recht scheint es niemand zu wissen. Was bedeutet das zukünftig für Websiten wie GA und welche Videos sind alle betroffen?
Nachdem day das hier in diesem oben verlinkten Artikel als Kommentar geschrieben hat.
Was soll eigentlich dieser Sende-Pause-Trailer-Scheiß?

Dazu kam dann von Tobi diese Antwort:
Den Scheiß haben wir uns nicht ausgedacht, das ist aktuelles Recht nach JMStV Abschnitt I §5 (http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/jmstv/index.htmlJMStV Jugendmedienschutz Staatsvertrag). Wenn wir das nicht machen, können wir uns eine Abmahnung einhandeln.
Sollte man in der Tat dazu schreiben, ich denke die Redakteure haben das noch nicht so auf dem Schirm, da diese sog. Sendezeit-Begrenzung erst kürzlich aktiv ist.
Dazu hab ich mir dann den besagten Paragrafen angesehen. Hier für die die sich nicht durchwuseln wollen:
JMStV schrieb:§ 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind.
(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.
(4) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Gleiches gilt, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Bei Filmen, die nach § 14 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.
(5) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 nur auf Kinder zu befürchten, erfüllt der Anbieter von Telemedien seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot getrennt von für Kinder bestimmten Angeboten verbreitet wird oder abrufbar ist.
(6) Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt.
Was ist nun genau die JMStV eigentlich? Ich hab gestern versucht, mehrfach eine Lösung zu ergooglen. Aber so recht scheint es niemand zu wissen. Was bedeutet das zukünftig für Websiten wie GA und welche Videos sind alle betroffen?