Eltern sollen USK-Einstufung beachten!

crizzo silverblue

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Sollte normalerweise absolut selbstverständlich sein, aber trotzdem nett von Take 2, das Thema noch mal aufzurollen. Manche Eltern glauben doch tatsächlich, sie tun ihrem Sprössling etwas Gutes, wenn sie ihm den sehnlichen Wunsch nach einem GTA erfüllen...
 
Hab so einiges schon an der Ladentheke erleben müssen. War mir ein Spiel am aussuchen, dass ich fürs Wochenende mir ausleih um zu daddel. sah ich eine Frau im mittleren alter und ihr Kind, dass gerade mal 11 oder 12 war ...

- fifa 30,- DM, ... schlümpfe 20 ,- DM, ... Resident Evil-2 50 ,- DM ... das wars?

die Frau dann drauf...

- Ja passt schon. Und mein Sohn freust du dich?

O_O
 
crizzo silverblue schrieb:
Manche Eltern glauben doch tatsächlich, sie tun ihrem Sprössling etwas Gutes, wenn sie ihm den sehnlichen Wunsch nach einem GTA erfüllen...
Soweit ist ja nix schlimmes daran, sofern sie wissen, daß der Sprößling verantwortungsbewußt und normaltickend ist. Es reicht nicht aus, einfach nur auf die Altersempfehlung zu gucken; man muß sich vernünftig um seine Kinder kümmern.
Auch sollten die Händler konsequent den Perso abfragen.
 
Sternitzky schrieb:
Auch sollten die Händler konsequent den Perso abfragen.

Genau das hat - meiner Erfahrung nach - in den letzten Jahren sogar abgenommen. Wo ich beispielsweise noch 1999 beim Kauf von Jagged Alliance2 (in der Erstauflage mit "nicht geeignet für Jugendliche"-Sticker) noch Probleme hatte, habe ich seit dem in Kraft treten des neuen JuSchG von 2003 es kein Rinziges mal mehr erlebt das irgend ein eindeutig jugendlicher Käufer, bei Saturn oder MM nach dem Ausweis gefragt wurde...
 
Vitek schrieb:
...habe ich seit dem in Kraft treten des neuen JuSchG von 2003 es kein Rinziges mal mehr erlebt das irgend ein eindeutig jugendlicher Käufer, bei Saturn oder MM nach dem Ausweis gefragt wurde...

Ist mir am Erscheinungstag von Half-Life 2 besonders aufgefallen, wo wahre Massen von eindeutig Minderjährigen mit besagtem Spiel in der Hand zur Kasse pilgerten. Die von mir Beobachteten hatten das Spiel auch beim Verlassen des Ladens noch in der Hand...
 
Sternitzky schrieb:
Soweit ist ja nix schlimmes daran, sofern sie wissen, daß der Sprößling verantwortungsbewußt und normaltickend ist.

Doch, das ist schlimm! Ein 14-Jähriger hat keine Games mit "USK ab 16" oder "USK ab 18" zu zocken. Eltern, die so etwas gut heißen, gehören vor Gericht gezogen, meiner Meinung nach. Wenn Eltern nicht mal Gesetzgebern und Altersfreigaben vertrauen, dann bekomme ich Hautausschlag... das ist ein erzieherischer Schuss ins Knie.
 
crizzo silverblue schrieb:
Doch, das ist schlimm! Ein 14-Jähriger hat keine Games mit "USK ab 16" oder "USK ab 18" zu zocken. Eltern, die so etwas gut heißen, gehören vor Gericht gezogen, meiner Meinung nach. Wenn Eltern nicht mal Gesetzgebern und Altersfreigaben vertrauen, dann bekomme ich Hautausschlag... das ist ein erzieherischer Schuss ins Knie.
perso...bin ich schon oft nach gefragt worden..letzte ma als ich mir genji gekauft hab...habe aber nur gesagt hab ihn vergessen un die sachten nur das nächste ma haste denn dabei...un schon hatte ich das game...
 
crizzo silverblue schrieb:
Doch, das ist schlimm! Ein 14-Jähriger hat keine Games mit "USK ab 16" oder "USK ab 18" zu zocken. Eltern, die so etwas gut heißen, gehören vor Gericht gezogen, meiner Meinung nach. Wenn Eltern nicht mal Gesetzgebern und Altersfreigaben vertrauen, dann bekomme ich Hautausschlag... das ist ein erzieherischer Schuss ins Knie.

Jetzt dramatisiere das nicht künstlich. Jugenschutz gut und schön, aber sich zwanghaft daran halten zu wollen ist schwachsinnig - sorry, aber das kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Zumal ich selbst, als Gegenbeispiel herhalten könnte, was den konsum von indizierten Titeln bzw. Titel die erst für ein höheres Alter freigegeben waren, angeht.

Bei Filmen sieht die Sache wieder anders aus. Hier gehe ich durchaus mit, aber gerade bei abstrakten Dingen, wie Computerspielen gibt es genug Ermessensspielraum, die man berücksichtigen sollte. Ein Doom1 oder Mortal Kombat hatte bei mir jedenfalls keinerlei Aus- oder Nachwirkungen und ich hatte auch nie das Bedürfnis mich in solche Fantasiewelten zu flüchten oder wollte mit der einer Kettensäge einen Fatality in der Fußgängerzone ausprobieren. ;)
 
crizzo silverblue schrieb:
Doch, das ist schlimm! Ein 14-Jähriger hat keine Games mit "USK ab 16" oder "USK ab 18" zu zocken. Eltern, die so etwas gut heißen, gehören vor Gericht gezogen, meiner Meinung nach. Wenn Eltern nicht mal Gesetzgebern und Altersfreigaben vertrauen, dann bekomme ich Hautausschlag... das ist ein erzieherischer Schuss ins Knie.
Ich kann nur sagen, wenn Eltern bei der Erziehung der Kinder auf Politiker vertrauen, ist das ein Schuß ins Knie.
Der Mensch ist so ein komplexes Wesen, da kann man nicht alles an Alters-Zahlen festmachen. Es ist (in diesem Bereich) eine Richtlinie. Und wenn die Eltern wissen, daß ihr Kind verantwortungsbewußt und gesund im Hirn ist, haben sie auch das Recht, es an die gegebenen Bedingungen anzupassen.
Das ist wie mit dem Kino: Ohne Begleitung gehts nicht, mit schon. Das war schon immer so.

§ 131
Gewaltdarstellung​

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
 
Witzigerweise wäre es für die meisten Eltern kein Problem, sich über das Zockmaterial ihrer Kinder zu informieren, da beim Nachwuchs garantiert die ein oder andere Ausgabe der PCPP, GS, PCG usw. aufzufinden ist.

Aber dann müsste man sich ja mit den Interessen der Kinder auseinandersetzen und auch noch lesen, igitt! ;)
 
Vitek schrieb:
Bei Filmen sieht die Sache wieder anders aus. Hier gehe ich durchaus mit, aber gerade bei abstrakten Dingen, wie Computerspielen gibt es genug Ermessensspielraum, die man berücksichtigen sollte. Ein Doom1 oder Mortal Kombat hatte bei mir jedenfalls keinerlei Aus- oder Nachwirkungen und ich hatte auch nie das Bedürfnis mich in solche Fantasiewelten zu flüchten oder wollte mit der einer Kettensäge einen Fatality in der Fußgängerzone ausprobieren. ;)

Zunächst einmal dramatisiere ich das Thema, weil ich es dramatisch finde. Also lass mir auch meine Meinung zu dem Punkt, Kollege! ;)

Und ich behaupte auch mit keiner Zeile, dass da was hängenbleiben muss, ich finde es nur unverantwortlich von Eltern, das Zocken dieser Games zu tolerieren. Das hat nichts mit guter Erziehung zu tun.
 
Vitek schrieb:
Jetzt dramatisiere das nicht künstlich. Jugenschutz gut und schön, aber sich zwanghaft daran halten zu wollen ist schwachsinnig - sorry, aber das kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Zumal ich selbst, als Gegenbeispiel herhalten könnte, was den konsum von indizierten Titeln bzw. Titel die erst für ein höheres Alter freigegeben waren, angeht.

Bei Filmen sieht die Sache wieder anders aus. Hier gehe ich durchaus mit, aber gerade bei abstrakten Dingen, wie Computerspielen gibt es genug Ermessensspielraum, die man berücksichtigen sollte. Ein Doom1 oder Mortal Kombat hatte bei mir jedenfalls keinerlei Aus- oder Nachwirkungen und ich hatte auch nie das Bedürfnis mich in solche Fantasiewelten zu flüchten oder wollte mit der einer Kettensäge einen Fatality in der Fußgängerzone ausprobieren. ;)

natürlich hängt das auch vom kind bzw. jugendlichen ab. generell sollte man aber immer erstmal auf fsk und usk achten. am besten das spiel selbst spielen respektive den film zuerst selbst schauen, wenn das kind interesse daran zeigt.....
 
Despair schrieb:
Aber dann müsste man sich ja mit den Interessen der Kinder auseinandersetzen und auch noch lesen, igitt! ;)

genau das ist der springende punkt. eltern müssten sich mit ihren kinder befassen repektive sich mit ihnen auseinandersetzen, was die nicht wollen. es ist nunmal leichter ja zu sagen, statt nein mit anschließenden tränen und diskussion. erlebe dies im kino ein ums andere mal......(bin filmvorführer).
 
Lieber Sterni, wäre dir sehr verbunden, wenn du dir deine Paragraphen mal schenken würdest... die kenne ich mittlerweile nicht nur in- und auswendig, sie haben mit persönlichen Kommentaren und Meinungen zu obigen Artikel auch schlichtweg nichts zu tun. Ich will nicht belehrt werden, sondern meiner Meinung Gehör verschaffen. ;)

Sternitzky schrieb:
Das ist wie mit dem Kino: Ohne Begleitung gehts nicht, mit schon. Das war schon immer so.

Und das ist einfach nur falsch. Ein Trugschluss! Ich arbeite seit viereinhalb Jahren als Kinokassierer und kenne die Gesetze der Lichtspielhäuser und mögliche Strafen durch FSK-Kontrolleure ganz gut.
Die obige Regel gilt ausschließlich bei Filmen mit einer "FSK ab 12". Dann dürfen Erziehungsberechtigte auch Kinder ab 6 (und auch nicht jünger) mit in den Film nehmen. Aber bei "FSK ab 16" und "FSK ab 18" hat in Deutschland das Kino das letzte Wort und nicht der Erziehungsberechtigte (selbst wenn er lamentierend daneben steht). In diese Filme dürfen nunmal nur Jugendliche, die sich als alt genug ausweisen können, ohne Ausweis gibt's also nichts.
Kinos, die dies nicht kontrollieren oder ignorieren, machen sich strafbar und werden spätestens, wenn ein FSK-Kontrolleur in Zivil eine Person erwischt hat, ihre Quittung bekommen. Ich kenne Beispiele, in denen Kinos geschlossen wurden wegen Missachtung dieser verbindlichen und grundsätzlich sehr sinnvollen Gesetze.
 
crizzo silverblue schrieb:
Zunächst einmal dramatisiere ich das Thema, weil ich es dramatisch finde. Also lass mir auch meine Meinung zu dem Punkt, Kollege! ;)

Und ich behaupte auch mit keiner Zeile, dass da was hängenbleiben muss, ich finde es nur unverantwortlich von Eltern, das Zocken dieser Games zu tolerieren. Das hat nichts mit guter Erziehung zu tun.
Was hat mit guter Erziehung zu tun? Konditionierung? :ugly:
Ich verstehe darunter: Logik & Wissen vermitteln.
Die geistige Reife ist nicht nur vom Alter abhängig, sondern auch von Erziehung und den Genen. Und das ist individuell verschieden. Meiner Meinung nach hat der Staat nur das Recht, zu Logik kompatible Richtlinien zu erstellen und ansonsten den Eltern bei der Erziehung ihre Freiheit zu lassen.
Was ich eher unverantwortlich halte, als geistig reife Kinder sowas spielen zu lassen, ist, jemanden pauschal ab einem gewissen Alter (sagen wir mal 18) etwas zu erlauben, ohne zu prüfen, ob das eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet.
Das ist eine Diskriminierung einer Volksgruppe, wenn man alle Kinder über einen Kamm schert. Und wenn sich ein 6-jähriger mit einem IQ von 200 zwangsweise mit Teletubbies & Co. beschäftigen muß, ist das Folter.
Wenn man geistig unreifen etwas nur wegem dem Alter zugesteht, dann sollte es auch möglich sein, geistig reifen Kindern, etwas zuzugestehen.
Weisheit ist nicht vom Alter abhängig. Weisheit ist das intelligente Anwenden von Wissen.
Meine Meinung.
 
Der fehler liegt ebenfalls bei den Kassierern an der Kasse, viele jugendliche können sich Spiele kaufen, die nicht Ihrem Alter entsprechen! Doch die Leute scheint dies nicht zu interessieren, ausserdem, bekommen die jüngeren Leute ein Spiel nicht, dann gehts eben zu nem Kumpel, der das Game hat! Insofern sollte man sich als Elternteil mit seinem Kind ausseinandersetzten und über diese Art von Spielen reden! Das scheint in der heutigen Zeit immer wichtiger zu werden, da es bestimmte Einzelgänger gibt, die das Gesehene oder Gespielte nicht verkraften oder derart Gewaltausbrüche bekommen, das etwas Schlimmes dabei rauskommt!
Auch ich habe früher Filme gesehen, die ich eigentlich nicht hätte sehen dürfen! Doch habe ich nie den Drang verspürt das gesehen auch zu machen, ich denke manche laufen Amok um die Anerkennung von den anderen zu erhalten, denn meistens sind dies Leute, die kein richtiges Soziales verhältnis haben und nicht beachtet werden!
 
Hört sich vielleicht albern an aber manchmal wäre ich das es noch ne Alterbegrenzung ab 14 Jahren gäbe oder so. Ich bin nämlich zur zeit 14 und werde im März 15. Es gibt zwar auch gute Spiele ab 12 aber mich reizen eher die ab 16. Wenn es eine Begrenzung ab 14 gäbe könnte man z.B manche spiele die ab 16 sind auch ab 14 machen jedenfalls die, die nicht so sehr gewaltvoll sind.
 
Sternitzky schrieb:
Die geistige Reife ist nicht nur vom Alter abhängig, sondern auch von Erziehung und den Genen. Und das ist individuell verschieden. Meiner Meinung nach hat der Staat nur das Recht, zu Logik kompatible Richtlinien zu erstellen und ansonsten den Eltern bei der Erziehung ihre Freiheit zu lassen.

Ich bitte dich! Das sind keine Richtlinien, das sind Gesetze. Willst du jetzt schon Gesetze brechen? Erscheint es dir auch unlogisch, absolut fahrtauglichen Betrunkenen ein Fahrverbot zu erteilen, obwohl sie doch aber mit 2,5 Promille noch prima nach Hause kommen?
Diese Gesetze sind ja nicht irgendwelche Hirngespinnste, sondern sinnvoll erdachte Ordnungsmaßnahmen (zumindest die meisten), die man im Kollektiv einhalten und notfalls auch durchsetzen muss, damit alles einigermaßen funktioniert.
Und würde jeder 8-Jährige GTA zocken, würde so Einiges nicht funktionieren! Das Kind kann in dieser Phase gewisse Inhalte, seien sie lustig oder traurig, noch gar nicht richtig verarbeiten. Eine geistige Reife kann sich erst ab einem gewissen Alter entwickeln.

Sternitzky schrieb:
Das ist eine Diskriminierung einer Volksgruppe, wenn man alle Kinder über einen Kamm schert. Und wenn sich ein 6-jähriger mit einem IQ von 200 zwangsweise mit Teletubbies & Co. beschäftigen muß, ist das Folter.

Ähm... muss ich an dieser Stelle lachen?! :confused:

Sternitzky schrieb:
Wenn man geistig unreifen etwas nur wegem dem Alter zugesteht, dann sollte es auch möglich sein, geistig reifen Kindern, etwas zuzugestehen.

Wer entscheidet denn, ob ein Kind reif ist oder nicht? Ein IQ-Test? Die Eltern? Der Zufall? Also echt, jetzt wird's wirklich lächerlich...
 
Natürlich kann man die geistige Reife nicht direkt mit dem Alter in Verbindung bringen, aber ich denke das Alter ist sozusagen ein Mittelwert. Natürlich gibt es Leute die mit 16 keine Spiele ab 16 spielen sollten aber ich denk die Mehrheit der 16jährigen ist dem gewachsen. Zumindest hoffe ich das. :ugly:

Der Däääärio
 
crizzo silverblue schrieb:
Ich bitte dich! Das sind keine Richtlinien, das sind Gesetze. Willst du jetzt schon Gesetze brechen? Erscheint es dir auch unlogisch, absolut fahrtauglichen Betrunkenen ein Fahrverbot zu erteilen, obwohl sie doch aber mit 2,5 Promille noch prima nach Hause kommen?
Das ist damit ja nicht vergleichbar.
Ist denn da nicht etwas in Ordnung, wenn einem noch so dämlichen Volljährigen alles erlaubt wird, aber alle Kinder in jedweder Hinsicht über einen Kamm geschoren werden?
Da scheint Deutschland immer mehr im Nachteil zu geraten, wohingegen in anderen Ländern Kinder ernster genommen werden, und ihrem Individuum entsprechend gerechter behandelt werden.
Rechte sollten nicht vom Alter, sondern von der Kompetenz abhängen.
 
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