Änderung des Jugendschutzgesetzes

Willy_Wonka

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Änderung des Jugendschutzgesetzes - Bundesrat stimmt zu

(Daniel) Das vom Bundesfamilienministerium eingereichte Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wurde nun auch vom Bundesrat abgesegnet. Damit können die veränderte Kennzeichnungspflicht, der erweiterte Katalog der schwer jugendgefährdenden Medien und die Präzisierung der Indizierungskriterien schon bald in Kraft treten.
Was sich nun genau ändern wird, könnt Ihr hier nachlesen.


Nachdem schon der Bundestag den Gesetzesvorschlag durchgewunken hatte, hat heute auch der Bundesrat das Gesetz abgesegnet.

Ziel der Gesetzesänderung ist ein verbesserter Schutz von Kindern vor Gewaltdarstellungen, insbesondere vor "gewaltbeherrschten Computerspielen".
Deshalb wurde der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die per Gesetz indiziert sind, bezüglich der Gewaltdarstellungen erweitert.
So unterliegen den Beschränkungen künftig auch Trägermedien, die gemäß des eingefügten § 15 Absatz, Nummer 3a "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
Eine mögliche Konsequenz der schwammigen Bezeichnung "Gewaltbeherrschtheit" könnte sein, dass in Zukunft Gerichte mit Fallentscheidungen zu kämpfen haben.

§ 18 des Jugendschutzgesetzes erweitert und erklärt genauer die Indizierungskriterien.
So sind demnächst auch Medien auf den Index zu setzen, in denen "Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden" oder "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird".

Die dritte und letzte Änderung - § 12 - beinhaltet die gesetzliche Festlegung der Platzierung von FSK- und USK-Alterskennzeichen: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."
Da die Übergangsfrist für die Änderung der Kennzeichnungspflicht sehr kurz ist, hat nicht zuletzt die Filmindustrie die Neuregelung stark kritisiert.
Mit den Änderungen gehen nicht unerhebliche Kosten einher, die die Industrie nun binnen kürzester Zeit umsetzen muss.
Auch ist nach wie vor die geplante Verbesserung des Jugendschutzes durch die minimal größeren Etiketten sehr zweifelhaft.
Industrieverbände haben bemängelt, dass die gängige Kennzeichnung vereinfacht wird.
So stehen derzeit auf den USK-Kennzeichen folgende Hinweise:

- freigegeben ohne Alterbeschränkung gemäß $ 14 JuSchG
- freigegeben ab 6/12/16 Jahren gemäß § 14 JuSchG
- keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG

Diese Darstellung sei nicht transparent genug und könnte mit einfacheren Mitteln wesentlich effektiver funktionieren.
Etwa mit großen Zahlendarstellungen wie zum Beispiel "0", "6", "12", "16" und "18".
Auf diese Weise kennzeichnen PEGI (Europa) und ESRB (USA) die getesteten Spiele.

Quelle:
http://www.giga.de/show/gigagames/konsolen/00145620_aenderung_des/


Also wenn demnächst auf DVD Hüllen ein dickes 12 oder 16 steht, sehen die DVDs auf jeden Fall nicht mehr sehr schön aus. Und ob das wirklich hilft sei dahingestellt. :rolleyes:
 
Also wenn demnächst auf DVD Hüllen ein dickes 12 oder 16 steht, sehen die DVDs auf jeden Fall nicht mehr sehr schön aus. Und ob das wirklich hilft sei dahingestellt. :rolleyes:

Es kommt wahrscheinlich so weit, wie bei den Zigarettenpackungen: Die gesamte untere Hälfte ist dann nur noch "Warnung"!!!:ugly:
 
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