Anbei
Bekanntes Gesicht
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Nicht ganz korrekt, eine gesetzlich Garantie gibt es nur in den ersten 6 Monaten. In dieser Zeit muss der Händler dir nachweisen, das Du das Gerät kaputt gemacht hast, danach tritt dann die Gewährleistung in Kraft, wo Du dann nachweisen musst das der Fehler nicht von Dir verursacht wurde.Nach über einem Jahr bis zum zweiten Jahr muss der Händler nur etwas leisten, wenn der Fehler schon bei Auslieferung bestand. Und die Nachweispflicht liegt in diesem zweiten Jahr beim Kunden!
Ich weiß nur nicht, wie zum Beispiel ein Laufwerksausfall einer PS3 zu deuten ist. Es ist mittlerweile bekannt, dass das die größte Schwachstelle der PS3 ist.
Gilt sowas schon als initialer Fehler?
Ich habe keine Ahnung, in jedem Fall muss ein Händler im zweiten Jahr erst mal gar nichts!
Bis man ihm das Gegenteil beweist ;-)
Alle über die 6 monatige Garantieleistung gewährte Garantie ist eine freiwillige Sache der Hersteller.
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