Amazon-Verzugszinsen

MarcusFenix

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Hi Leutz.


Ich habe ein Anliegen, was mir gerade keine Ruhe lässt. Ich habe gestern bei Amazon ein Smartphone auf Rechnung gekauft und nach genauerem hinsehen gemerkt, dass ich die Rechnung erst am Ende des Monats begleichen kann.

Ich habe schon mehr als einmal auf Rechnung gekauft und diese nach einer Woche beglichen. Aber bei meiner gestrigen/letzten Bestellung ist es dann doch etwas anderes. Ich meine 4 Wochen sind ja net nur eine Woche was heißt, wenn ich in Verzug komme, muss ich die Zinsen auch blechen und das sind 5%. Daher würde ich gerne wissen, wie lange man wirklich Zeit hat eine Rechnung zu begleichen. Ich habe Amazon mal per Email kontaktiert. Mal sehen, wenns zu bunt ist, schicke ich den Artikel wieder zurück.

Danke für eure Hilfe.




So ein Bockmist ist mir noch nie passiert. :o
 
Danke für Deine PN, aber ich kann dazu leider nichts sagen, weil ich bisher immer pünktlich bezahlt habe. :nice:
Dennoch denke ich, dass es da eine bestimmte Kulanz von 14-30 Tagen geben könnte.
 
Danke für Deine PN, aber ich kann dazu leider nichts sagen, weil ich bisher immer pünktlich bezahlt habe. :nice:

Ich auch, aber nur per Bankeinzug. :ugly:

GenX3601966 schrieb:
Dennoch denke ich, dass es da eine bestimmte Kulanz von 14-30 Tagen geben könnte.

Bei Rückgabe bzw. Umtausch ja. Aber wie es bei Einkauf euf Rechnung ist, weiß ich net. Deshalb frage ich euch ja. Das beides habe ich verwechselt. :autsch: Ich hoffe, es gibt da ne gewisse Kulanz da ich das Phone eigentlich net wieder weggeben will wenn es da ist.

Wenn es Verzugszinsen für jeden Monat gibt, wäre das zwar scheiße, aber halb so schlimm. Da ich die Rechnung nicht mal innerhalb von nem Monat begleichen werde. Aber nur jetzt gehts halt nicht.

Ich hab ja schon viel auf Rechnung gekauft und erst eineinhalb Wochen später gezahlt und ich wurde deswegen nicht gleich angestrullt. Die schreiben dich ja auch an, wenn die Zahlung noch net erfolgt ist.
 
Ist in der Rechnung ein Fälligkeitszeitpunkt nach dem Kalender bestimmt worden? Also bspw. "Zahlbar sofort bis xx.xx.2011"? Falls ja, kommst Du automatisch ab dem genannten Datum in Verzug. Es ist keine weitere Zahlungserinnerung nötig und Amazon könnte Verzugszinsen berechnen.

Ansonsten kannst Du mal hier gucken:
§ 286 BGB Verzug des Schuldners

Im Prinzip ist es Amazon egal...wenn Du von denen einmal 'ne Mahnung erhalten hast, sperren die Dir auf Ewigkeiten die Rechnungsoption für den betroffenen Account.
 
Danke für deine Antwort, Forti! :)

Ist in der Rechnung ein Fälligkeitszeitpunkt nach dem Kalender bestimmt worden? Also bspw. "Zahlbar sofort bis xx.xx.2011"? Falls ja, kommst Du automatisch ab dem genannten Datum in Verzug. Es ist keine weitere Zahlungserinnerung nötig und Amazon könnte Verzugszinsen berechnen.

Also bei den letzten Einkäufen auf Rechnung stand ich soll nach Erhalt der Ware sofort bezahlen(kriegt ja jeder zu lesen der auf Rechnung kauft). Ein Kumpel von mir meinte letztes Jahr, dass du nicht sofort zahlen musst. Er hat sich letztes Jahr ne PS3 auf Rechnung gekauft und erst nach zwei Wochen gezahlt. Aber das muss ja nix heißen..

Aber wie gesagt ne Frist gibt es nicht.

Fortinbras schrieb:

Also kann ich auch nach 3 Wochen bezahlen? So habe ich den Text zumindest empfunden. Ich bin ja zahlungswillig und habe meine Rechnungen bisher immer gezahlt wenn auf Rechnung gekauft. Aber dieses mal ist bei mir bissl eng. ^^


Ich werde mal schauen was der Amazon-Kundenservice dazu zu sagen hat. Jenachdem was dabei rausgekommen ist, werde ich sehen ob ich den Artikel wieder zurück schicke oder doch beruhigt behalten darf.
 
Danke für deine Antwort, Forti! :)



Also bei den letzten Einkäufen auf Rechnung stand ich soll nach Erhalt der Ware sofort bezahlen(kriegt ja jeder zu lesen der auf Rechnung kauft). Ein Kumpel von mir meinte letztes Jahr, dass du nicht sofort zahlen musst. Er hat sich letztes Jahr ne PS3 auf Rechnung gekauft und erst nach zwei Wochen gezahlt. Aber das muss ja nix heißen..

Aber wie gesagt ne Frist gibt es nicht.



Also kann ich auch nach 3 Wochen bezahlen? So habe ich den Text zumindest empfunden. Ich bin ja zahlungswillig und habe meine Rechnungen bisher immer gezahlt wenn auf Rechnung gekauft. Aber dieses mal ist bei mir bissl eng. ^^


Ich werde mal schauen was der Amazon-Kundenservice dazu zu sagen hat. Jenachdem was dabei rausgekommen ist, werde ich sehen ob ich den Artikel wieder zurück schicke oder doch beruhigt behalten darf.

Es ist tatsächlich so. Als Unternehmer kommst Du nach 30 Tagen automatisch in Verzug, als Verbraucher (und das ist wichtig für Dich) erst dann, wenn Du darauf hingewiesen wirst.

Amazon macht das (soweit ich weiß) aber nicht erst nach 30 Tagen. Normalerweise bekommst Du eine Zahlungserinnerung mit Terminangabe. Zahlst Du bis dahin nicht, gibt es eine Mahnung mit Verzugszinsen und Terminangabe. Dann dürfte außerdem Dein Konto für Bestellungen auf Rechnung gesperrt werden.
 
Es ist tatsächlich so. Als Unternehmer kommst Du nach 30 Tagen automatisch in Verzug, als Verbraucher (und das ist wichtig für Dich) erst dann, wenn Du darauf hingewiesen wirst.

Das ist ja die Frage der vielen Fragen. Wann wird der Verbraucher dann draufhin gewiesen. Steht ja nix da in den AGB's, ab wann Verzugszinsen anfallen.

Fortinbras schrieb:
Amazon macht das (soweit ich weiß) aber nicht erst nach 30 Tagen. Normalerweise bekommst Du eine Zahlungserinnerung mit Terminangabe. Zahlst Du bis dahin nicht, gibt es eine Mahnung mit Verzugszinsen und Terminangabe. Dann dürfte außerdem Dein Konto für Bestellungen auf Rechnung gesperrt werden.

Das klingt ja nicht gerade geil. Ich glaub, ich schicke den Artikel lieber wieder zurück. Denn vom Kundenservice habe ich diesbezüglich noch keine Antwort bekommen.
 
Ich glaub, ich schicke den Artikel lieber wieder zurück.

das sollte doch ohnehin die einzig logische konsequenz sein, wenn du derzeit kein/ nicht ausreichend geld zur verfügung hast.
 
das sollte doch ohnehin die einzig logische konsequenz sein, wenn du derzeit kein/ nicht ausreichend geld zur verfügung hast.

Logisch ist eigentlich nur, gar nicht erst zu bestellen, wenn man nicht flüssig ist.

---------- Zusammengeführter Beitrag, 19:27 Uhr ----------

Das ist ja die Frage der vielen Fragen. Wann wird der Verbraucher dann draufhin gewiesen. Steht ja nix da in den AGB's, ab wann Verzugszinsen anfallen.

In dem Fall mit der Zahlungserinnerung. Das ist nichts anderes als eine freundlich formulierte Mahnung, Verzugszinsen werden dann ab der Mahnung berechnet (welche aber eigentlich bereits die 2. Mahnung ist) - unter Umständen werden dann auch andere Kosten verrechnet, wie Mahnkosten usw.
 
Ja ja macht euch nur lustig über mich. :ugly: Ich werde das Paket erst gar nicht annehmen, so muss ich es wenigstens net selbst zurück schicken.

Aber durch mein verkauftes Black Ops etc. habe ich noch Asche dazuverdient sozusagen und ich kaufe es mir nochmal. Aber dann per Bankeinzug.

Man man, beim nächsten mal gibt es sowas nicht mehr. :autsch:
 
Du hast Probleme. ;)
Am besten man macht Bankeinzug und gut ist. So wird man nicht wegen der Zahlung aus allen Wolken fallen.
Ich fahre diese Schiene schon einige Zeit und hatte noch nie Probleme.
 
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