Begründung der Alterseinstufung der FSK/USK/BPJM/PEGI

xboxfreak

Neuer Benutzer
Mitglied seit
15.09.2006
Beiträge
22
Reaktionspunkte
0
Hi Leute!

Weiß vielleicht jemand von euch wo man die Begründungen der USK, FSK, BPJM und der PEGI für ihre Alterseinstufungen im Internet nachlesen kann?

Gruß Xboxfreak :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
xboxfreak schrieb:
Hi Leute!

Weiß vielleicht jemand von euch wo man die Begründungen der USK, FSK, BPJM und der PEGI für ihre Alterseinstufungen im Internet nachlesen kann?

Gruß Xboxfreak :) :)

Leider nicht, ich glaube das man nur über direkte Anfrage bei Bpjm an solchen Informationen kommt, hab ich zumindest so gehört.
 
Ich glaube die entscheiden dass ja immer individuell.
Auf der USk Homepage konnte ich nichts finden.
 
Kontakte zu Prüfstellen und Kontrollen im Internet

180px-USK-Logo.svg.png


Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltungssoftware_Selbstkontrolle

http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/images/bpjm/logo.gif
 
Wahrscheinlicht steht dies auf der Homepage der USK oder FSK. Ansonsten befinden sich auf den Spielen meistens die Zeichen. Eine Faust heisst zum Beispiel gewalt und eine Sprechblase a la !%*& heisst Fluchwörter. Jedoch kann man sich ja bei den meisten Spielen denken, warum sie ab welchem Alter sind, wenn man sich über das Spielprinzip und Screenshots informiert.
Die USK gibt Freigaben und die BPJM indiziert Spiele.
Vielleicht kann dir dieser Link etwas weiterhelfen:
http://www.usk.de/89_Wie_Kennzeichen_entstehen.htm
 
Ich habe deinen Thread-Titel mal ein wenig modifiziert. Das ewig lange Kettenwort zum Beginn hat die rechte Spalte "Neueste Beiträge" so unansehnlich breit werden lassen. ;)

Begründungen der FSK und der SPIO/JK kannst du HIER sehr gut nachlesen. Auf dieser Seite kannst du auch nachsehen, welche Filme gerade zur Prüfung vorgelegt wurden und ggf. mit welcher Altersfreigabe sie eingestuft wurden. Wenn du ganz links oben das "Home-Symbol" anklickst, gelangst du auf die Startseite und kannst dich dann ja mit allen Unterseiten in Ruhe beschäftigen.

Die BPJM erteilt keinerlei Altersfreigaben, sondern prüft lediglich auf Antrag, ob ein Medium z. B. indiziert oder beschlagnahmt werden muß.
 
Zurück