Das ist auch richtig so...
Außer es hat noch niemand ein Angebot abgegeben, dann kannst du jederzeit dein Angebot wieder herausnehmen.
Wenn bereits jem. ein Angebot auf deinen Artikel abgegeben hat, musst du dich eigentlich an den Kaufvertrag halten, der mit der Abgabe des Angebots eingegangen ist.
Es gibt aber noch eine Möglichkeit. Du müsstest in der Beschreibung für den Artikel darauf hinweisen, dass du dir das Recht nimmst, den Verkauf des Artikels vorzeitig zu beenden
(da z.B. jem. dir über PN ein privates Angebot gemacht, o.ä.).
Dann hast du das recht dazu, den Artikelverkauf vorzeitig zu beenden, da du ja darauf hingewiesen hast.