_voyevoda_
Bekanntes Gesicht
- Mitglied seit
- 13.08.2008
- Beiträge
- 8.236
- Reaktionspunkte
- 1.784
Hallo!
Mit der Hoffnung, dass mir hier jemand einen Tipp oder einen Kommentar hinterlässt stelle ich mal einige Fragen. Zunächst aber etwas zu meiner Situation, um es für euch verständlicher zu machen:
Ich werde ab Oktober in Leipzig studieren, meine Freundin ebenfalls. Wir sind auf der Suche nach einer Wohnung, wobei die Suche an sich nicht das Problem ist. Wir haben bereits eine gute, für uns geeignete Wohnung gefunden und reserviert. Da wir beide kein festes Einkommen haben, fordert der Vermieter einen Bürgen, was an sich auch nachvollziehbar ist.
Bis vor ein paar Wochen war ich noch bei der Bundeswehr und habe dadurch einiges angespart, zudem werde ich BAföG beantragen und bekomme jetzt schon Kindergeld. Meine Freundin hat jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, ist aber Bildungsinländer (ach ja, was es doch für schöne Wörter im Deutschen gibt^^), kriegt monatlich Unterstützung in Form von Geld () von ihrer Familie und hat es bereits ein Jahr geschafft, in Deutschland eine eigene Wohnung zu mieten und zu studieren (...wichtiger Punkt für später das Folgende).
Wir haben die bisher nötigen Unterlagen an die Maklerin geschickt: Kopien unserer Personalausweise, unterschriebene SCHUFA-Klausel, sowie den Bewerbungsbogen zur Wohnung. Den Unterlagen ist zu entnhemen, dass wir beide zusammen mehr als genug Geld haben werden, um die Miete zu bezahlen (das hat die Maklerin sogar gesagt...).
Die sch**** Hausverwalung braucht unbedingt einen Bürgen, der für uns im Notfall zahlt.
Mein Vater würde sich als Bürge bereitstellen, dazu müsste er aber den gleichen Bewerbungsbogen ausfüllen, wie ich und meine Freundin. (äußerst eltsamer Fall!!! In der Bundesrepublik existiert doch sonst für alles ein Formular und das in unterschiedlichen Ausführungen...)
Ich habe nun die Angst, dass ich später übers Ohr gehauen werden kann, da mein Vater wie gesagt nach den Angaben im Formular sozusagen ebenso wie meine Freundin und ich MIETER wäre. Dazu kommt noch, dass mein Vater für die Funktion als BÜRGE völlig unnötige Felder ausfüllen soll. Da wäre zum Beispiel die Anschrift seines Arbeitgebers, sein Nettoeinkommen usw.
Ist das wirklich notwendig und unumgänglich?!
Es müsste doch hinreichend sein, dass es jemanden gibt, der sich als Bürge bereitstellt. (Also als Angeben: Vor-, Nachname, Adresse, Unterschrift und in einem kanppen Satz die Zusage zur Bürgschaft).
Wer hat nun einen Tipp?
Mit der Hoffnung, dass mir hier jemand einen Tipp oder einen Kommentar hinterlässt stelle ich mal einige Fragen. Zunächst aber etwas zu meiner Situation, um es für euch verständlicher zu machen:
Ich werde ab Oktober in Leipzig studieren, meine Freundin ebenfalls. Wir sind auf der Suche nach einer Wohnung, wobei die Suche an sich nicht das Problem ist. Wir haben bereits eine gute, für uns geeignete Wohnung gefunden und reserviert. Da wir beide kein festes Einkommen haben, fordert der Vermieter einen Bürgen, was an sich auch nachvollziehbar ist.
Bis vor ein paar Wochen war ich noch bei der Bundeswehr und habe dadurch einiges angespart, zudem werde ich BAföG beantragen und bekomme jetzt schon Kindergeld. Meine Freundin hat jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, ist aber Bildungsinländer (ach ja, was es doch für schöne Wörter im Deutschen gibt^^), kriegt monatlich Unterstützung in Form von Geld () von ihrer Familie und hat es bereits ein Jahr geschafft, in Deutschland eine eigene Wohnung zu mieten und zu studieren (...wichtiger Punkt für später das Folgende).
Wir haben die bisher nötigen Unterlagen an die Maklerin geschickt: Kopien unserer Personalausweise, unterschriebene SCHUFA-Klausel, sowie den Bewerbungsbogen zur Wohnung. Den Unterlagen ist zu entnhemen, dass wir beide zusammen mehr als genug Geld haben werden, um die Miete zu bezahlen (das hat die Maklerin sogar gesagt...).
Die sch**** Hausverwalung braucht unbedingt einen Bürgen, der für uns im Notfall zahlt.
Mein Vater würde sich als Bürge bereitstellen, dazu müsste er aber den gleichen Bewerbungsbogen ausfüllen, wie ich und meine Freundin. (äußerst eltsamer Fall!!! In der Bundesrepublik existiert doch sonst für alles ein Formular und das in unterschiedlichen Ausführungen...)
Ich habe nun die Angst, dass ich später übers Ohr gehauen werden kann, da mein Vater wie gesagt nach den Angaben im Formular sozusagen ebenso wie meine Freundin und ich MIETER wäre. Dazu kommt noch, dass mein Vater für die Funktion als BÜRGE völlig unnötige Felder ausfüllen soll. Da wäre zum Beispiel die Anschrift seines Arbeitgebers, sein Nettoeinkommen usw.
Ist das wirklich notwendig und unumgänglich?!
Es müsste doch hinreichend sein, dass es jemanden gibt, der sich als Bürge bereitstellt. (Also als Angeben: Vor-, Nachname, Adresse, Unterschrift und in einem kanppen Satz die Zusage zur Bürgschaft).
Wer hat nun einen Tipp?
Zuletzt bearbeitet: