Frage zur Bürgschaft beim Mieten einer Wohnung

_voyevoda_

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Hallo!

Mit der Hoffnung, dass mir hier jemand einen Tipp oder einen Kommentar hinterlässt stelle ich mal einige Fragen. Zunächst aber etwas zu meiner Situation, um es für euch verständlicher zu machen:

Ich werde ab Oktober in Leipzig studieren, meine Freundin ebenfalls. Wir sind auf der Suche nach einer Wohnung, wobei die Suche an sich nicht das Problem ist. Wir haben bereits eine gute, für uns geeignete Wohnung gefunden und reserviert. Da wir beide kein festes Einkommen haben, fordert der Vermieter einen Bürgen, was an sich auch nachvollziehbar ist.
Bis vor ein paar Wochen war ich noch bei der Bundeswehr und habe dadurch einiges angespart, zudem werde ich BAföG beantragen und bekomme jetzt schon Kindergeld. Meine Freundin hat jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft nicht, ist aber Bildungsinländer (ach ja, was es doch für schöne Wörter im Deutschen gibt^^), kriegt monatlich Unterstützung in Form von Geld (:D) von ihrer Familie und hat es bereits ein Jahr geschafft, in Deutschland eine eigene Wohnung zu mieten und zu studieren (...wichtiger Punkt für später das Folgende).
Wir haben die bisher nötigen Unterlagen an die Maklerin geschickt: Kopien unserer Personalausweise, unterschriebene SCHUFA-Klausel, sowie den Bewerbungsbogen zur Wohnung. Den Unterlagen ist zu entnhemen, dass wir beide zusammen mehr als genug Geld haben werden, um die Miete zu bezahlen (das hat die Maklerin sogar gesagt...).
Die sch**** Hausverwalung braucht unbedingt einen Bürgen, der für uns im Notfall zahlt.
Mein Vater würde sich als Bürge bereitstellen, dazu müsste er aber den gleichen Bewerbungsbogen ausfüllen, wie ich und meine Freundin. (äußerst eltsamer Fall!!! In der Bundesrepublik existiert doch sonst für alles ein Formular und das in unterschiedlichen Ausführungen...)
Ich habe nun die Angst, dass ich später übers Ohr gehauen werden kann, da mein Vater wie gesagt nach den Angaben im Formular sozusagen ebenso wie meine Freundin und ich MIETER wäre. Dazu kommt noch, dass mein Vater für die Funktion als BÜRGE völlig unnötige Felder ausfüllen soll. Da wäre zum Beispiel die Anschrift seines Arbeitgebers, sein Nettoeinkommen usw.

Ist das wirklich notwendig und unumgänglich?!
Es müsste doch hinreichend sein, dass es jemanden gibt, der sich als Bürge bereitstellt. (Also als Angeben: Vor-, Nachname, Adresse, Unterschrift und in einem kanppen Satz die Zusage zur Bürgschaft).

Wer hat nun einen Tipp?:rolleyes:
 
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Dazu kommt noch, dass mein Vater für die Funktion als BÜRGE völlig unnötige Felder ausfüllen soll. Da wäre zum Beispiel die Anschrift seines Arbeitgebers, sein Nettoeinkommen usw.
Mal abgesehen davon, dass ich von dem ganzen Zeug keine Ahnung habe...
Aber wie kommst du auf die Idee, das die Angabe von Arbeitgeber und Nettoeinkommen unnötig wären? o.O
Der soll ja für dich bürgen... das geht nicht, wenn er drei Cent im Monat verdient oder sein Arbeitgeber gerade Insolvenz anmeldet... Er muss ja mit einem Kapital-Gegenwert bürgen, falls du nicht zahlen kannst.
Immobilien usw. sind deshalb auch interessant...
Falls Unwahrheiten geschrieben werden ist es Betrug, damit sichert sich der Vermieter gegen falsche Angaben ab.
 
Selbstschuldnerische Bürgschaft oder Ausfallbürgschaft?
Das erste wäre für dich optimal, da sich man dann gleich an deinen Vater wenden würde. Bei der Ausfallbürgschaft müsste dein Vater erst blechen, wenn du nicht mehr könntest.
Kommt halt irgendwie auch darauf an ob du deinen Vater magst ;)...
 
Mal abgesehen davon, dass ich von dem ganzen Zeug keine Ahnung habe...
Aber wie kommst du auf die Idee, das die Angabe von Arbeitgeber und Nettoeinkommen unnötig wären? o.O
Sicher ist es nachvollziehbar, dass die Angaben erwünscht sind, um 100%ige Sicherheit als Vermieter zu haben.
ABER: Die Wohnung wird von meiner Freundin und mir gemietet--->ich werde wohl wissen, ob ich ausreichend Geld dazu habe oder nicht. Im Notfall kommen halt das schöne Rechtsystem der BRD zur Funktion, d.h.: wir zahlen nicht...Vermieter hat das Recht, uns "rauszuschmeißen"... ganz einfach.
ZUDEM: Wenn mein Vater sich schon bereiterklärt, für uns zu bürgen, indem er die Bürgschaft signiert, wird er ja wohl auch wissen, dass er genügend Geld hat.



Selbstschuldnerische Bürgschaft oder Ausfallbürgschaft?
Das erste wäre für dich optimal, da sich man dann gleich an deinen Vater wenden würde. Bei der Ausfallbürgschaft müsste dein Vater erst blechen, wenn du nicht mehr könntest.
Kommt halt irgendwie auch darauf an ob du deinen Vater magst ;)...
Selbstschuldnerische....:)
Ich mag meinen Vater (:ugly:).
Das Ding ist ja: Das ist nicht mal ein Bürgschaftsformular, sondern ein Bewerbungsbogen für die Wohnung, den er ausfüllen soll. So als ob er der dritte Mietinteressent wäre.
 
Ein alter Geist auf Cynamite kehrt wieder zurück...........

Ave Maria dass ich das noch erlebe :nice:

Kann zu diesem Thema auch keine 100%ige Stellung nehmen,
jedoch denke ich dass dieses Ausmaß an Angaben und dergleichen
wirklich so gut wie unumgänglich sind!
Hatte einen ähnlichen Fall vor einigen Monaten als es bei mir
um eine Finanzierung eines Motorrads ging,
und der Bürge muss da eigentlich genauso zur Seite stehn
wie der eigentliche Käufer/Erwerber!

Wirst wohl nich drum herum kommen ohne festes Einkommen :(

Mit den besten Grüßen mein Alter Freund

S O L I D U S
 
ABER: Die Wohnung wird von meiner Freundin und mir gemietet--->ich werde wohl wissen, ob ich ausreichend Geld dazu habe oder nicht.

jo- du wirst das wohl wissen, aber der vermieter eben nicht.

Im Notfall kommen halt das schöne Rechtsystem der BRD zur Funktion, d.h.: wir zahlen nicht...Vermieter hat das Recht, uns "rauszuschmeißen"... ganz einfach.

ganz einfach? von wegen.
es ist extrem schwierig mieter aus der wohnung zu "bekommen", selbst wenn der vermieter im recht ist.
das kann sich über monate, eher jahre, hinziehen. dass ihr das sicher nicht vorhabt, ist wieder ein anderes thema, kann aber doch der vermieter nicht wissen.

ZUDEM: Wenn mein Vater sich schon bereiterklärt, für uns zu bürgen, indem er die Bürgschaft signiert, wird er ja wohl auch wissen, dass er genügend Geld hat.

sorry, aber was bringt deinem vater das wissen? der vermieter will eine garantie, ganz einfach.
oder meinst du eine bank gibt dir einen millionenkredit, wenn du keine beweise für sicherheiten vorlegen kannst? "aber herr bankberater - ich werd doch wohl wissen, ob ich sicherheiten habe!!!" :D
 
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oder meinst du eine bank gibt dir einen millionenkredit, wenn du keine beweise für sicherheiten vorlegen kannst? "aber herr bankberater - ich werd doch wohl wissen, ob ich sicherheiten habe!!!" :D
Kreditwürdigkeit ist etwas anderes.:rolleyes:
Man kann schlecht einen Millionenkredit mit einer Wohnung für 318€ im Monat vergleichen. :D

Und zu der Sache mit dem "Rauswurf": Die Kündigungsfrist beträgt (so wie oft) 3 Monate, sowohl für den Mieter, als auch Vermieter.
Die nette Frau von der Immobilienfirma hat mir erklärt, dass für sie dadurch nur "Unmengen" an Kosten entstehen.
Wozu gibt es dann das Recht, das auf der Seite des Vermieters steht? Die Sichern sich zu 100% ab, sogar so, damit das Gesetz nicht greift.
Mit anderen Worten: Es lebe das Deutsche Recht! :ugly:
 
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