Ich sehe nicht wo Menschen vor sich selbst geschützt werden, wenn man keine Basis für den Schutz hat. Dafür braucht man einfach ganz klare Belege. Das Spieler schlechter in der Schule sind kann man nicht gelte lassen. Jeder der etwas intensiv tut, wird in einer anderen Sache schlechter. Das es dazu nicht kommt ist eine Sache der Eltern und das es schwer ist, ist nichts neues. Auch in der Prä-Videospiel Ära war es schon schwierig Kinder zu Hausaufgaben und Co. zu bewegen. Wenn Kinder nur Fußballspielen aber kein Buch lesen lassen, ist das genauso schlimm, wie wenn sie nur Videospiele spielen. Aber in diese Richtung kritisiert man natürlich nicht gern.
Genau das ist das Problem bei den Studien von Pfeiffer: Selbstverständlich verschlechtern sich Schulleistungen, wenn, in Vergleich zu Kindern, die „nur“ lernen, Kinder mehr Zeit zum Videospielen verwenden. Da braucht man keine Studien, um diese Konklusion aufzustellen. Viel wichtiger wäre eine Analyse, ob Videospiele mehr als andere Medien Menschen anziehen und abhängig machen. Auch hier gab es Studien aus dem KFN, diese sind allerdings noch nicht abgeschlossen.
Ich vermute aber dennoch, dass Videospiele stärker wirken, als Fernseher, Musik, Zeitschriften etc.
Videospiele haben nicht den Auftrag Kindern Sitte und Gesellschaft beizubringen. Wenn jemand ein nihilistisches Spiel rausbringen will, dann hat er das zu dürfen. Ist es dann eventuell ab 18? Gut aber es muss eine Freigabe erteilen. Genau an dem Punkt krankt die USK aber, denn sie erdreistet es sich, Freigaben einfach mal nicht zu erteilen. Sie entscheidet es einfach, das ist es eben und das sollte sie nicht dürfen und noch viel weniger sollte sie den Staat vertreten. Eine Prüfbehörde muss vom Staat unabhängig sein oder man hat Verhältnisse wie in Diktaturen und die hat man ja bekanntlich auch beim Thema Videospielen. Obszönität, damit haben schon andere argumentiert.
Also erst einmal: Selbstverständlich müssen Spiele keine Erziehungsfunktion annehmen, das ändert aber nichts daran, dass sie Teil unserer Gesellschaft sind und somit Werte und Sitten vermitteln. Vielleicht sage ich später noch etwas dazu.
Zur USK. Es geht wie schon erwähnt um die Umsetzung des Grundgesetzes, der Jugendschutz ist deswegen auch Sache des Staates. Die USK verweigert Freigaben übrigens nicht einfach so, sie gibt entweder eine Empfehlung zur Nichtkennzeichnung aus, weil sie Jugendgefährdung vermutet oder sie fordert ein Gutachten der BPjM an, um zu prüfen, ob Jugendgefährdung vorliegt. Der Unterschied zwischen „Keine Jugendfreigabe“ und „Jugendgefährdung“ ist doch klar: Jugendgefährdende Medien sollten
unbedingt vor der Jugend ferngehalten werden, in jeder Form. Natürlich gelingt das nicht immer, da kann der Staat nicht viel machen – das ist nun mal Kriminalität.
Ich schütze die Jugend nicht, in dem ich Freigaben verweigere. Ich schütze die Jugend auch nicht, in dem ich Werbung verbiete und ich schütze sie noch viel weniger, in dem ich dem Journalismus Ketten anlege und die Berichterstattung verbiete. Schutz definiert sich nicht dadurch, in dem ich Regeln aufstelle. GoW wurde die Freigabe verweigert, dann kam es zur Nachprüfung und bekam sie doch. In beiden Fällen war es dasselbe Spiel. Freigaben zu verweigern, das ist nicht richtig.
Wie gesagt, es geht nicht einfach nur um eine Weigerung, beim betroffenen Spiel geht es um mehr: Beispielsweise Gewaltverherrlichung, ein Strafbestand, der mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Oder eben die tatsächliche Jugendgefährdung. Jugendschutz heißt dann, die Jugend daran zu hindern, mit dem betroffenen Werk in Berührung zu bekommen. Also sind die bislang getätigten Schutzmaßnahmen auch Schutzmaßnahmen.
Wie soll der Staat den Schutz denn sonst gestalten, ohne das Recht auf Freiheit der persönlichen Entfaltung zu berühren?
Die Medien oder Produkte gefährden Jugend und Staat aber nicht. Dafür bräuchte es klare beweise, zum Beispiel den Beleg das Jugendliche in Nervenheilanstalten oder auf Polizeirevieren landen, weil sie besonders brutale Videospiele gespielt haben oder das die Gefahr dafür da ist.
Wie schon erwähnt geht es nicht um eine Beweisführung, schon gar nicht um wissenschaftlich nachvollziehbare Folgen: Es geht um die Umsetzung des GG und damit des Sittengesetzes.
Da es den nicht gibt und andere Länder ja auch gut mit einer lockeren Gesetzgebung klar kommen, ziehe ich das Fazit: Eine härtere Gesetzgebung ist überflüssig.
Andere Länder, andere Sitten. Von härterer Gesetzgebung redet keiner.
So, noch ein paar Kleinzitate^^:
Daraus ergibt sich natürlich auch, das Jugendliche sehr wohl diskriminiert werden. Sie werden stärker bevormundet als nötig ist. Was hier also passiert ist politische Willkür und die ist Unrecht.
Willkür, nö. Aber Tradition oh ja! Ist der freie Sonntag wirtschaftlich sinnvoll? Dennoch möchte man ihn nicht missen.^^ Das ist einfach Moral, es sind Normen, die eine soziale Gruppe zusammenhalten. Beweise hierfür gibt es ja genug in der Soziologie.
Durch die schändet der Staat die Kunst, denn es ist seine Gesetzgebung die Schnitte nötig macht, doch worauf ich mich auch beziehe ist das übertrieben große USK Symbol, welches über dem Cover liegt. Es ist unverhältnismäßig.
Das Cover ist doch eh nur zur Werbung da. Man stört sich ja auch nicht an den Strichcodes etc.
Schulen und Schulpflicht sind im übrigen ja auch gut und richtig aber was hat das mit Videospielen zutun? Was die Kinder spielen ist Sache der Eltern, der Staat hat sich nicht einzumischen und wenn er es doch tut, auf besagte unverhältnismäßige Weise und gleichzeitig die Erwachsene Mehrheit auch noch auf eine Weise wie hier in Deutschland einschränkt, dann macht er sich der bereits erwähnten Willkür schuldig.
Wie schon erwähnt, es steht im GG und hat mit den Sitten zu tun. Der Staat hat einfach ein Interesse daran, dass sein Volk möglichst als Gruppe aufwächst, die sich durch möglichst gleiche Normen vertragen können.
Hm, das sind sehr viele Zitate. Vielleicht sammle ich mal die Themengebiete.
- Tatsächlicher Einfluss auf die Jugend (Wissenschaftliche Studien)
- Unabhängigkeit der Prüfbehörde
- „Verweigerung“ USK-Siegel
- Jugendschutz: Schützen die Gesetze überhaupt?
- Diskriminierung Jugendliche
- Kunstfreiheit
- Vergleich mit Schulpflicht
So, was wollte ich noch schreiben? Achso, die Sache mit der Sitte. Klar, es geht um Obszönität. Wenn ein Kind beispielsweise in einem bestimmten Stadtviertel, wo es aufwächst, nur Hintern sieht, überall wird der Hintern gezeigt und jeder beendet jeden Satz mit „Arsch, Hintern, Gesäß“, dann ist davon auszugehen, dass das Kind in die Hintern-Gesellschaft sozialisiert wird.
Nun wird es älter und zieht ins nächste Viertel. Es wird stets schief angeschaut, weil es ständig den Hintern zeigt und jeden mit „Gesäß!“ anspricht. Es widerspricht der Norm in diesem Viertel. In diesem Viertel zeigt man sich nämlich gegenseitig das primäre Geschlechtsteil. Wieder in einem anderen Viertel sind Rülpslaute sehr beliebt und so weiter.
Der Staat will das nicht. Er will lieber eine Norm, die sich halbwegs durch alle Landen zieht. Wenn dann einer den Deutschen blöd anschaut, weil er jeden den Hintern zeigt, dann geht das in Ordnung, dann ist das Kultur.
Der Staat möchte eine deutsche, nationale Moral bewahren. Man kann freilich fragen, ob dies nötig sei – man könnte doch eine bunte Kultur zulassen. Aber letztlich hat man sich auf die Nation geeinigt und diese mal eben nebenbei los zu werden, dürfte erstens schwierig sein und zweitens lange dauern. Der Aufwand muss sich lohnen und zudem muss er akzeptiert werden. Auch schwierig, wenn alle in dieser Kultur aufwachsen.