Neues SPIO/JK-Siegel

Travis Bickle

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Seit dem 12.10.2006 ist ein neues SPIO/JK-Siegel hinzugekommen. Dies war mir bis vor einigen Tagen völlig unbekannt. Erst durch die Zusendung einer DVD und dem beiliegenden Infoblatt mit den Angaben der SPIO erfuhr ich hiervon. Initiator und Hintergrund der Initiative für dieses neue Siegel sind die Filmanbieter und der Handel. Diese erhoffen sich durch das neue Siegel eine deutliche Erleichterung im Abverkauf ihrer Produkte. Durch das bisherige „SPIO/JK: strafrechtlich unbedenklich“ unterlagen die Filme ja vielfachen Verkaufsbeschränkungen, die dem Absatz gegenüber bestimmt nicht dienlich waren. Durch die Schaffung des neuen Siegels, wird dieser Umstand nun deutlich entschärft. Da wir in Zukunft wohl häufiger mit den beiden Spielarten der „SPIO/JK geprüft“-Siegel konfrontiert werden, poste ich euch die wichtigsten Auszüge dieser neuen Regelung hier hinein. Zuerst das neue Siegel:

SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung

Trägt ein Film obiges Kennzeichen, so ist die Juristenkommission in ihrem Gutachten zu der Auffassung gekommen, daß der Film oder Bildträger nicht schwer jugendgefährdend im Sinne des §15 Abs. 2 des JuSchG ist und auch nicht gegen andere strafrechtliche Bedenken verstößt.
Eine mit obigen Siegel gekennzeichneter Film oder Bildträger darf daher – solange er nicht von der Bundesprüfstelle für für jugendgefährdende Medien indiziert worden ist – normal beworben werden und im Handel gegenüber Erwachsenen angeboten und ihnen gegenüber abgegeben werden. Für diesen Film gelten lediglich die Abgabe- und Vertriebsbeschränkungen des §12 Abs. 3 und Abs. 4 des JuSchG.

Hier im Vergleich nochmal die wichtigsten Regelungen des anderen Siegels.

SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich

Trägt ein Film oder Bildträger das obige Siegel, ist die Juristenkommission in ihrem Gutachten zu der Auffassung gekommen. Daß der Film oder Bildträger schwer jugendgefährdend im Sinne des §15 Abs. 2 JuSchG ist.
In diesen Fällen unterliegt der Film, ohne daß es einer Indizierung des Bildträgers durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bedarf, den Werbe-, Abgabe- und Vertriebsbeschränkungen des §15 Abs. 1 JuSchG. Der Film bzw. Bildträger darf also lediglich in so genannten Erwachsenenvideotheken angeboten und überlassen werden.

Der erste Film der meines Wissens nach mit dem neuen Siegel erscheint ist „See No Evil“. Aber in Zukunft werden wir dieses wohl häufiger antreffen, als das „strafrechtlich unbedenklich“. Ist ja logisch, daß die Anbieter in erster Linie immer das verkaufsfördernde Siegel zuerst beantragen und erst bei dessen Ablehnung zur zweiten Lösung greifen werden.
 
auf jedenfall mal thanks für die info :hoch:
 
Gut zu wissen, da man sich sonst wundert und denFilm nicht kauft. Es ist auch mal schön die Gesetzestexte zu erfahren.Danke dir!:hoch:;)

Die Linke Hand zum Gruß

Chisum
 
Ich hoffe ja nur, daß ein eventuell denkbares Szenario nicht Realität wird. Wenn die Juristenkommision jetzt beispielsweise bei einem Film der Meinung ist, wenn man hier mal kurz für 5 sec. Schnipp und dort für 6 sec. Schnapp macht, dann wäre "strafrechtlich unbedenklich" in die neue, mildere Form abwandelbar. Ich hoffe ja nur, das die Industrie dieser möglichen Verlockung dann auch widerstehen kann.
 
genau das ging mir auch durch den kopf.
deshalb weiterhin nen fettes thanks!
ich denke das die industrie dem nicht widerstehen wird
 
Travis Bickle schrieb:
Ich hoffe ja nur, daß ein eventuell denkbares Szenario nicht Realität wird. Wenn die Juristenkommision jetzt beispielsweise bei einem Film der Meinung ist, wenn man hier mal kurz für 5 sec. Schnipp und dort für 6 sec. Schnapp macht, dann wäre "strafrechtlich unbedenklich" in die neue, mildere Form abwandelbar. Ich hoffe ja nur, das die Industrie dieser möglichen Verlockung dann auch widerstehen kann.

Zuerstmal danke für die Info. War mir auch neu! Deine Bedenken habe ich ehrlich gedacht auch etwas, also habe auch direkt daran denken müssen, ob dann nicht die Filmindustrie lieber auf das neue Siegel umschwenkt, wegen der Vermarktung, anstatt das ältere zu nehmen und es sich so etwas schwerer zu machen. Den der durchschnittliche DVD Käufer kümmert sich ja garnicht um solche Feinheiten. Ich behaupte jetzt einfach mal das sogar viele garnicht wissen welche FSK Einstufung welcher Film hat und so manche Leute sogar Teilweise geschnittene FSK 16 Fassungen von Filmen in ihren Regalen rumstehen haben, obwohl es eine ungeschnittene FSK 18 Fassung gibt, und das nur weil sie es halt nicht wussten! Und wenn es wirklich so kommen sollte, dass dieses neue SPIO/JK Siegel zum einsatz kommt, da verliert doch dann jeder den Überblick ob der Film Tatsächlich uncut ist oder ob er etwas, wenn auch minimal entschärft wurde, denn gerade wenn es nur ganz kleine Schnitte sind bezweifele ich ob die im Netz in irgendwelchen Schnittberichten auftauchen da es einfach so minimal ist das es von der Laufzeit her kaum auffallen würde.
 
Tarantino1980 schrieb:
Zuerstmal danke für die Info. War mir auch neu! Deine Bedenken habe ich ehrlich gedacht auch etwas, also habe auch direkt daran denken müssen, ob dann nicht die Filmindustrie lieber auf das neue Siegel umschwenkt, wegen der Vermarktung, anstatt das ältere zu nehmen und es sich so etwas schwerer zu machen. Den der durchschnittliche DVD Käufer kümmert sich ja garnicht um solche Feinheiten. Ich behaupte jetzt einfach mal das sogar viele garnicht wissen welche FSK Einstufung welcher Film hat und so manche Leute sogar Teilweise geschnittene FSK 16 Fassungen von Filmen in ihren Regalen rumstehen haben, obwohl es eine ungeschnittene FSK 18 Fassung gibt, und das nur weil sie es halt nicht wussten! Und wenn es wirklich so kommen sollte, dass dieses neue SPIO/JK Siegel zum einsatz kommt, da verliert doch dann jeder den Überblick ob der Film Tatsächlich uncut ist oder ob er etwas, wenn auch minimal entschärft wurde, denn gerade wenn es nur ganz kleine Schnitte sind bezweifele ich ob die im Netz in irgendwelchen Schnittberichten auftauchen da es einfach so minimal ist das es von der Laufzeit her kaum auffallen würde.
Ja das sehe ich auch so.Ich sehe immer wieder mal in den diversen Einkaufsmärkten,dass sich Leute,die sich ganz offensichtlich nicht auskennen,Blade 1 oder From Dusk till Dawn in den geschnittenen Fassungen mitnehmen.

Und das,obwohl dort ja noch "gekürzte Fassung" vorne draufsteht.Dann steigen diese Menschen garantiert nicht mehr bei den 2 SPIO Kennzeichnungen durch.
 
Das neue Siegel halte ich für total überflüssig, da ich keinen relevanten Unterschied zu einer "Freigegeben ab 18 Jahren"-Einstufung erkennen kann. Der einzige Unterschied scheint darin zu bestehen, dass der so gekennzeichnete Film indiziert werden kann, was meines Wissens nach auf Filme mit "Ab 18"-Freigabe nicht mehr zutrifft.

Manchmal frage ich mich, welches kranke Hirn sich diesen ganzen Unfug ausdenkt... :uff:
 
Das von dem neuen Siegel in Zukunft häufig Gebrauch gemacht werden wird, steht für ich völlig außer Zweifel. Denn die initiative hierfür ging ja von den Filmverleihern und dem Handel aus. Die drücken doch dieses an sich wirklich nicht dringend notwendige Siegel mit größer Anstrengung durch, um es dann nicht zu benutzen. Ob und in welchem Ausmaße diese Veränderung auf die Schnittpolitik an Einfluß gewinnen wird, ist natürlich noch nicht abzusehen. Meine Befürchtung ist, daß zukünftig wesentlich mehr ungeschnittene Fassung in den Verleih kommen - dort dann mit dem für Videotheken ja völlig unschädlichen "strafrechtlich unbedenklich". Für den Verkauf könnten dann gewisse kleinere Schnitte genügen, um das Ganze auf "keine schwere Jugendgefährdung" abzumildern. Ein wahres Horrorszenario, aber leider denkbar. Vorreiter, zum Beispiel das "Haus der 1000 Leichen" hatten wir ja schon.

Schwer wird es auch werden, die beiden Segel bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder kleineren Augenschwächen überhaupt auseinander zu halten. Denn in dem meist schwarzen oder weissen SPIO-Kästchen steht in größerer Fettschrift in der ersten Zeile dasselbe: SPIO/JK geprüft und erst darunter in wesentlich kleinerer Schrift "strafrechtlich unbedenklich" oder "keine schwere Jugendgefährdung". Das zu unterscheiden wird nicht immer leicht sein. Zumal es dann bei der Laufzeit häufig eventuell keinen Unterschied geben wird, da die Schnitte auf die in Minuten angegebene Laufzeit keinen Einfluß haben. Ein neues Siegel, das kein Filmfan gebraucht hat, diesem den Spaß am Hobby aber zukünftig ggf. gewaltig trüben könnte.
 
Werde beim nächsten Einkauf mal drauf achten.
Hoffe auch das sich das nicht auf die Schnittpolitik auswirkt, es ist ja jetzt schon bei manchen Filmen schwer genug eine uncut Version zu bekommen.

Deshelb schau ich immer wenn ich mir solch einen Film kaufe bei www.schnittberichte.com rein oder halt in die gute alte ofdb.
 
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