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Das stimmt so allerdings nicht... Die Freigabe "ab 18 Jahren" ist die gleiche wie "Keine Jugendfreigabe" und solche Titel könnten immer noch indiziert werden, wenn Verstöße gegen Richtlinien der BPjM festgestellt werden.Die USK hat es mit einer Freigabe ab 18 bewertet. Damit konnte es frei verkauft werden und kann nun auch nicht mehr nachträglich indiziert werden.
Ich habe es gerade nochmal nachgelesen und du hast recht. Schon wieder was gelerntNicht seit Novellierung des JuschG. Wenn Spiele einmal eine Kennzeichnung durch die USK erhalten haben (oder Filme durch die FSK), ist die BPJM dafür nicht mehr zuständig. Nachzulesen auf bundespruefstelle.de ;-)
Die BPJM kann nur ungeprüfte Medien oder solche, denen das Siegel verweigert wurde indizieren.