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Xbox One: Larry "Major Nelson" Hryb zum Mangel an Demos

wenn der BGH das bestimmt ist es gleich bestandteil des Grundgesetzes??
Das nicht. Da hat sich GenX3601966 zu weit aus dem Fenster gelehnt. Es ist lediglich gesetzlich verankert, dass man ein Recht auf Internetzugang hat.

EDIT: Du hast scheinbar Nachholbedarf, GenX3601966. Bundesgerichtshof ungleich Bundesverfassungsgericht.
 
Zuletzt bearbeitet:
So sieht's aus. Der Bundesgerichtshof erlässt die Gesetze für das Grundgesetz. In der Schule nicht aufgepasst? ;)

aber er kann keine bestimmen und darum geht es mir !! Du hast geschrieben das Internet ist Teil des Grundgesetzes und das ist falsch

kann es sein dass du den BGH mit dem Bundesverfassungsgericht verwechselst??
 
Das nicht. Da hat sich GenX3601966 zu weit aus dem Fenster gelehnt. Es ist lediglich gesetzlich verankert, dass man ein Recht auf Internetzugang hat.

Nun ja, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland enthällt ja auch so illustre Flosklen wie "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Die wird schließlich auch täglich mit Füßen getreten.
 
Nun ja, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland enthällt ja auch so illustre Flosklen wie "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Die wird schließlich auch täglich mit Füßen getreten.
Wird sie nicht, denn Würde ist ein Begriff, der über das Bundesverfassungsgericht nicht nur einmal weiter definiert werden musste. Das ist keine Floskel.
 
Ein Recht auf Internet ist schön und gut. Aber Internet hab ich auch mit nem 56k Modem.
Dass man ein Recht auf ne 50+Mbit Leitung hat steht da ja sicherlich nirgendwo.
 
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