Beitrag Jugendschutzgesetz in GamePro 03_07

xboxfreak

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Servus Freunde!!!

In der GamePro Ausgabe 03_07 stand ja ein Bericht über den Jugendschutz in Deutschland. Jetzt hab ich auf Seite 92 rechts unten den § 131 StGB gesehen. Nun stellt sich mir die Frage wer diesen Paragraphen eigentlich verfasst hat und warum es diesen nur in Deutschland gibt? (ok in Neusseland und Australien wird es einen solchen wahrscheinlich auch geben.) Gibt es den Paragraphen vielleicht erst seit dem Amoklauf von Erfurt oder gab es ihn schon früher wegen besonderen Vorkommnissen oder gab es den Paragraphen schon immer.

Außerdem stand ja auf Seite 94 etwas über die Indizierung und die Listenteile A bis E. Unter dem Listenteil C und D fallen bestimmte Trägermedien sowie indizierte Telemedien und bestimmte Trägermedien, die nach Auffassung der BPjM beschlagnahmt werden müssten. Diese beiden Listenteile sind ja nicht öffentlich.

Jetzt stellt sich mir wieder eine Frage, nämlich wie das mit den indizierten Telemedien, also Internetseiten, Fernsehen und Radio, eigentlich gehen soll. Wenn diese indiziert werden, dürfte man die Internetseiten sowie die Fernsehsendungen und Radiobeiträge gar nicht mehr zugänglich bzw. ausstrahlen dürfen. Oder kommt man dann auf die indizierte Internetseite nur noch mit Alterskontrolle und die Fernsehsendungen kann man nur noch auf Pay TV mit speziellem Alterskontrolle PIN anschauen?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen. J

Gruß Xboxfreak

PS: In dem Interview mit der BPjM sagt ja die Vorsitzende das "Gewaltdarstellungen", insbesondere in Computerspielen, dann jugendgefährdend sind, wenn Gewaltanwendungen gegen Menschen oder menschenähnliche Gestalten deutlich erkennbar sind und die Spielhandlung dominieren, Waffengebrauch ästhetisch inszeniert dargestellt ist....usw.

Ich persönlich besitze ja den fetten Ego Shooter "Black":hoch: :D . Bei diesem Spiel sind ja die Waffen, laut Entwickler, die Hauptdarsteller und um die Levelziele zu erreichen, muss man ja die ganzen Soldaten erledigen. Meiner Meinung nach sind somit die Kriterien, dass die Gewaltanwendung gegen Menschen bzw. menschenähnliche Gestalten die Spielehandlung dominieren und dass der Waffengebrauch ästhetisch inszeniert wird, erfüllt.

Solche Spiele werden also nicht indiziert, aber andere Spiele wie z. B. Gears of War, bei denen ebenfalls die gleichen Kriterien erfüllt sind, werden indiziert.:autsch: Außerdem muss man ja deutlich mehr Geld ausgeben, wenn man sich ein indiziertes Spiel aus dem Ausland (z. B. Österreich) kaufen will, was ohne eine Indizierung nicht der Fall wäre.:motz:

Zudem sagte sie, dass der Jugendschutz im Vergleich zu den anderen Staaten im europäischen Umland im ersten Moment rigoros wirken, aber in vollem Einklang mit unserem Grundgesetz stehen. Warum gibt es also solche strengen Bestimmungen nur in Deutschland? :huh:


Edit:
Na weiß keiner was dazu?

Naja vielleicht kommt ja noch was!! Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt :)
 
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xboxfreak schrieb:
Na weiß keiner was dazu?

Naja vielleicht kommt ja noch was!! Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt :)
Diesen § gibt es schon lange, seit den 50igern, soweit ich weis, hat was mit den Erfahrungen aus der Nazizeit zu tun, als fundamentalste Menschenrechte mit den Füssen getreten wurden(so ähnlich wie die Pläne von Herrn SchäubleDer möchte ja mittlerweile sogar Verhörergebnisse aus Folter verwerten, solang es in 3.Ländern geschieht, man sieht der §131 wird von der Justiz zu restriktiv angewendet). Ist tatsächlich verfassungskonform, in den 80igern sind diesem § so "tolle" Spiele wie der KZ-Manager zum "Opfer" gefallen. Meinungs und Kunstfreiheit sind in D eingeschränkt, wenn sie sich gegen die Menschenwürde als solche richten. Gut so. Erstaunlich, dass sich noch niemand mit GTA beschäftigt hat, welches alle Tatbetandsmerkmale erfüllt. Wir leben also in einem noch ziemlich freien Land.
Greets
 
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