Der Gerichtsvollzieher kommt!

David-San

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Ich habe ein Problem. Mein Bruder hat 413 Euro Schulden und nun kommt der Gerichtsvollzieher. Viel besitzt er nicht. Einen PC, eine alte Stereo-Anlage, ein altes Handy. Wir wohnen zusammen in einem Zimmer. Ich besitze 2 wertvolle Sachen: einen LCD-Fernseher (für 500 Euro gekauft) und eine PS3 ( für 330 Euro gekauft). Könnte der Gerichtsvollzieher meine Sachen mitnehmen? Die Bons habe ich noch. Und könnte er auch irgendwas aus einem anderen Zimmer einfach mitnehmen?
 
Hmm, wenn dein Bruder Schulden hat, wird er deinen Besitz betsimmt nicht nehmen dürfen. UNd Fernseher darf er glaub ich auch nicht mitnehmen, da es zur Grundausstattung gehört, außer man hat mehrere.
 
Jipp, kann nur zustimmen...was deins ist bleibt deins, und da ändert auch der Fakt nichts dran dass ihr Brüder seid, oder zufällig im gleichen Zimmer wohnt.

Die Schulden muss er schon selbst ausbaden.
 
wenn du die sachen von deinem geld bezahlt hast, sollten die eigentlich sicher sein. sowas wie sippenhaft gibts hier nicht.:)
du kannst ja nix für die schulden deines bruders:hoch::)
je nach alter deines bruders müssen evtl deine eltern für etwas aufkommen.
genaues weiß ich aber auch nicht.:confused:
um sicher zu gehen, kannste ja die playsi bei nem kollgegen verstecken:ugly::D
 
Er wird höstwahrscheinlich nichts mitnehmen, weil er ja wohl keine großen Sachwerte besitzt. Aber dann wird er Deinem Bruder eine "eidesstattliche Versicherung" abnehmen, womit er sich verpflichtet, drei Jahre lang keine neuen Besitztümer anzuhäufen. Dafür wird er vom Gerichsvollzieher und Gläubigern über diese Jahre in Ruhe gelassen. Ist meistens nur eine Unterschrift und fertig.

Wenn ihr zusammen in einem Zimmer lebt, ist das ja kein Problem, denn Du kannst ja beweisen, daß der LCD und die Playse Dir gehört. Sollte man ganz locker nehmen, so einen Besuch. Die sind meistens sehr nett (habe eigene Erfahrungen gemacht :D). Das dumme am Gerichtsvollzieher ist, daß der seine Kosten (ca.45€) auch noch mal auf die Gesamtschuld draufschlägt. Un bezahlen, muss Dein Bruder irgendwann so oder so. Am besten, man vereinbart eine Ratenzahlung z.B. von 20€/Monat.
 
Naja, weiß nicht wies bei euch ist...aber den PC (deines Bruders) werden die warscheinlich mitnehmen.

Aber mel ehrlich...430 Euro? Soviel ist das auch wieder nicht...Hunderter im Monat zahlen und seine Ruhe haben wäre da wohl nicht sooo schwer ;)
 
Danke für eure Hilfe! :hoch:
Reichen meine Bons aus, um zu beweisen, dass die Sachen mir gehören? Und könnte man auch sagen, dass man diese "eidesstattliche Versicherung" gleich freiwillig macht oder bestimmt das erst der Gerichtsvollzieher, wann die gemacht wird?
 
Zum Thema Eidestattliche Versicherung kannste du dir das ja mal hier durchlesen:

Eidestattliche Versicherung

Ist wohl eine Webseite von jemanden, der selber Gerichtsvollzieher ist.

Mit der zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle im Jahre 1998 wurde das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ab dem 01.01.1999 auf den Gerichtsvollzieher übertragen. Bis dahin war seit 1970 der Rechtspfleger beim Amtsgericht, vorher der Richter zuständig.

Der Gerichtsvollzieher wird wohl bestimmen ob eine Eidestattliche Versicherung abgelegt wird oder net.
 
Soweit ich weiss kann der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen, was wertvoll ist und die Schulden decken kann (ausgenommen grund-/ und existenzbedürftige Sachen). Beim Besuch eines Gerichtsvollziehers kann dann ja jeder seine Eigentümer in dem Zimmer vom Sohn/Tochter schleppen und dem Mann sagen, dass er keinen Besitz hat und dies alles seinem/seiner Sohn/Tochter gehört.
Solange man dann auch keine Ratenzahlung akzeptiert, dann nehmen die auf jeden Fall etwas mit, dann ist das auch egal, wem die Sachen gehören. Es liegt unter einem Dach.
Aber wer eine Ratenzahlung für eigene Schulden nicht akzeptiert, der ist auch selbst Schuld...
 
Soweit ich weiss kann der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen, was wertvoll ist und die Schulden decken kann


kann er nicht und darf er nicht.
TV und PC sind unpfändbar da sie als informations Quelle dinen das einzigste was er machen kann ist den lcd gegen ein Röhren Tv auszutauschen und das würde er auch nur machen wenn es sich lohnt.
Das einzigste was passieren kann ist das auch du eine eidesstattlichen Versicherung abgeben must wo du versicherst das die sachen auch dir gehören aber das sollte ja kein problem sein.

Und dein Bruder sollte einfach eine Ratenzahlung vereinbaren und seine probleme sind auch gelöst aber am besten da wo er die Schulden hat,da sonst der
Gerichtsvollzieher mit verdient was die sache noch teuerer macht.
 
Weil wir grad beim Thema Gerichtsvollzieher sind...
Da fällt mir dieses Video wieder ein: [ame="http://www.youtube.com/watch?v=sy2sQMx9bLM"]YouTube - Mitten im Leben, Daniela Röder hat Schulden 1/5[/ame]

Um es kurz zu fassen für Leute die es nicht kennen bzw nicht kucken wollen:
Die Frau will die Sachen dem Gerichtsvollzieher nicht aushändigen. Daraufhin droht er die Polizei zu rufen.
Natürlich gibt sie nacht und händigt die Sachen aus.

Meine Frage dazu: Was wäre wenn der G.-Vollzieher wirklich die Polizei gerufen hätte? Dürfte die überhaupt in die Wohnung?
Normalerweiße dürfen die ja nur die Wohnung mit einem Durchsuchungsbefehl betreten. Nun weiß ich aber nicht wie es ist, wenn ein Gerichtsvollzieher, der schon in der Wohnung ist, die Polizei herein bzw. als Unterstützung holen darf.
Das würde mich echt mal interessieren.
 
Meine Frage dazu: Was wäre wenn der G.-Vollzieher wirklich die Polizei gerufen hätte? Dürfte die überhaupt in die Wohnung?
Normalerweiße dürfen die ja nur die Wohnung mit einem Durchsuchungsbefehl betreten. Nun weiß ich aber nicht wie es ist, wenn ein Gerichtsvollzieher, der schon in der Wohnung ist, die Polizei herein bzw. als Unterstützung holen darf.
Das würde mich echt mal interessieren.
gute frage. das weiß ich jetzt auch nicht. aber ich denke der darf die polizei schon zur unterstützung rufen. das ist ja wie beim ordnungsamt. die haben selber auch keine richtige gewalt, dürfen aber jederzeit die polizei als unterstützung dazuholen.
 
gute frage. das weiß ich jetzt auch nicht. aber ich denke der darf die polizei schon zur unterstützung rufen. das ist ja wie beim ordnungsamt. die haben selber auch keine richtige gewalt, dürfen aber jederzeit die polizei als unterstützung dazuholen.

japp .. wenn der GV nicht reingelassen wird, kann er die polizei rufen, und wenn er schon drinnen ist, aber die person rumzickt/agressiv wird/ nichts rausrückt, kann er die zur unterstützung rufen

edit: mit GV meine ich natürlich gerichtsvollzieher . .:D
 
das war ein späßchen! nachdem ich es so abgekürzt hab, fiel mir auf, dass GV eigentlich auch was anderes heissen kann .. :rolleyes:

Auf die Abkürzung GV fällt mir eigentlich nur ein Wort ein, welches ...
1. ... türkisch ist
2. ... beleidigend ist

:ugly::D

Aber keine Panik! Mir war bewusst, dass es eigentlich nur Spaß sein sollte, obwohl ich nicht einmal weiß, was das denn sonst noch heissen könnte...

Kannst mir ja gerne eine PM schreiben :D
 
Auf die Abkürzung GV fällt mir eigentlich nur ein Wort ein, welches ...
1. ... türkisch ist
2. ... beleidigend ist

:ugly::D

Aber keine Panik! Mir war bewusst, dass es eigentlich nur Spaß sein sollte, obwohl ich nicht einmal weiß, was das denn sonst noch heissen könnte...

Kannst mir ja gerne eine PM schreiben :D

*hust* GeschlechtsVehrkehr .. *hust* oder halt auch Geburts-Vorbereitung :D

edit: hatte den spoiler nicht gesehen, also keine PM sondern so :D
 
*hust* GeschlechtsVehrkehr .. *hust* oder halt auch Geburts-Vorbereitung :D

edit: hatte den spoiler nicht gesehen, also keine PM sondern so :D

Warum denn bitteschön so förmlich, Fräulein? Geschlechtsverkehr.. Phh.. Sex nennt sich sowas in Foren, unter Freunden oder im Alltagsleben.
Geschlechtsverkehr ist dann für Professoren, Wissenschaftler, Doktoren und andere Menschen, die sich eine Stufe über der Arbeiter-Stufe befinden. :D
 
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