Der Gerichtsvollzieher kommt!

Soweit ich weiss kann der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen, was wertvoll ist und die Schulden decken kann (ausgenommen grund-/ und existenzbedürftige Sachen). Beim Besuch eines Gerichtsvollziehers kann dann ja jeder seine Eigentümer in dem Zimmer vom Sohn/Tochter schleppen und dem Mann sagen, dass er keinen Besitz hat und dies alles seinem/seiner Sohn/Tochter gehört.
Solange man dann auch keine Ratenzahlung akzeptiert, dann nehmen die auf jeden Fall etwas mit, dann ist das auch egal, wem die Sachen gehören. Es liegt unter einem Dach.
Aber wer eine Ratenzahlung für eigene Schulden nicht akzeptiert, der ist auch selbst Schuld...

Klingt aber nicht sehr legal...auf jeden Fall kann ich den Besitz meines Fernsehers beweisen, hab nämlich den Abholschein mit Unterschrift und Kaufbeleg gefunden. Mit der PS3...muss ich mal schauen.
 
Klingt aber nicht sehr legal...auf jeden Fall kann ich den Besitz meines Fernsehers beweisen, hab nämlich den Abholschein mit Unterschrift und Kaufbeleg gefunden. Mit der PS3...muss ich mal schauen.
zur not kannst die auch kurz zu nem kumpel schaffen, falls du denkst, dass das ein problem ist. oder sagen, dass die ausgeliehen ist
 
so, ich habe da mal jemanden gefragt. zivilrecht ist nicht ganz so sein gebiet, aber ein bisschen ahnung ist vorhanden.

wenn du beweisen kannst, dass die wertvollen gegenstände deine sind (mittels bon, oder abholschein) darf der GV die nicht mitnehmen. kannst du es nicht beweisen, wird er sie mitnehmen, du kannst dann danach aber gegen protestieren. musst nur beweisen können dass es deins ist.
wenn ihr keine brüder. sondern eheleute wärt, dürfte der GV alles mitnehmen.

also .. wenn du bei deiner ps3 nix meh findest, am besten wegschaffen ^^
 
so, ich habe da mal jemanden gefragt. zivilrecht ist nicht ganz so sein gebiet, aber ein bisschen ahnung ist vorhanden.

wenn du beweisen kannst, dass die wertvollen gegenstände deine sind (mittels bon, oder abholschein) darf der GV die nicht mitnehmen. kannst du es nicht beweisen, wird er sie mitnehmen, du kannst dann danach aber gegen protestieren. musst nur beweisen können dass es deins ist.
wenn ihr keine brüder. sondern eheleute wärt, dürfte der GV alles mitnehmen.

also .. wenn du bei deiner ps3 nix meh findest, am besten wegschaffen ^^

Ja, das wollte ich ja auch irgendwie klarstellen. Klar, er kann die PS3 gekauft haben, aber falls auf dem Bon nichts von seinem Namen steht, dann ist das auch ziemlich "gefährlich".
Ich meine, wenn ich einen Fernseher habe, aber auf dem Bon mein Name nicht drauf steht, dann kann ich meinen Namen auch eingravieren lassen, heisst aber lange noch nicht, dass sie wirklich mir gehört.
Zur Not würde ich die Sachen trotzdem mal für den Tag, an dem der Gerichtsvollzieher kommen soll, mal eben kurz zum Nachbarn tragen - falls dies kein Problem darstellt (Nachbarschaftsstreit etc. ;))
 
Meldet sich son Gerichtsvollzieher so genau an, dass man genau weiß, wann er kommt?^^
 
Okai, die PS3 lasse ich dann wohl besser beim Nachbarn. Und ja, er hat sich mit einem Brief angekündigt. Da steht ein genaues Datum und einne ungefähre Zeit drauf. Danke nochmal an alle!^^
 
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