G
GenX66
Gast
Ich weiß gar nicht was es hier noch zu diskutieren gibt. Es gilt das Rechtsfahrgebot und Drängler werden aufs schäfste verfolgt.
Die Rechtslage ist eineutig und wird durch §1 Abs. 2 der StVO definiert (Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.). Wer es noch genauer wissen will, liest sich am besten die Anlagen zur StVO durch.
Die Rechtslage ist eineutig und wird durch §1 Abs. 2 der StVO definiert (Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.). Wer es noch genauer wissen will, liest sich am besten die Anlagen zur StVO durch.