So, ich hab mir den Artikel nochmals durchgelesen, damit ich auch nichts übersehe.
Die beiden haben sich in WoW kennen gelernt.
Er hat ihr sexuelle Nachrichten geschickt.
Der Vater des Mädchen droht dem Mann ihn umzubringen wenn er keine Ruhe gibt.
Der Mann kauft dem Mädchen trotzdem ein Ticket und überweist Geld fürs Taxi.
Trotz Verbot fliegt das Mädchen zum Mann.
Scheinbar warte der Mann am Flughafen auf das Mädchen wo er dann auch festgenommen wurde (bevor oder nachdem das Mädchen ankam?)
Der Mann wurde bereits einmal verurteilt, wegen einer Beziehung zu einer Minderjährigen, mit der er auch ein Kind hat.
Der Mann lebt in einer Beziehung mit einer 27jährigen (Seitensprung mit dem Mädchen?)
Der Mann wurde zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe mit intensiver psychologischer Betreuung verurteilt.
Mh ... was sind das für sexuelle Nachrichten, die er dem Mädchen geschrieben haben soll? Warum fliegt das Mädchen trotzdem zu ihm hin? Warum wird der Mann schon verhaftet bevor überhaupt etwas passiert ist (reicht das frühere Vergehen schon aus?).
Die ganze Sache ist doch ein wenig konfus und für uns Außenstehende garnicht zu beurteilen. Vielleicht wollte der Mann garnichts sexuelles von dem Mädchen, sondern einfach mal die Person kennen lernen mit der er ständig WoW spielt. Wer weiß das schon von uns?
Auf jedenfall kommt er mit der Strafe gut weg, egal ob er nun wirklich Schuldig im Sinne der Anklage ist oder nicht.
Achja, ich müsste es nochmal nachschlagen, aber ich glaube ab 14 dürfen Jugendliche mit Person, egal um wieviel ältern sie sind, Sex haben (Deutschland und Österreich). Müsste das aber jetzt wirklich nochmal nachschlagen. Nicht das ich hier einen Blödsinn erzähle.
Edit:
Österreichisches Gesetzeslage (gleich mit Deutschland)
§ 206 Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen
(1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.
(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der unmündigen Person zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
(4) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als drei Jahre, besteht die geschlechtliche Handlung nicht in der Penetration mit einem Gegenstand und hat die Tat weder eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1 ) noch den Tod der unmündigen Person zur Folge, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das dreizehnte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Geschäftsfähigkeit mündiger Minderjähriger ist von 14 - 18 Jahre.
Fazti:
Kinder im Alter von 12 oder jünger dürfen keinen Sex haben (ist auch gut so).
Mit 13 Jahren, darf die junge Person maximal mit eine um 3 Jahre ältere Person ins Bett.
Ab 14 Jahren fällt eine Einschränkung weg.
Falls ich jetzt irgendwas falsch verstanden hab, korregiert mich bitte.