d.night
Bekanntes Gesicht
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Na ja, das Problem bei deinen Beispielen ist eben, dass diese extrem sind.^^ Da geht es um Menschenleben und Radikalität bzw. radikale Ausübung der Religion. Damit kann man die Beschneidung ja nun nicht wirklich vergleichen.
Und ja, es gilt deutsches Recht, aber dieses Recht besagt doch auch Religionsfreiheit.
Klar sind sie extrem, mir gings ja nur darum zu zeigen dass es eben Wichtigeres gibt als Religionsfreiheit. Und meiner Meinung gehört da eben auch das Recht auf Unversehrtheit dazu.
BTW: Es ist ja nicht so dass bei der Beschneidung noch nie Kinder gestorben sind oder ihnen mehr als nur die Vorhaut entfernt wurde.