Jefferson
Bekanntes Gesicht
wenn es "NUR" in der AGB steht ist diese Kennzeichnung nicht ausreichend, es muss dem Besucher klar und deutlich vermittelt werden das er ein kostenpflichtiges Angebot besucht und dieses muss er auch ausdruecklich bestaetigt haben.
So ist z.B. auch eine hellgruene Schrift auf noch hellerem Untergrund nicht ausreichend, das ganze muss fuer jedermann auf den ersten Blick erkenntlich sein
Kenne die Seite jetzt zwar nicht, sieht fuer mich aber nach einem ueblichen Lockangebot aus, hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung!
Nachtrag:
Ausserdem, setze bitte in Zukunft nicht mehr derartige Links hier ins Forum, wenn Du sowieso selbst erleben musstest das die Serioesitaet des Angebots zweifelhaft ist muessen hier gewiss nicht noch mehr (vielleicht auch nicht volljaehrige User) auf derartige Seite gefuehrt werden!
ausserdem wage ich zu bezweifeln das diese Kennzeichnung ganz oben auf der Website ausreicht! (Farbgebung bewust uebersehbar gewaehlt, relativ weit entfernt vom eigentlich Bereich auf welchen man sich waehrend der Registration konzentriert!)
wie gesagt, ein Anwalt waere bestimmt eine gute Investition (kann natuerlich ohne Rechtsschutzversicherung rasch teuerer werden als die 69,-, immerhin geht das Geld dann wenigstens nicht an diese Personen!).
immerhin ist dieser Anwalt kein unbekannter wenn man mal kurz Google bemueht:
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/54877-angstmacherei-wegen-pyjamagirls-de-5.html
denke aber ein Rechtsbeistand ist bei sowas grundsaetzlich kein Fehler
So ist z.B. auch eine hellgruene Schrift auf noch hellerem Untergrund nicht ausreichend, das ganze muss fuer jedermann auf den ersten Blick erkenntlich sein
es darf nicht von einem Kunden erwartet werden das dieser diese Erklaerungen zu 100% gelesen hat (soweit mir bekannt ist), ausserdem verstehe ich den dick gedruckten Satz nicht. Hast Du da Deine Kreditkarteninformationen angegeben oder wie wollen die Deine Volljaehrigkeit ueberprueft haben?Die benannte Internetadresse ist insofern rechtskonform, als nicht übersehbar die Kosten-
pflicht zu 59,00 EUR (MWSt inclusive) für 14 Tage ausgewiesen ist, die persönliche E-mail-
Adresse zwecks Zugang sowie Geburtsdaten und Volljährigkeitserklärung abgefordert wird.
Erklärungen zu den AGB, Datenschutz und Widerrufsrecht sind unkompliziert einsehbar.
Kenne die Seite jetzt zwar nicht, sieht fuer mich aber nach einem ueblichen Lockangebot aus, hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung!
Nachtrag:
Ausserdem, setze bitte in Zukunft nicht mehr derartige Links hier ins Forum, wenn Du sowieso selbst erleben musstest das die Serioesitaet des Angebots zweifelhaft ist muessen hier gewiss nicht noch mehr (vielleicht auch nicht volljaehrige User) auf derartige Seite gefuehrt werden!
ausserdem wage ich zu bezweifeln das diese Kennzeichnung ganz oben auf der Website ausreicht! (Farbgebung bewust uebersehbar gewaehlt, relativ weit entfernt vom eigentlich Bereich auf welchen man sich waehrend der Registration konzentriert!)
wie gesagt, ein Anwalt waere bestimmt eine gute Investition (kann natuerlich ohne Rechtsschutzversicherung rasch teuerer werden als die 69,-, immerhin geht das Geld dann wenigstens nicht an diese Personen!).
immerhin ist dieser Anwalt kein unbekannter wenn man mal kurz Google bemueht:
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/54877-angstmacherei-wegen-pyjamagirls-de-5.html
denke aber ein Rechtsbeistand ist bei sowas grundsaetzlich kein Fehler
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