Micky;Maus
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Also soweit ich weiß, muss man dem Verkäufer die Chance geben 3 mal den verkauften Gegenstand zu reparieren bevor man vom Kaufvertrag zutreten kann!.
Geht dann wieder was kaputt, dann kannst du dir den Restwert auszahlen lassen.
Diesen Umstand weiß ich von einem Anwalt, der zugleich auch zu meiner Familie gehört!
P.S.Auf Aussagen von Professoren würd ich mich nicht immer 100% verlassen.
Man sollte schon immer auch mal selber hinterfragen ob alles so stimmt. Ist bei uns in der Physik sicherlich nicht anders als bei dir in Jura oder BWL, VWL oder was du studierst.
In Puntco Wikipedia gebe ich dir recht, dass ist nur eine Anlaufstelle ohne Garantie auf Korrektheit. Halte selber auch nicht viel davon, besonders wenn es um wichtige Sachen geht.
Geht dann wieder was kaputt, dann kannst du dir den Restwert auszahlen lassen.
Diesen Umstand weiß ich von einem Anwalt, der zugleich auch zu meiner Familie gehört!
P.S.Auf Aussagen von Professoren würd ich mich nicht immer 100% verlassen.
Man sollte schon immer auch mal selber hinterfragen ob alles so stimmt. Ist bei uns in der Physik sicherlich nicht anders als bei dir in Jura oder BWL, VWL oder was du studierst.
In Puntco Wikipedia gebe ich dir recht, dass ist nur eine Anlaufstelle ohne Garantie auf Korrektheit. Halte selber auch nicht viel davon, besonders wenn es um wichtige Sachen geht.