GTA: Ab welchem Alter?

. In der Erziehung hatt
der Staat nichts mit zu reden meiner Meinung nach. Die Eltern sollten am besten Wissen was für ihtre kinder
gut ist und was nicht ;)
Ja deiner Meinung nach. Ich vertrete diese Meinung auch

Also würdest du auch mal ne Ohrfeige verpassen dürfen wollen (so als sporadisches Bsp). Sorry ich mein hier jetz nicht häusliche Gewalt oder sonste was. Ich mein einfach nur ne Schelle. Ich denke jeder hat früher oder später mal eine bekommen. Wo er nu sagt er hat sie verdient. (Ist ne erziehungsmaßnahme der Eltern...laut Jugendamt darfst du nicht mal das tun..tada erneute Einmischung des Staates in Erziehungsmethoden) .

Ich denke im Grunde kann man Eltern auch dafür haften lassen (für das Zockenthema) wenn man es richtig auslegt und aufputscht. Und genau da ist der Knackpunkt.
 
Ne "Schelle" mit einer Alterempfehlung gleich zu stellen? Sehr gewagt.
Es geht hier ja nicht um darum seinem Kind eine zu knallen, sondern ihn dinge zum spielen zu geben, die nicht sein müssen.
Mal davon abgesehen, das ich es richtig finde, das es verboten ist Kinder zu schlagen, da ich es nicht als "Erziehungsmethode" sehe. Aber gut, nun grad egal.
DIe FSK ist lediglich eine Altersempfehlung für die Eltern, die Geschäfte haben strenge auflagen, es nicht an Minderjährige raus zu geben, was die Eltern damit jedoch machen, ist den Eltern überlassen.

Mit 7 muss man noch nicht zocken und schon gar nicht GTA, setz dich hin und spiel mit dem Kind und park es nicht vor der Konsole. Ich bin so aufgewachsen, das ist nix halbes und nix ganzes. Das ist mein Standpunkt dazu.
 
Okay mag sein das es falsch rüberkam. Ich wollte das auf keinen Fall gleich setzen. Um gottes willen nicht.
Dies war eben nur halt ne versuchte Erklärung auf Shangstuns Post das sich der Staat eben viel mehr einmischt als er es überhaupt sollte. Hm dachte mir aber schon das ich es nicht richtig vermitteln kann was ich mein nun gut.
Versuch macht kluch.:)

Fakt ist ich bin auch net fürs Kinder "schlagen". Wie es vllt heut Gang und gebe ist. Aber ich verfluche auch kein Elternteil das ma ne Ordnungschelle verteilt hat wenn es denn angebracht war. (und jeder weis man kann mächtig viel Scheiße bauen um seine Eltern auf die Palme zubringen:))
 
Hier muss man auch an das "Wo kein Kläger, da kein Richter" denken, kein Kind zeigt seine Eltern an, egal ob es brutale Games zocken darf oder halt eine Schelle bekommt oder Pornos gezeigt bekommt (war halt vorhin ein Bsp. ^^).
PS: Ist ein Fall bekannt, wo ein 8-12 jähriges Kind seine Eltern angezeigt hat? :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es aber alles nicht, LORDi - Eltern dürfen diese "Empfehlungen" jederzeit außer Kraft setzen. Allerdings nur für ihre eigenen Kinder und nicht für die 10 Kids, die REIN ZUFÄLLIG gerade zu Besuch sind ;)
Das ist natürlich falsch...
Eltern dürfen diese Freigaben nicht JEDERZEIT außer Kraft setzen, dass dürfen Eltern nur wenn sie damit ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.
Das heißt wenn ich meinen 9 jährigen GTA Spielen lassen würde und jemand würde mich deswegen bei der Polizei anscheißen, dann könnte durchaus der Staatsanwalt das Wort haben.
So viel zum Thema: ...der Staat mischt sich in meine Erziehung nicht ein.
 
Das ist natürlich falsch...
Eltern dürfen diese Freigaben nicht JEDERZEIT außer Kraft setzen, dass dürfen Eltern nur wenn sie damit ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.
Das heißt wenn ich meinen 9 jährigen GTA Spielen lassen würde und jemand würde mich deswegen bei der Polizei anscheißen, dann könnte durchaus der Staatsanwalt das Wort haben.
So viel zum Thema: ...der Staat mischt sich in meine Erziehung nicht ein.
Das ist mir dann allerdings absolut neu... Mal davon abgesehen, dass mir auch kein Fall einer solchen Klage bekannt ist.
 
Ja deiner Meinung nach. Ich vertrete diese Meinung auch

Also würdest du auch mal ne Ohrfeige verpassen dürfen wollen (so als sporadisches Bsp). Sorry ich mein hier jetz nicht häusliche Gewalt oder sonste was. Ich mein einfach nur ne Schelle. Ich denke jeder hat früher oder später mal eine bekommen. Wo er nu sagt er hat sie verdient. (Ist ne erziehungsmaßnahme der Eltern...laut Jugendamt darfst du nicht mal das tun..tada erneute Einmischung des Staates in Erziehungsmethoden) .

Ich denke im Grunde kann man Eltern auch dafür haften lassen (für das Zockenthema) wenn man es richtig auslegt und aufputscht. Und genau da ist der Knackpunkt.

Mal abgesehen davon das ich kein Freund von Schlägen bin, aber wenn mein Kind durchaus mal
richtig Übel Scheiße baut, würde er schon ne Watschen bekommen. Die habe ich auch bekommen wenn ich es
verdient hatte und geschadet hatt es mir nicht.
Und selbst das ist eine Masnahme in der Erziehung wo sich meiner MEINUNG nach der Staat nicht Einzumischen hatt
 
Das heißt wenn ich meinen 9 jährigen GTA Spielen lassen würde und jemand würde mich deswegen bei der Polizei anscheißen, dann könnte durchaus der Staatsanwalt das Wort haben.
So viel zum Thema: ...der Staat mischt sich in meine Erziehung nicht ein.
:hoch:Das meint ich wohl:hoch: konnt es gestern nur halt net so wiedergeben:)

Mal abgesehen davon das ich kein Freund von Schlägen bin, aber wenn mein Kind durchaus mal
richtig Übel Scheiße baut, würde er schon ne Watschen bekommen. Die habe ich auch bekommen wenn ich es
verdient hatte und geschadet hatt es mir nicht.
Und selbst das ist eine Masnahme in der Erziehung wo sich meiner MEINUNG nach der Staat nicht Einzumischen hatt
Ich bin auch kein Freund von Schlägen. Aber wie gesagt so ne Schelle oder wie du sie nennst Watsche (cooles Wort übrigens)
ist net verkehrt (in manchen Fällen) aber eigentlich auch schon verboten. Wenns nach dem Jugendamt und was weis ich nicht noch für Vereinigungen die mit aufspringen
 
Ich bin auch kein Freund von Schlägen. Aber wie gesagt so ne Schelle oder wie du sie nennst Watsche (cooles Wort übrigens)
ist net verkehrt (in manchen Fällen) aber eigentlich auch schon verboten. Wenns nach dem Jugendamt und was weis ich nicht noch für Vereinigungen die mit aufspringen

Da kann ich nur meinem Vater zustimmen in was für ner welt das wir Leben, wo sich der Staat in die
Erziehung einmischt, sicher in bestimmt fällen ist es notwendig im Falle von Kindesmisshandlung da
sagt ja auch keiner was gegen.
Aber ok ich kenne jetzt auch kein Fall in dem ein Kind sein Vater nur wegen ner watschen angezeigt hatt ;)
 
Das ist mir dann allerdings absolut neu... Mal davon abgesehen, dass mir auch kein Fall einer solchen Klage bekannt ist.
Spielt ja auch keine Rolle ob Dir ein solcher Fall bekannt ist oder nicht, es ist nun mal Fakt.
Tja die Borg sind eben auch nicht allwissend.;)
 
Hätte ich ein 7 jähriges Kind würde das gar nicht auf die Idee kommen GTA oder Ähnliches spielen zu wollen.
FSK und ähnliche Vereine interessieren mich dabei allerdings nicht.

Ach ja, Leute die ihre Kinder schlagen sind degenerierte Arschlöcher. Nur damit wir uns richtig verstehen. Und wenn man meint mich dafür jetzt "bestrafen" zu müssen während das Gutheißen von Gewalt gegen Kinder kommentarlos hingenommen wird, solls mir recht sein.
Würde dann halt mal wieder Bände sprechen...

Und wenn wir schon dabei sind: "Ich happe auch als Kindt hinundwiter eine gepfeffert begommen und wi mann siehd had es mia net geschatett."

Jeder möge sich selbst sein Urteil bilden...
 
Die habe ich auch bekommen wenn ich es
verdient hatte und geschadet hatt es mir nicht.

Ich hoffe es ist jedem bewusst, das diese aussage, ein unterdrücktes Gefühl ist. Egal wie viel mist man baut, es gibt andere, wesentlich effektivere Methoden sein Kind zu erziehen. Schlagen ist immer eine verzweiflungstat der Eltern, die nichts anderes tut, als das Urvertrauen zu zerstören.
Ich sage nichts dagegen, wenn es "MAL" passiert ist, wir sind alle nur Menschen, aber es darf einfach nicht sein.
 
Spielt ja auch keine Rolle ob Dir ein solcher Fall bekannt ist oder nicht, es ist nun mal Fakt.
Tja die Borg sind eben auch nicht allwissend.;)
Dass Mods allwissend sein sollen, verlangt ja auch keiner ;)

Ich kenne die Gesetzestexte, die dazu führen, durch die es "Geschäften" (oder wie immer der Oberbegriff jetzt heißt) nicht erlaubt ist die USK/FSK zu ignorieren. Mir sind aber eben die Texte nicht bekannt, die das gleiche oder ähnliches von den Eltern einfordern. Vor allem gibt es ja immer die Ausnahmeregelungen, wenn eine erziehungsberechtigte Person dabei ist (die gilt sogar schon fürs Kino, wenn ich mich nicht irre).
 
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Dass Mods allwissend sein sollen, verlangt ja auch keiner ;)
Das nicht, aber wenn man solche Informationen in ein Forum postet, dann sollten sie aus "adeligem" Mund auch Hand und Fuß haben.;)

Ich kenne die Gesetzestexte, die dazu führen, durch die es "Geschäften" (oder wie immer der Oberbegriff jetzt heißt) nicht erlaubt ist die USK/FSK zu ignorieren. Mir sind aber eben die Texte nicht bekannt, die das gleiche oder ähnliches von den Eltern einfordern. Vor allem gibt es ja immer die Ausnahmeregelungen, wenn eine erziehungsberechtigte Person dabei ist (die gilt sogar schon fürs Kino, wenn ich mich nicht irre).
Du irrst teilweise.
Im Kino darf zB ein 6 jähriger zu einem Film der ab 12 ist WENN ein Personensorgeberechtigter dabei ist.
Wenn der 6 jährige aber zu einem Film ab 16 oder 18 will, dann ist ihm das auch mit Personensorgeberechtigtem untersagt.
Du sagst das Du die Gesetzestexte des "Jugendschutzgesetzes für Eltern" nicht kennst, dann solltest Du allerdings auch keine Vermutungen als Fakt in den Raum stellen.
Wenn ich das mache ok ich bin ein User, aber ein blauer sollte sowas absolut vermeiden.
 
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Würdet ihr ein 7 Jähriges Kind GTA im Freien Modus spielen lassen?

7 Jahre ist zweite Klasse in der Schule. Das war bei mir die Zeit von, lass mich nachdenken.. Worms und Command & Conquer und der Batman Cartoonserie. Ich denke ich würde erstmal sehen wie weit das Kind ist und je nachdem, würde ich es spielen lassen. Natürlich. Meiner Meinung nach nehmen die Leute das ganze viel zu ernst und der Glaube an USK und FSK ist gleichbedeutend mit dem Glauben an die Worte des Papstes. Erziehung bedeutet, sich mit den Dingen zu beschäftigen und nicht auf das Zeichen einer Institution zu gucken, die rein willkürlich handelt und damit genauso gut vom leicht zurückgebliebenen Motzverkäufer aus der U8 ersetzt werden könnte, ohne dass es jemand merken würde.

Für den Jugendmedienschutz sind Eltern verantwortlich und keine staatlichen oder vornehmlich nicht-staatlichen Institutionen, die aufgrund ihres totalitären Grundgedankens und fehlenden, wissenschaftlichen Fundaments aufgelöst gehören.

Eine Schelle würde übrigens von mir eher jemand bekommen, der mir erzählen möchte wie ich mein Kind medientechnisch zu erziehen hätte.
 
Würdet ihr ein 7 Jähriges Kind GTA im Freien Modus spielen lassen?
Mein Sohn ist jetzt fast 12, aber ich würde ihm es nicht gestatten, GTA zu spielen. Die USK-Freigaben finde ich persönlich auch willkürlich und nicht nachvollziehbar eingestreut (Dead Space, Resident Evil 5 u.a.). Aber sie sind im großen und ganzen eine Richtlinie für Erwachsene und pflichtbewusste Eltern, sich nach diesen Vorgaben zu richten.

Als 7-jähriger bin ich mit Pac Man, Space Invaders und Pitfall groß geworden. Ein GTA oder CoD würde ich heute keinem Kind in diesem Alter erlauben, allein weil die Grafik im Lauf der Zeit schon zu authentisch geworden ist. Es ist zwar kein Fotorealismus, aber es ist keine abstrakte Klötzchengrafik mehr. Sowas gehört nicht in Kinderhände, erst recht kein Open-World-Game, wo man beliebig Zivilisten im freien Modus abknallen kann. Sowas führt nur wieder zu unnötigen Breivik/Steinhäuser-Diskussionen. Überflüssig, imo, die paar Jahre, bis die Kids das altersgerecht spielen dürfen, sind so schnell vorbei und dann können sie selbst entscheiden, ob sie das brauchen/wollen, oder nicht.
 
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Du sagst das Du die Gesetzestexte des "Jugendschutzgesetzes für Eltern" nicht kennst, dann solltest Du allerdings auch keine Vermutungen als Fakt in den Raum stellen.
Wenn ich das mache ok ich bin ein User, aber ein blauer sollte sowas absolut vermeiden.
Ich glaube, dass du hier eine ziemlich extreme Grenze zwischen "blauen" und anderen Usern ziehst, die aber nirgendwo festgeschrieben ist. Wir sind doch keine Anwälte und in der Regel auch nur User.

Hier mal der Gesetzestext:
http://www.jugendschutzaktiv.de/das_jugendschutzgesetz/gesetzestext/dok/62.php

In § 27.4 steht, was ich meinte. Da steht am Ende zwar auch "Dies gilt nicht, wenn die personensorgeberechtigte Person durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzt.", aber falls das noch nie vor Gericht verhandelt wurde, würde ich das mal als bisher "undefiniert" oder "Auslegungssache" bezeichnen.
 
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