Sternitzky
Bekanntes Gesicht
- Mitglied seit
- 21.08.2006
- Beiträge
- 2.017
- Reaktionspunkte
- 0
epd Kassel.
Erwachsene Hartz-IV-Empfänger, die bei ihren Eltern leben, können den vollen Regelsatz beanspruchen. Wie das Bundessozialgericht entschied, betrifft dies alle Kinder ab dem 25. Lebensjahr. Sie bildeten eine eigene Bedarfsgemeinschaft, so das Gericht. Damit gaben die Richter einem 36-jährigen Mann Recht, der sich mit seiner über 65 Jahre alten Mutter eine Wohnung teilt.
Bundessozialgericht, AZ: B zb AS 6/06 R
Mein Fazit:
Endlich werden Eltern für ihre arbeitslosen Kinder nicht mehr bestraft. Es wird zwar immer Familienfreundlichkeit propagiert und zum Kinder kriegen ermuntert, aber kaum sind die Kinder da, merken Eltern, daß sie viel zu oft doof dastehen.
Es wirft kein gutes Licht auf die Bundesregierung, wenn ausgerechnet ein Gericht für etwas sorgen muß, was die BR hätte selbst von Anfang an machen können.
Erwachsene Hartz-IV-Empfänger, die bei ihren Eltern leben, können den vollen Regelsatz beanspruchen. Wie das Bundessozialgericht entschied, betrifft dies alle Kinder ab dem 25. Lebensjahr. Sie bildeten eine eigene Bedarfsgemeinschaft, so das Gericht. Damit gaben die Richter einem 36-jährigen Mann Recht, der sich mit seiner über 65 Jahre alten Mutter eine Wohnung teilt.
Bundessozialgericht, AZ: B zb AS 6/06 R
Mein Fazit:
Endlich werden Eltern für ihre arbeitslosen Kinder nicht mehr bestraft. Es wird zwar immer Familienfreundlichkeit propagiert und zum Kinder kriegen ermuntert, aber kaum sind die Kinder da, merken Eltern, daß sie viel zu oft doof dastehen.
Es wirft kein gutes Licht auf die Bundesregierung, wenn ausgerechnet ein Gericht für etwas sorgen muß, was die BR hätte selbst von Anfang an machen können.