USK: Strafen für Händler?

EarMaster schrieb:
Er begeht aber eine Ordnungswidrigkeit, die mit eine Geldstrafe bis zu 50000 € bestraft wird.
Aber nicht, wenn er im Auftrag eines Erziehungsberechtigten gehandelt hat oder die Erziehungsberechtigung selbst inne hat.
 
EarMaster schrieb:
Das ist schon richtig. Aber das ist bei Brüdern normalerweise nicht der Fall.
klar, das zeigt aber auch schön, dass die Paragraphen nicht unbedingt praxistauglich sind. der ältere Bruder lässt sich beim Spielen vom Jüngeren über die Schulter schauen: fällt das z.B. schon unter "zugänglich machen" oder nicht?
 
EarMaster schrieb:
Was heißt hier nicht praxistauglich? Würdest du deinen Bruder beim Pornoschauen "über die Schulter schauen" lassen?
nein ganz sicher nicht, aber nicht deswegen weil sie Ü18 sind... :D
ich will es mal so sagen: in einer offenen Medien-Gesellschaft wirst du es niemals schaffen solche Inhalte wirklich 100%ig von Jugendlichen fernzuhalten, das würde nur mit massiver Repression und Zensur funktionieren und das kann ja wohl nicht das Ziel sein (auch wenn Beckstein u.a. sich neuerdings für Internet-Zensur a la China erwärmen können, was schon ziemlich unglaublich ist).
auch wenn ich an meine Jugend zurückdenke (was schon ziemlich lange her ist) habe ich es, wenn ich unbedingt wollte, immer geschafft mir solche Inhalte zu besorgen oder zugänglich zu machen und das obwohl meine Eltern alles andere als locker in diesen Dingen waren.
 
Omega schrieb:
nein ganz sicher nicht, aber nicht deswegen weil sie Ü18 sind... :D
Na siehste, es ginge also schon, Spiele ohne Jugendfreigabe auch ohne den kleine Bruder (solltest du denn einen haben) an der Schulter hängend zu spielen.

Omega schrieb:
ich will es mal so sagen: in einer offenen Medien-Gesellschaft wirst du es niemals schaffen solche Inhalte wirklich 100%ig von Jugendlichen fernzuhalten, [...]
Man muss es aber auch nicht gerade zu einfach gestalten. Ich hänge nicht sehr an den Alterangaben auf den Spielen. Ich bin sicher ein nicht geringer Anteil der 16jährigen kann auch mit einem ab 18-Titel umgehen. Aber es gibt leider auch einen ebenso nicht geringen Anteil, der nicht damit umgehen kann. Das Abschätzen zu welche Gruppe ein Jugendlicher gehört ist Aufgabe der Eltern. Das das heutzutage nicht mehr so leicht ist, wie vor 30 Jahren ist mir klar, aber trotzdem bleibt das die meiner Meinung nach beste Lösung.
 
Zuletzt bearbeitet:
EarMaster schrieb:
Na siehste, es ginge also schon, Spiele ohne Jugendfreigabe auch ohne den kleine Bruder (solltest du denn einen haben) an der Schulter hängend zu spielen.
ja, habe ich schon, aber da der inzwischen auch schon 43 ist, ist das nicht mehr so das Thema um das es hier geht. :D
 
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