- 30.07.2007, 15:46 #61
Also bei Fable hatte man auch eine wahl zu treffen töte ich meine schwester und bekomm die ultimative kraft oder nicht. da ich eher gut war meistens hab ich sie natürlich nie gekillt da ich mich so stark genug fand.
und das ganze mit dem ausweis an der kasse also jeder hat irgendwo ein spiel das in gefahr ist zensiert oder gar verboten zu verden wen ich es dadursch verhindere das ich mein ausweis zeige dan wüde ich sogar für ab 12 spiele das ding zeigen und bin bald 28.
und würde das besser kontrolliert werden dan hätten wir vieleicht leichtere kontrollen.
abgesehen davon bin ich der meinug das es gewalt schon vor den videospiele gab also versteh ich das ganze gelaber nicht würklich. im 18 jahrhundert gab es noch öffentliche hinrichtungen da standen hunderte tausende da und haben sich das reingezogen mit jubel wie in einem stadion.und noch in diesem jahrhundert 2 weltkriege und ein paar kleinere und es wird immernoch gekämpft auf der welt keine ahnung wer da der meinung ist das wir in frieden leben. oder gar das VIDEOSPIELE die schuld an dem ganzen sind das es gewalt gibt.
da solte man eher die HANDYS MIT KAMERA verbieten oder ab 18 erlauben da es viele idioten gibt die dan leute umhauen und das ganze noch filmen super lustig haha oder !.
also für mich nicht.
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- 30.07.2007, 18:49 #62
Zitat von Edu
The first rule of Computer Club is you do not talk about Computer Club.
- 31.07.2007, 10:03 #63
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Bin in Frankreich am shoppen in nem riesigen Einkaufzentrum in der Gameabteilung.Da hingen die Schlümpfe neben Beinharten Shootern wie "Soldier of Fortune" ect.Beobachte das ein wenig.Die Kidds haben solche Games gar nicht beachtet.Das selbe in NL,in einer großen Videotehk eine feine presentation des neuen "Hellraiser" Film.Die ganzen Jugendliche die reinkamen haben noch nichtmal hingesehen.In Deutschland undenkbar solche Scenen.Und wieviel Schulamokläufer gibt/gab es da?(In NL ist mir nur ein Fall bekannt)
- 02.08.2007, 02:46 #64
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Also, ich muss mal ganz ehrlich sagen, ich bin unter 18. Und ich kaufe das Game vielleicht. Und wenn ich es kaufe, dann ist es mir wurscht,was die USK sagt. Und ich habe schon meine Quellen, wo ich die normale, deutsche Version davon holen kann. Von wegen Moral. Wenn ein Game gut ist (meiner Meinung nach), kaufe ich es. Wenn es es schlecht ist, nicht. Punkt.
- 02.08.2007, 08:21 #65
Zitat von gaming is not a crime!
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- 02.08.2007, 17:50 #66
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Zitat von streak
Das bei Okaysoft stimmt nicht immer ganz, es kann sein, dass es in unseren südlichen Nachbarländern die europäische Version gibt, nur eben halt auf Deutsch. Ich denk auch, dass ich dann mal zur GC und mich da mit BPjM (grrr, die A****f****r) und USK streiten kann.
- 02.08.2007, 18:09 #67
Zitat von gaming is not a crime!
Dann bestell den ******** mal viele grüße von mir.
- 02.08.2007, 20:32 #68
Zitat von gaming is not a crime!
- 03.08.2007, 10:17 #69
Zitat von gaming is not a crime!
Wie kommst Du jetzt darauf? Und was hat Okay Soft nun mit den Versionen in unseren südlichen Nachbarländern zu tun? Es lag mir fern, Werbung zu machen, nur wenn es um Originalfassungen beziehungsweise Unterschiede zwischen den Versionen geht, ist das halt meine erste Anlaufstelle. Die Informationen da waren MEINER Erfahrung nach immer sehr zuverlässig und notfalls kann man da auch per E-Mail nachfragen und wird zuverlässig informiert.
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- 03.08.2007, 16:08 #70
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Zitat von Harlequin
- 03.08.2007, 16:20 #71
Zitat von gaming is not a crime!
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- 06.08.2007, 17:49 #72
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Zitat von streak
- 09.08.2007, 21:59 #73
Dafür hat uns Gott das Onlineeinkaufen geschenkt, wo keine Passkontrollen gemacht werden können
.
Ne mal ehrlich es hat schon seinen Sinn, dass die Passkontrollen machen. Sowas haben wir jetzt in der Schweiz auch, wo es eigentlich gar keine USK gibt. Trotzdem kriegen wir die Spiele, falls wir sie mit den Eltern einkaufen und 18er Spiele übers Internet kann man nur per Kreditkarte zahlen.
- 10.08.2007, 04:21 #74
Zitat von Janic
Zitat von Janic
Zitat von Janic
§ 131
Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
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- 10.08.2007, 23:03 #75
Da habe ich ja gleich einiges gelernt. Ist also PEGI ein internationales Gesetz? Und dieses Gesetz hast du ja aus einem deutschen Gesetzesbuch bzw einer deutschen Seite. Da die CH nicht in der EU ist dürfen wir eigene Gesetze machen und ihr könnt nichts dagegen tun. Soviel ich weiss ist das so. Aber kann mich aber auch irren.
Trotzdem das Spielevertreiben per Post ist sehr unsicher. Der Pöstler legt das Paket in den Briefkasten und bringt es nicht gleich vorbei, denn pro Haus darf hier ein Postbote pro Haus! nur 30 Sekunden haben! inkl grössere Pakete zur tür bringen.
Ich dachte, dass ihr euch in D Strafbar macht, wenn ihr Spiele ab 18 Jugendlich schenkt. Somit würden sich ja die Eltern strafbar machen?
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