half_baked222
Bekanntes Gesicht
Die USK hat keine Kennzeichnung vorgenommen, was heißt, daß das Spiel keine "keine Jugendfreigabe" erhählt. Die Selbstkontrolle hat zwei Möglichkeiten:Sebbosaurus schrieb:und warum? weil doch seitens microsoft offiziell kein exemplar in deutschland erscheinen wird - oder verstehe ich das system jetzt völlig falsch?
wenn microsoft das spiel nach deutschland bringen würde, müßte die usk entscheiden, ob nun "Keine Jugenfreigabe" oder ob es gar verboten werden müßte.
indizierung gibt es auch noch, oder is diese mittlerweile mit "keine jungendfreigabe" gleichzusetzten, mitsamt werbeverbot? da bin ich mir jetzt nicht sicher. früher war das anders, aber heute wird das glaube ich zusammengefasst.
1. Einteilung und somit generelle Freigabe nach den Alterskriterien
2. Keine Kennzeichnung und somit den Weg frei machen für die böse BPjM
Die USK selber indiziert oder beschlagnahmt nichts. Crackdown war anscheinend zu "brutal", um regulär als 18er-Titel vertrieben werden zu dürfen. Spiele ohne Kennzeichnung sind automatisch nur für den Verkauf an Volljährige freigegeben und können nach Antrag von der BPjM indiziert werden. Praktisch kommt keine Kennzeichnung einer Indizierung gleich. Bei ungetesteten Importen bin ich mir nicht ganz sicher, theoretisch dürfte ein ausländisches Wildpferdeabenteuer mit Barbie ohne Stempel der USK hier dann ab 18 sein und könnte bei Langeweile seitens der BPjM indiziert werden.
Denkbar ist zwar, daß Microsoft sich von vornherein entschlossen hat, Crackdown in Deutschland nicht zu vertreiben, wovon du ausgegangen bist. Doch in dem Fall hätte man einen Markt von rund 80 Millionen ignoriert, ohne überhaupt wissen zu können, ob die USK das Spiel nicht mit "keine Jugendfreigabe" oder einem anderen Stempel freigibt. Hat ein Titel erstmal eine Alterskennzeichnung, kann es nicht mehr indiziert oder beschlagnahmt werden. Grob gesagt ist der USK der Klodeckel der BPjM. Ist der geschlossen, geht nichts mehr rein. Der Handel kann nach Belieben die Spülung betätigen.