Wolfpig
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Darkknight666 schrieb:Es gibt aber auch Ausnahmen man sieht es an Command & Conquer Generals wurde die Orginalversion ja auch nachträglich indiziert obwohl es eine Altersfreigabe der USK hatte oder.
...Das war dann aber, wenn ich mich recht erinnere, vor der letzten änderung des Jugendschutzgesetzes, wo so ein vorgehen noch erlaubt gewesen ist, da zu dem Zeitpunkt die USK angaben nicht verbindlich waren...
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