SethSteiner
Bekanntes Gesicht
libgermany schrieb:natürlich, Rache ist ein niederer Beweggrund gemäß § 211 StGB und den ergänzenden führenden Rechtskommentaren (vgl. Uwe Wesel etc).
Wenn Du gerade andeuten wolltest, dass es nicht mehr Mord ist, wenn man "einen Grund" hat, liegst Du völlig falsch. Gerade dann ist es Mord (und nicht Totschlag)
Nein ich wollte nur andeuten das es ja vielleicht sein könnte, das es kein niederer Beweggrund ist sondern was anderes. Auf das letzendliche Urteil was bei rauskommt wollt ich nicht hinnaus.^^ Aber danke das du das nochmal aufgezeigt hast.