Johnleth
Erfahrener Benutzer
Wo ist da das Problem?
Er hat doch recht, der gute Mann.
Mann muss aber differenzieren (zB zwischen Gewalt verherrlichend und Gewalt darstellend).
Das es solche Killerspiele in Deutschland nicht gibt, dafür sollte eigentlich die extra dafür eingeführte StGB Vorschrift sorgen.
Er hat doch recht, der gute Mann.
Mann muss aber differenzieren (zB zwischen Gewalt verherrlichend und Gewalt darstellend).
Das es solche Killerspiele in Deutschland nicht gibt, dafür sollte eigentlich die extra dafür eingeführte StGB Vorschrift sorgen.
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