@ Kilroy
nachdem Computec CyPress platt gemacht hat, darf man ihnen wohl die pest an den hals wünschen.
wie ich vorher schon sagte, es nicht förderlich für die usk, dass solche dinge passieren. wobei es in diesem falle ja eh wurst ist. man kann sich das game ja problemlos, legal aus dem netz saugen. der jugendschutz sollte dennoch eingehalten werden, solange ich als volljähriger trotzdem an meine games komme, können die den kleinen verbieten was sie wollen. ich wehre mich nur, wenn man mir vorschreiben will, was ich zu spielen habe und was nicht.
ansonsten lässt sich über jugendschutz trefflich streiten, würde C&C1 (engl.) auch eine usk 16 einstufung verpassen, aber ich habe es nicht zu entscheiden.
@ anbei
<<(*) Die Obersten Jugendbehörden der Länder haben mit Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes zum 01. April 2003 die USK-Altersempfehlungen, die zwischen dem 01.04.1994 und dem 31.03.2003 von den USK-Gutachtenden ausgesprochen wurden, als Freigaben im Sinne des Jugendschutzgesetzes übernommen. Dies gilt nicht für die Spiele, die vor dem Inkrafttreten des Jugendschutzgesetzes die Altersempfehlung „nicht geeignet unter 18 Jahren“ erhalten haben sowie für die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierten Bildträger mit einer USK-Empfehlung. Ungekennzeichnete Produkte sind daher mit dem Vermerk „kein Kennzeichen“ versehen.>>
Quelle:
http://www.usk.de/64_Pruefdatenbank.htm
nach meiner lesart dürfen ungeprüfte spiele (kein kennzeichen) nicht an unter 18jährige verkauft werden.