Allgemeine DVD-Fragen

Uncle schrieb:
Ich kann dir die Amazon Rechnung gerne per PN schicken. "§$%&/()=?...

na also, schicks zurück :lol:

du solltest mehr altersgerechte filme schauen, dann würde hirn einschalten auch wieder klappen.......
 
Zuletzt bearbeitet:
TonySoprano schrieb:
na also, schicks zurück :lol:

Sag ihm doch wenigstens noch die Postleitzahl von MiraMax;)

Ich vermute einfach mal das die Frage von Uncle nicht ganz ernstgemeint war.:)
 
Jared Kimberlain schrieb:
Entschuldige Franz, das ist Blödsinn.
Sicher hat ein Erziehungsberechtigter eine Menge Entscheidungsfreiheiten für seine Kinder. In der Freigabenregel hat das aber so keine Anwendung. Gruß,J.K.

Dieser "Blödsinn" ergibt sich aus § 131 StGB(Gewaltdarstellung).
Lieber J.K., schau mal ins Strafgesetzbuch, besonders der Absatz 4 des § 131 StGB regelt die Rechte der Eltern bzgl. ihrer minderjähriger Kinder auch in Bezug auf verbotene DVDs.
Natürlich sind der elterlichen Gewalt auch Grenzen gesetzt, aber zunächst mal sind die Eltern/Erziehungsberechtigten diejenigen, die über ihre Kinder bestimmen.
So ist das nun mal in einer Demokratie, ob es einem paßt oder nicht.
 
Uncle schrieb:
Habe heute Kill Bill Vol. bekommen. Nun hab ich die durchsichtige Folie abgemacht und die Hülle auf. Da kam mir die DVD entgegen und da es vprher schön geklappert hat denke ich das sie die ganze Zeit in der Hülle lag. Wo muss ich mich da melden? KIll Bill ist von MiraMax.
Ist die DVD überhaupt defekt / verkratzt ?
Soetwas passiert nämlich öfters , zumindestens hatte ich das schon öfters. Bloß auf Verdacht Umtauschen ist doch die ganze Sache nicht wert.
 
Soll das heißen, wenn die Eltern einen das Erlauben darf man das Schauen, dann ist das ja alles mit der FSk schwachsin.
 
dax schrieb:
Sag ihm doch wenigstens noch die Postleitzahl von MiraMax;)

Ich vermute einfach mal das die Frage von Uncle nicht ganz ernstgemeint war.:)

Wenns ihm weiterhilft : Mira Max ist die Frau vom Mirco Max .( Wegen PLZ ) :lol:
 
Freddy Krueger schrieb:
Soll das heißen, wenn die Eltern einen das Erlauben darf man das Schauen, dann ist das ja alles mit der FSk schwachsin.

Die FSK-Empfehlungen sind kein Schwachsinn .
Sie geben dem Erziehungsberechtigten einen Hinweis darauf, welcher Film für welches Alter geeignet ist.
In unserem Rechtsstaat bestimmen die Eltern, was man schauen darf,denn die Eltern erziehen die Kinder und nicht der Staat.
In der DDR mag das vielleicht anders gewesen sein, denn dort bestimmte die Partei, wie Kinder zu erziehen sind.
Das muß ich doch nicht immer wiederholen?
 
Franz Walsch schrieb:
Dieser "Blödsinn" ergibt sich aus § 131 StGB(Gewaltdarstellung).
Lieber J.K., schau mal ins Strafgesetzbuch, besonders der Absatz 4 des § 131 StGB regelt die Rechte der Eltern bzgl. ihrer minderjähriger Kinder auch in Bezug auf verbotene DVDs.
Natürlich sind der elterlichen Gewalt auch Grenzen gesetzt, aber zunächst mal sind die Eltern/Erziehungsberechtigten diejenigen, die über ihre Kinder bestimmen.
So ist das nun mal in einer Demokratie, ob es einem paßt oder nicht.

Franz, ich habe ganz sicher nichts gegen Demokratie.
Gesetzestexte sind immer super. Der von dir zitierte §131 sagt doch schon in seinem ersten Absatz aus, dass jeder der Gewaltdarstelltung an Personen unter 18 weitergibt mit Freiheitsstarfe bestraft wird.
Dein Absatz 4 setzt nur Absatz 3 außer Kraft.
Im Übrigen gibt es satt und schmutzig Urteile, die genau solches Verhalten als grob fahrlässig verurteilt haben. Eltern bestimmern sicher über ihre Kinder, setzen aber kein Recht außer Kraft.
Ich kenne deine Meinung zu dem Thema und teile sie anteilig auch.
Nur halte ich diese sehr einseitige Darstellung für gefährlich verfälschend. Und gerade in einer Demokratie sollte man doch jede Sache auch von zwei Seiten betrachten. ;)

Gruß,
J.K.
 
Franz Walsch schrieb:
Die FSK-Empfehlungen sind kein Schwachsinn .
Sie geben dem Erziehungsberechtigten einen Hinweis darauf, welcher Film für welches Alter geeignet ist.
In unserem Rechtsstaat bestimmen die Eltern, was man schauen darf,denn die Eltern erziehen die Kinder und nicht der Staat.
In der DDR mag das vielleicht anders gewesen sein, denn dort bestimmte die Partei, wie Kinder zu erziehen sind.
Das muß ich doch nicht immer wiederholen?

Na ja, vielleicht ja mal etwas ausführlicher.
Denn das sind keine Empfehlungen, sondern nach dem Jugendschutzgesetz verbindliche Einstufungen, die z.B. auch kein Erziehungsberechtigter öffentlich außer Kraft setzen kann.

Versuche mal mit einem zwölfjährigen ins Kino zu gehen, wo der Film eine 16er Freigabe hat.
Das wird nicht klappen. Ebensowenig kannst du ein Kind in der Videothek anmelden, mit der Freigabe, er darf alles leihen. Damit brichst du Gesetze.

Und wenn du es zu Hause machst, kommen wir sehr schnell in den Bereich groß fährlässig.
Deine Anspielung auf die DDR empfand ich übrigens als ziemlich überflüssig.

Gruß,
J.K.
 
Franz Walsch schrieb:
Die FSK-Empfehlungen sind kein Schwachsinn .
Sie geben dem Erziehungsberechtigten einen Hinweis darauf, welcher Film für welches Alter geeignet ist.


Das erzähl doch bitte mal meinem Ex - Kinochef ! Die FSK Angaben sind verbindlich ( auch für die Erziehungsberechtigeten ) und sind einzuhalten.War übrigens eine der Abschlussfragen für mein Diplom zum Filmtheaterkaufmann.

Sonst würde es den ganzen Kram mit den FSK Freigabekarten,die jedem Film oder den Werbematerialien beiliegen und die ( je nach Bundesland) den entsprechenden Ämtern vorgelegt werden müssen,sicherlich nicht geben.

Vor einigen Jahren hatte eine Vater seinen 16 jährigen Sohn in einen Film ab 18"geschmuggelt" .Ausgerechnet an dem Abend kamen Jugendamt,Polizei und Ordnungsamt.Die Strafe betrug an die - umgerechnet - 8.000 Euro.Nach drei Instanzen verlor mein Chef vor Gericht.Er hatte leider ähnlich argumentiert wie Du!
 
Jared Kimberlain schrieb:
Versuche mal mit einem zwölfjährigen ins Kino zu gehen, wo der Film eine 16er Freigabe hat.
Das wird nicht klappen. Ebensowenig kannst du ein Kind in der Videothek anmelden, mit der Freigabe, er darf alles leihen. Damit brichst du Gesetze.
Völlig richtig. So ist die Gesetzeslage, auch wenn man diese unter Beihilfe eines weiteren Paragraphen auszuhebeln versucht sein kann. Ein für mich auch in vielen Fällen absolut sinnvolles und richtiges Gesetz. Denn es gibt wenigstens den vernünftigen Eltern, ihren darüber meuternden Spößlingen deren Freundes-Väter das alles viel lockerer und cooler sehen, ein Argument zur Untermauerung ihres Standpunktes in die Hand. Das natürlich "sorglose" Eltern die Gesetzeslage in den Videotheken damit demontieren, daß sie "Hills Have Eyes" für ihre Kinder dort ausleihen, kann niemand verhindern. Habe ich gestern erst erlebt und auf Nachfrage eine höchst ungehaltene Antwort bekommen. Aber unter Strafe steht dieses Verhalten durchaus, auch wenn die tatsächlich in diesem Punkt erhobenen Anklagen in einem mikroskopisch kleinen Verhältnis zum täglichen Usus stehen. Da ist der Kassierer an der Kinokasse, so fern er vom Betreiber diesbezüglich klar instruiert wurde, noch die größte Barriere für derartige Eltern, ihr "Recht" auf freie Erziehung auszuüben.
 
die fsk16 und fsk18 einstufungen sind meiner meinung nach überarbeitungswürdig.
was fehlt ist eine fsk10 sowie fsk15 und die 16er weg.
Harry Potter z.B. ab 6 ist für mich nicht nachvollziehbar. denke das in diesen altersregionen eher geprüft und mit bedacht gehandelt werden sollte, als bei nem 16 jährigen

was anderes
Ghostbusters
was ist besser,- die Filme einzeln (wegen Original Cover) oder die grüne Box bzw. gibt es irgendwo Bilder wie die grüne Box von innen aussieht?
 
kelte schrieb:
was anderes
Ghostbusters
was ist besser,- die Filme einzeln (wegen Original Cover) oder die grüne Box bzw. gibt es irgendwo Bilder wie die grüne Box von innen aussieht?

Wenn Du noch überhaupt an das Giftgrüne Ghostbusters Digipak rankommst würde ich Dir dieses natürlich empfehlen! Sollte es nur das Alpha Case sein reichen auch die Single Ausgaben. Aber bedenke das in der Box mehr Boni enthalten ist. Zumindest sind zwei Zeichentrick Episoden der "The Real Ghostbusters" enthalten :):hoch:
 
gelini71 schrieb:
Ist die DVD überhaupt defekt / verkratzt ?
Soetwas passiert nämlich öfters , zumindestens hatte ich das schon öfters. Bloß auf Verdacht Umtauschen ist doch die ganze Sache nicht wert.
Hatte sie nun mal für 5 Minuten im Player und scheint schadensfrei zusein.
Und für die Leute meinen ich sollte mir DVDs mit FSK 12 kaufen....
Ich bin 15 und werde am 16.03 16. Ich werde bestimmt nicht am 16.03 reifer sein als ich es am 15.03 oder am 1.02 war!
 
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