D@RTH-V@DER
Bekanntes Gesicht
Ist heute die nicht die Nacht auf den 1. Mai ? Geh in die Disco und feier und lern neue Leute kennen
...zu dem hier geschriebenen
genauer bitte es hilft niemanden wenn du es verallgemeinst
...zu dem hier geschriebenen
Ist heute die nicht die Nacht auf den 1. Mai ? Geh in die Disco und feier und lern neue Leute kennen
Ich glaub nicht, dass man das spezifischer ausdrücken kann... Und warum gräbst du so einen "alten" Post wieder aus?...
ich grab ihn nicht aus war blos nicht on
Es war doch nur eine Plastik-Rose.
So hin & weg bin ich auch nicht, das ich die ganze Bude leergeräumt hätte.
Egal - nähsten Monat habe ich 4 Tage sturmfreie Bude. Dann heißt es PARTY!
Müsste mir dann noch 'n paar Cocktail-Rezepte besorgen.
Ich bin auch mal ehrlich: Nimm Deine Flossen von ihr!
Ich bin auch mal ehrlich: Nimm Deine Flossen von ihr! Ist nämlich strafbar solange sie unter 16 ist.
Ich glaube langsam nicht mehr an die Echtheit dieses Threads.
Wirkt alles irgendwie aufgesetzt und ausgedacht.
STBG schrieb:§ 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie 1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
P.s.: Damit ihr es genau wisst:
Zitat von STBG
§ 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen [...]