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Ghost Rider

Leif-Erik schrieb:
ja, die wurden mir gutgeschrieben. ich wollte das bike ja behalten, weil umtausch nicht drin war :)

lol der spinner von areadvd hat nach bissle generve 10 euro gutschrift angeboten bekommen :huh:
aber will der ja nicht,der will ja eine neue box sofort haben weil die ja soviel wert ist :autsch:
zieht euch das echt rein,es lohnt sich,besonders sein brief an die rechtsabteilung von amazon ist zu geil

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20.07.2007 habe ich bei Ihnen unter der oben genannten Bestellnummer den Artikel „Ghost Rider - Extended Version - Limited Edition“ zum Preis von 49,97 Euro bestellt. Der Kaufvertrag ist spätestens durch Ihren Versand des Artikels zustande gekommen.

Leider war bei der Motorradfigur der Lenker abgebrochen. Dies habe ich Ihrem Kundenservice sofort mitgeteilt. Mehrfache Versuche meinerseits, Ihren Kundenservice dazu zu bewegen, meine Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, führten lediglich zu wenig erfreulichen E-Mails mit zusammengeklickten Textbausteinen. Jedenfalls bietet mir Ihr Kundenservice lediglich eine Minderung von 10,00 Euro oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag an.

Dies kann ich nicht akzeptieren. Ich habe gemäß § 439 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Beseitigung des Mangels durch Sie dürfte nicht möglich sein: Ein abgebrochener Lenker würde selbst dann, wenn er sorgfältig angeklebt würde, immer als solcher zu erkennen sein und den Wert des Sammlerstücks deutlich mindern. Ohnehin habe ich das Wahlrecht, welche Art der Nacherfüllung ich geltend machen möchte. Aufgrund dessen möchte ich die Lieferung einer mangelfreien Sache. Die mangelhafte Sache gewähre ich gerne gemäß § 439 Abs. 4 BGB zurück.

Die von mir gewählte Art der Nacherfüllung ist nicht unmöglich. Es ist ohne weiteres möglich, neue und originalverpackte Artikel „Ghost Rider - Extended Version - Limited Edition“ zu erwerben. Einen Nachweis der Beschaffbarkeit kann ich gerne erbringen.

Die Nacherfüllung ist auch nicht im Sinne des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich. Zugegebenermaßen müssten Sie, wenn Sie einen neuwertigen Artikel auf dem freien Markt beschaffen, einen höheren Preis als 49,97 Euro bezahlen. So verlangt derzeit der günstigste Anbiete auf Ihrem Marktplatz „marketplace“ 108,90 Euro. Der von mir an Sie gezahlte Kaufpreis ist jedoch für die Frage der Verhältnismäßigkeit nicht relevant. Dies wird daran deutlich, dass § 439 Abs. 3 S. 2 BGB auf den Wert der Sache abstellt. Der Wert der Sache wird – gerade bei Sammlerstücken wie hier – auf dem Markt durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Das DVD-Set ist demnach – im mangelfreien Zustand – mehr als doppelt so viel wert, wie der Kaufpreis beträgt. Dies bedeutet lediglich, dass Ihr Kaufpreis günstig war – und dies schränkt die Gewährleistungsansprüche des Käufers nicht ein. Diesbezüglich darf ich auf die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 04.02.2003, NJW 2003, S. 1053, hinweisen. Ich fordere Sie daher auf, mir eine mangelfreies, neues und originalverpacktes DVD-Set zu übersenden.

Gleichzeitig fordere ich Sie auf, mir die Kosten für diesen Brief zu erstatten. Durch die endgültige Weigerung Ihres Kundenservices, meinen Anspruch auf Nachlieferung zu erfüllen, befinden Sie sich in Verzug mit dem Nacherfüllungsanspruch. Die Kosten für diesen Brief, die ich entgegenkommender Weise lediglich in Höhe von 55 Cent für das Briefporto beziffere, stellen einen Verzugsschaden dar. Ebenfalls entgegenkommender Weise verzichte ich auf eine Auszahlung des Betrages, sondern bin mit einer Gutschrift auf meinem Kundenkonto einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

ich glaub die feiern da auch erstmal ne party nach der email lol
 
Zuletzt bearbeitet:
stanleydobson schrieb:
zieht euch das echt rein,es lohnt sich,besonders sein brief an die rechtsabteilung von amazon ist zu geil

ich glaub die feiern da auch erstmal ne party nach der email lol

Mann, ist der Brief genial!:hoch: Den kopiere ich mir gleich mal und schicke den leicht abgeändert an amazon, weil ich einen minimalen Knick auf der Blister-Verpackung des 300-Helms habe!:ugly:
:lol: :lol:
 
der brief ist ja echt mal der hammer..:hoch: , wie geil

@ SAB:

glaube mache das gleiche wie du, habe nämlich auch den ein und anderen knick bei meiner 300-edition... müsste man eigentlich machen...

mfg
jochen
 
So langsam bin ich überzeugt davon, daß der Gute kein weltfremder Spinner ist. So wie der Brief abgefaßt ist, deutet dieser durchaus auf einen juristischen Background des Autors (wer immer dies auch war) hin. Bis jetzt ist diese Sache bei mir so nebenher vorbeigelaufen, aber jetzt interessiert es mich wirklich, wie das jetzt ausgeht. Denn, so ganz unrecht hat er nicht und dies auch sehr ordentlich begründet. Bin, wie gesagt, auf das Resultat gespannt und vor allem, ob der Briefschreiber es im Zweifelsfall auf einen klärenden Proeß ankommen lassen würde.
 
Travis Bickle schrieb:
So langsam bin ich überzeugt davon, daß der Gute kein weltfremder Spinner ist. So wie der Brief abgefaßt ist, deutet dieser durchaus auf einen juristischen Background des Autors (wer immer dies auch war) hin. Bis jetzt ist diese Sache bei mir so nebenher vorbeigelaufen, aber jetzt interessiert es mich wirklich, wie das jetzt ausgeht. Denn, so ganz unrecht hat er nicht und dies auch sehr ordentlich begründet. Bin, wie gesagt, auf das Resultat gespannt und vor allem, ob der Briefschreiber es im Zweifelsfall auf einen klärenden Proeß ankommen lassen würde.

Genau das gleiche wollte ich gestern auch schon posten,habe mich aber zurückgehalten.Ich denke sowiso,dass sich die meisten Kunden heutzutage viel zu viel gefallen lassen und fast alles klaglos hinnehmen weil sie keine Ahnung haben,was geht oder zu träge sind,solche Briefe/Beschwerden zu verfassen um sich in der Folge auf einen (Rechts) - Streit einzulassen!
 
Kinomensch schrieb:
Ich denke sowiso,dass sich die meisten Kunden heutzutage viel zu viel gefallen lassen und fast alles klaglos hinnehmen weil sie keine Ahnung haben,was geht oder zu träge sind,solche Briefe/Beschwerden zu verfassen um sich in der Folge auf einen (Rechts) - Streit einzulassen!

:eek: und dann komm ich mit meiner 3,- gutschrift :heul:
 
Leif-Erik schrieb:
:eek: und dann komm ich mit meiner 3,- gutschrift :heul:

Nicht weinen,mein Lieber!Wenigstens hast DU ein bisschen was getan und immerhin 3,- € zurückbekommen.Waren mal 6,- DM! ;) :hoch:

Aber habe ich nicht Recht?Dadurch,dass mir schon so einiges an Mist widerfahren ist im Leben,lasse ich mir nichts mehr gefallen.Wenn mir ein/e Verkäufer/in blöd kommt,lasse ich mir immer den Abteilungsleiter geben und mache solange Theater,bis die Sache geklärt ist.

Natürlich nur,wenn ich mich auch im Recht fühle und nicht wegen jeder Kleinigkeit.Ist mir auch zum Glück bisher noch nicht sooo oft passiert! ;)
 
Travis Bickle schrieb:
So langsam bin ich überzeugt davon, daß der Gute kein weltfremder Spinner ist. So wie der Brief abgefaßt ist, deutet dieser durchaus auf einen juristischen Background des Autors (wer immer dies auch war) hin. Bis jetzt ist diese Sache bei mir so nebenher vorbeigelaufen, aber jetzt interessiert es mich wirklich, wie das jetzt ausgeht. Denn, so ganz unrecht hat er nicht und dies auch sehr ordentlich begründet. Bin, wie gesagt, auf das Resultat gespannt und vor allem, ob der Briefschreiber es im Zweifelsfall auf einen klärenden Proeß ankommen lassen würde.

naja wenn man sich den thread auf area dvd mal durchliest und weitere comments von anderen usern dazu,scheinen die wohl der meinung zu sein der hätte 2-3 semester jura studiert und das wars,denn er wurde von anderen gleich an verschiedenen passagen korregiert bei erwähnten § und das dies und das schon durch das und das urteil aufgehoben wäre und /oder das und das nicht zutreffen würde etc etc

am besten mal auf www.areadvd.de gehen,ghost rider thread und die letzten paar seiten des threads mal durchlesen

ich könnte es auch ganz einfach machen und dieses thema mal im jura forum in den raum werden :)


Meine Meinung:

Er spinnt:

1)amazon hat keine mehr auf lager also können sie keinen ersatz liefern weil ausverkauft
2)sollen ja angeblich im november nochmal welche kommen,dann kann er ja da auf ersatz bestehen und würde ihn sicher auch bekommen
3) hat amazon 10 euro ermäßigung angeboten und im letzten fall,nehmen sie auch die ware zurück und erstatten den kaufpreis
4)kann das auch auf dem versandweg beschädigt worden sein

was soll amazon noch machen?wenn sie keine ware haben ,können sie nix austauschen...zu verlangen,die box bei ebay oder so zu ersteigern,ist IMO lächerlich
 
Zuletzt bearbeitet:
stanleydobson schrieb:
was soll amazon noch machen?wenn sie keine ware haben ,können sie nix austauschen...zu verlangen,die box bei ebay oder so zu ersteigern,ist IMO lächerlich
Seh ich genauso. Amazon hat diesem Typen doch gute und faire Angebote gemacht.
Das mit ebay ist einfach nur zum :D
 
stanleydobson schrieb:
ich könnte es auch ganz einfach machen und dieses thema mal im jura forum in den raum werden :)
Ja, warum denn nicht? Wenn du gerade Zeit und Lust dazu hast, wäre das eine ganz interessante Sache.
Wie gesagt, finde ich die Sache langsam aber sicher interessant. Besonders neugierig bin ich, wie weit der Typ zur Durchsetzung seiner Ziele zu gehen bereit ist. Ob er es tatsächlich bis zu einem Prozeß kommen läßt (was ich bezweifle), oder auf halben Weg kehrt macht. Amazon kann und wird seiner Forderung wohl mit Sicherheit nicht nachkommen. Ganz besonders nicht, nachdem er die Sache öffentlich gemacht hat. Denn das hätte derart weitreichende und unabsehbare Folgen für die Zukunft, die sich Amazon mit Sicherheit nicht ohne Urteil freiwillig ans Bein bindet.
 
Ma(c)festus schrieb:
hab ich auch gekriegt,könnte jemand den Gutschein schon einlösen bei mir steht immer Code nicht korrekt,oder Zahlendreher!!
heute kam diese Mail
jetzt komms: neuer Liefertermin
Voraussichtliches Lieferdatum: 06.11.2007 - 08.11.2007:autsch: :autsch:

Pustekuchen
Lieferung Nr. 1: wird bald versandt Wir bereiten diese(n) Artikel gerade für den Versand vor, daher sind Änderungen oder Stornierungen nicht mehr möglich. Möchten Sie Informationen darüber, wie Sie Artikel an uns zurücksenden
Bestellte Artikel Preis
1 Exemplar(e) von: Ghost Rider - Extended Version - Limited Edition [DVD]
Von: Nicolas Cage (Darsteller), et al
Verkauft von: Amazon EU S.a.r.L.
EUR 49,97

hoffe nicht das es die Rückläufer sind
 
@Ma(c)festus: Habe gerade mal auf der Bestellpage vom Amazon geschaut und dort steht das gleiche wie bei dir, ich hoffe auch, das das keine Rückläufer sind...
 
Meine wurde ursprünglich auch auf den November verschoben - wurde aber heute ausgeliefert. Ich hoffe das zumindest das Teil heil bei mir ankommen wird. Die 300 Box hat auf der langen Reise in die Schweiz arg gelitten:ugly:
 
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