SAB
Bekanntes Gesicht
Leif-Erik schrieb:ne, echt jetzt? muss ich mal nachlesen
Los Erik, gib es endlich zu, das du das doch warst!
Leif-Erik schrieb:ne, echt jetzt? muss ich mal nachlesen
SAB schrieb:Los Erik, gib es endlich zu, das du das doch warst!
Leif-Erik schrieb:nee, leute. hab doch schon 3,- von amazon gutgeschrieben bekommen
SAB schrieb:Echt, hast du echt etwas von denen bekommen! Das ist doch was, auch wenn es nur 3,- Euro sind!
Cool!Leif-Erik schrieb:ja, die wurden mir gutgeschrieben. ich wollte das bike ja behalten, weil umtausch nicht drin war
Leif-Erik schrieb:ja, die wurden mir gutgeschrieben. ich wollte das bike ja behalten, weil umtausch nicht drin war
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20.07.2007 habe ich bei Ihnen unter der oben genannten Bestellnummer den Artikel „Ghost Rider - Extended Version - Limited Edition“ zum Preis von 49,97 Euro bestellt. Der Kaufvertrag ist spätestens durch Ihren Versand des Artikels zustande gekommen.
Leider war bei der Motorradfigur der Lenker abgebrochen. Dies habe ich Ihrem Kundenservice sofort mitgeteilt. Mehrfache Versuche meinerseits, Ihren Kundenservice dazu zu bewegen, meine Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, führten lediglich zu wenig erfreulichen E-Mails mit zusammengeklickten Textbausteinen. Jedenfalls bietet mir Ihr Kundenservice lediglich eine Minderung von 10,00 Euro oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag an.
Dies kann ich nicht akzeptieren. Ich habe gemäß § 439 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Beseitigung des Mangels durch Sie dürfte nicht möglich sein: Ein abgebrochener Lenker würde selbst dann, wenn er sorgfältig angeklebt würde, immer als solcher zu erkennen sein und den Wert des Sammlerstücks deutlich mindern. Ohnehin habe ich das Wahlrecht, welche Art der Nacherfüllung ich geltend machen möchte. Aufgrund dessen möchte ich die Lieferung einer mangelfreien Sache. Die mangelhafte Sache gewähre ich gerne gemäß § 439 Abs. 4 BGB zurück.
Die von mir gewählte Art der Nacherfüllung ist nicht unmöglich. Es ist ohne weiteres möglich, neue und originalverpackte Artikel „Ghost Rider - Extended Version - Limited Edition“ zu erwerben. Einen Nachweis der Beschaffbarkeit kann ich gerne erbringen.
Die Nacherfüllung ist auch nicht im Sinne des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich. Zugegebenermaßen müssten Sie, wenn Sie einen neuwertigen Artikel auf dem freien Markt beschaffen, einen höheren Preis als 49,97 Euro bezahlen. So verlangt derzeit der günstigste Anbiete auf Ihrem Marktplatz „marketplace“ 108,90 Euro. Der von mir an Sie gezahlte Kaufpreis ist jedoch für die Frage der Verhältnismäßigkeit nicht relevant. Dies wird daran deutlich, dass § 439 Abs. 3 S. 2 BGB auf den Wert der Sache abstellt. Der Wert der Sache wird – gerade bei Sammlerstücken wie hier – auf dem Markt durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Das DVD-Set ist demnach – im mangelfreien Zustand – mehr als doppelt so viel wert, wie der Kaufpreis beträgt. Dies bedeutet lediglich, dass Ihr Kaufpreis günstig war – und dies schränkt die Gewährleistungsansprüche des Käufers nicht ein. Diesbezüglich darf ich auf die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 04.02.2003, NJW 2003, S. 1053, hinweisen. Ich fordere Sie daher auf, mir eine mangelfreies, neues und originalverpacktes DVD-Set zu übersenden.
Gleichzeitig fordere ich Sie auf, mir die Kosten für diesen Brief zu erstatten. Durch die endgültige Weigerung Ihres Kundenservices, meinen Anspruch auf Nachlieferung zu erfüllen, befinden Sie sich in Verzug mit dem Nacherfüllungsanspruch. Die Kosten für diesen Brief, die ich entgegenkommender Weise lediglich in Höhe von 55 Cent für das Briefporto beziffere, stellen einen Verzugsschaden dar. Ebenfalls entgegenkommender Weise verzichte ich auf eine Auszahlung des Betrages, sondern bin mit einer Gutschrift auf meinem Kundenkonto einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
stanleydobson schrieb:zieht euch das echt rein,es lohnt sich,besonders sein brief an die rechtsabteilung von amazon ist zu geil
ich glaub die feiern da auch erstmal ne party nach der email lol
Travis Bickle schrieb:So langsam bin ich überzeugt davon, daß der Gute kein weltfremder Spinner ist. So wie der Brief abgefaßt ist, deutet dieser durchaus auf einen juristischen Background des Autors (wer immer dies auch war) hin. Bis jetzt ist diese Sache bei mir so nebenher vorbeigelaufen, aber jetzt interessiert es mich wirklich, wie das jetzt ausgeht. Denn, so ganz unrecht hat er nicht und dies auch sehr ordentlich begründet. Bin, wie gesagt, auf das Resultat gespannt und vor allem, ob der Briefschreiber es im Zweifelsfall auf einen klärenden Proeß ankommen lassen würde.
Kinomensch schrieb:Ich denke sowiso,dass sich die meisten Kunden heutzutage viel zu viel gefallen lassen und fast alles klaglos hinnehmen weil sie keine Ahnung haben,was geht oder zu träge sind,solche Briefe/Beschwerden zu verfassen um sich in der Folge auf einen (Rechts) - Streit einzulassen!
Leif-Erik schrieb:und dann komm ich mit meiner 3,- gutschrift
Travis Bickle schrieb:So langsam bin ich überzeugt davon, daß der Gute kein weltfremder Spinner ist. So wie der Brief abgefaßt ist, deutet dieser durchaus auf einen juristischen Background des Autors (wer immer dies auch war) hin. Bis jetzt ist diese Sache bei mir so nebenher vorbeigelaufen, aber jetzt interessiert es mich wirklich, wie das jetzt ausgeht. Denn, so ganz unrecht hat er nicht und dies auch sehr ordentlich begründet. Bin, wie gesagt, auf das Resultat gespannt und vor allem, ob der Briefschreiber es im Zweifelsfall auf einen klärenden Proeß ankommen lassen würde.
Seh ich genauso. Amazon hat diesem Typen doch gute und faire Angebote gemacht.stanleydobson schrieb:was soll amazon noch machen?wenn sie keine ware haben ,können sie nix austauschen...zu verlangen,die box bei ebay oder so zu ersteigern,ist IMO lächerlich
Ja, warum denn nicht? Wenn du gerade Zeit und Lust dazu hast, wäre das eine ganz interessante Sache.stanleydobson schrieb:ich könnte es auch ganz einfach machen und dieses thema mal im jura forum in den raum werden
Ma(c)festus schrieb:hab ich auch gekriegt,könnte jemand den Gutschein schon einlösen bei mir steht immer Code nicht korrekt,oder Zahlendreher!!
heute kam diese Mail
jetzt komms: neuer Liefertermin
Voraussichtliches Lieferdatum: 06.11.2007 - 08.11.2007
Lieferung Nr. 1: wird bald versandt Wir bereiten diese(n) Artikel gerade für den Versand vor, daher sind Änderungen oder Stornierungen nicht mehr möglich. Möchten Sie Informationen darüber, wie Sie Artikel an uns zurücksenden
Bestellte Artikel Preis
1 Exemplar(e) von: Ghost Rider - Extended Version - Limited Edition [DVD]
Von: Nicolas Cage (Darsteller), et al
Verkauft von: Amazon EU S.a.r.L.
EUR 49,97
Ma(c)festus schrieb:hoffe nicht das es die Rückläufer sind
stanleydobson schrieb:ich könnte es auch ganz einfach machen und dieses thema mal im jura forum in den raum werden