Die Nutzungsbedingungen und der Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin sowie die Datenschutz-Richtlinien von Electronic Arts enthalten umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte. EA nimmt sich über die Nutzungsbedingungen das Recht heraus, einen umfangreichen Kopierschutz einzuführen, der in seiner Wirkung einer Spyware gleich kommt.
Ferner räumt sich EA das Recht ein, praktisch alle Daten über die Nutzer, über deren Computer sowie deren Verhalten zu erfassen und zu verarbeiten. Nach den ersten Protesten wurde zumindest die Klausel entfernt, nach der diese Daten für Marketingzwecke genutzt und weiter gegeben werden durften. Trotzdem sind aufgrund des hier an den Tag gelegten Datenschutzverständnisses von EA massive Datenschutzverstöße zu erwarten. Auch wenn EA sagen sollte, dass sie nicht soweit gehen werden, wie es in den EULA steht, dann bleibt die Frage: Wozu brauchen sie diese Rechte dann überhaupt?
Man nennt so etwas auch »Defective by design«. Wenn etwa ein EA-Mitarbeiter sich fragt, im welchen Umfang er die Nutzerdaten verwenden darf, dann schaut er in die EULA. Und wenn dort die derzeitigen Erlaubnisse stehen, ist anzunehmen, dass er davon ausgeht, dass sie den Rahmen des Erlaubten darstellen. EA versucht zudem den Nutzern an der Durchsetzung ihrer Rechte zu hindern, indem das Unternehmen alle Gewährleistung und Haftung ausschließt, zum Teil sagt, dass Nutzer sich nur durch Kündigung ihres Kontos wehren oder nur auf englisches Recht berufen und in England klagen dürfen.
Mögliche Folgen
Als Folgen der rechtswidrigen Bestimmungen kommen in Frage:
-Die Verbraucher haben das Recht erworbenen Spiele, welche zwingend die Akzeptanz der Origin-EULA und/oder der Datenschutz-Richtlinie voraussetzen, gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben. Die Verbraucher wurden beim Kauf zwar darüber aufgeklärt, dass sie sich bei Origin anmelden müssen, aber ihnen wurden nicht vor dem Kauf die eklatant rechtswidrigen Regeln offenbart, die sie vor der Nutzung des Spiels zwingend akzeptieren müssen. Das heißt, sie haben ein rechtlich mangelhaftes Spiel erhalten (§§ 434, 437 BGB).
-Die Verbraucher haben das Recht, Auskunft über die über sie gespeicherten Daten oder deren Löschung zu verlangen (§§ 34, 35 BDSG). Bei Datenschutzverstößen kommt ebenfalls Schadensersatz in Frage -- allerdings eher theoretisch, da es schwer ist, den Schaden nachzuweisen.
-Über EA könnte ein Bußgeld durch die Datenschutzbehörden bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Soweit bekannt, hat EA jedoch keinen Sitz in Deutschland, also ist das unwahrscheinlich.
-Ebenso unwahrscheinlich sind daher die Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzzentralen.